BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10993 21. Wahlperiode 21.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 15.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Mit wie vielen Flüchtlingen mit Unterbringungsbedarf rechnet der Senat für das Jahr 2018? Ende September 2017 lebten rund 28.500 Flüchtlinge mit Unterbringungsbedarf in einer Erstaufnahme (EA) oder einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft (örU) in Hamburg. Weitere Flüchtlinge wohnen bereits in regulären Wohnungen . Insgesamt waren Ende September 53.314 Personen mit Aufenthaltserlaubnis (32.574), Niederlassungserlaubnis (7.350), Aufenthaltsgestattung (8.697) und Duldung (4.963) in der Stadt. Zudem weitere 1.521 Personen, die sofort ausreisepflichtig sind. Im Jahr 2017 wurden Hamburg bis Oktober 4.455 Flüchtlinge zugewiesen, davon 2.758 mit Unterbringungsbedarf. Im Vorjahre waren es noch 8.470 beziehungsweise 7.023. Derzeit gibt es 15 Erstaufnahmen und 120 Folgeunterkünfte. Doch die Zahl der Erstaufnahmen wird sich weiter reduzieren, die der Folgeunterkünfte weiter erhöhen, doch mit welchen genauen Platzzahlen und welchen Standorten der Senat für das Jahr 2018 plant, ist noch ziemlich unklar. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Mit wie vielen Flüchtlingen mit Unterbringungsbedarf rechnet der Senat zum Jahresende 2017? Es wird derzeit bis Ende 2017 mit rund 29.200 in Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) und öffentlich-rechtlichen Folgeunterkünften (örU) untergebrachten beziehungsweise unterzubringenden Flüchtlingen kalkuliert. 2. Warum ist der Unterbringungsbedarf im Jahr 2017 in Bezug auf die Hamburg zugewiesenen Personen mit 62 Prozent deutlich niedriger als im Jahr 2016 mit 83 Prozent? Liegt dies bereits am Familiennachzug, obwohl der Senat diesen bisher als unter dem eigenen Plan liegend angibt? Siehe Drs. 21/8751. Danach unterlag der Anteil der in Hamburg verbleibenden Personen , die einen Unterbringungsbedarf auslösen, deutlichen Schwankungen. 2017 ist die Quote des Unterbringungsbedarfs relativ konstant bei rund 60 Prozent. Statistische Auswertungen zu den Gründen, weshalb im Einzelfall kein Unterbringungsbedarf besteht, existieren nicht. Eine Auswertung aller 2.758 Ausländerakten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Mit wie vielen Flüchtlingen mit Unterbringungsbedarf plant der Senat zum Jahresende 2018? Wie viele Plätze davon in EA und wie viele davon in örU? Auf welchen Annahmen basieren diese Prognosen? Eine Zugangsprognose für das Jahr 2018 soll auf der Grundlage der Zahlen des Jahres 2017 erfolgen. Hierbei soll auch geprüft werden, inwieweit auf Hinweise oder Drucksache 21/10993 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Prognosen (§ 44 Absatz 2 Asylgesetz) aus dem Aufgabenbereich des Bundes zurückgegriffen werden kann. Im Übrigen siehe Drs. 21/7876. 4. Mit wie vielen Flüchtlingen in regulären Wohnungen rechnet der Senat zum Jahresende 2017? 5. Mit wie vielen Flüchtlingen in regulären Wohnungen rechnet der Senat zum Jahresende 2018? Auf welchen Annahmen basieren diese Prognosen ? Aus der örU zogen im Jahr 2017 bis Ende Oktober 2.773 Zuwanderer in eigenen Wohnraum, aus EA 714. Hierbei handelt es sich um diejenigen Personen, die ihren Wohnungsbezug den Betreibern der örU mitgeteilt haben. Diese bilden jedoch nur eine Teilmenge der mit Wohnraum versorgten Flüchtlinge ab. Eine gesonderte Erfassung von Geflüchteten im Rahmen der Statistik zu erteilten Wohnberechtigungsscheinen erfolgt nicht, sodass dazu keine Auswertung erfolgen kann. Eine Prognose der Wohnraumversorgung bis zum Jahresende und für das kommende Jahr wäre spekulativ und kann deshalb nicht abgegeben werden. 6. Rund 14.000 der 23.800 Flüchtlinge in örU, also knapp 60 Prozent, (Stand Ende September 2017 laut Drs. 21/10677) verfügen bereits über eine Wohnberechtigung. Wie gedenkt der Senat trotz fehlender Sozialwohnungen im Jahr 2018 die Vermittlung von Flüchtlingen in regulären Wohnraum, der auch der Integration dient, zu fördern? Wohnberechtigte Flüchtlinge in der öffentlichen Unterbringung gehören zum Personenkreis der vordringlich Wohnungssuchenden. Hierzu hat der Senat ein umfassendes Gesamtkonzept entwickelt, siehe Drs. 21/2905 (Gesamtkonzept zur besseren Versorgung von anerkannt vordringlich Wohnungsuchenden mit Wohnraum). Die bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle arbeiten intensiv insbesondere mit den Kooperationspartnern aus der Wohnungswirtschaft und vielen privaten Vermietern zusammen, um eine Vermittlung in Wohnungen zu ermöglichen. Dabei wirkt sich die Unterstützung von ehrenamtlichen Begleitern von Geflüchteten als Mittler zu möglichen Vermietern ebenfalls sehr positiv aus. Zusätzlich wurde im Rahmen des Forums Flüchtlingshilfe ein Dialogforum zum Thema Wohnen eingerichtet, bei dem regelmäßig Informationen bereitgestellt werden. Siehe http://www.hamburg.de/forum-fluechtlingshilfe/7686866/dialogforum-wohnen/. Weiterhin ist die Stiftung Wohnbrücke ein Projekt mit der Zielsetzung, abgeschlossenen Wohnraum dauerhaft an Menschen mit Fluchthintergrund zu vermitteln. Siehe auch Drs. 21/6387. Im Übrigen siehe Drs. 21/9607. 7. Welche EA und örU wurden oder werden noch im Jahr 2017 eröffnet? Bitte mit Angabe der jeweiligen Kapazitäten, des Trägers und der geplanten Laufzeit sowie nach Monaten aufgeschlüsselt angeben. Zu den bisherigen Eröffnungen 2017 siehe Drs. 21/7828, Drs. 21/8192, Drs. 21/8557, Drs, 21/8934, Drs. 21/9357, Drs. 21/9757, Drs. 21/10092, Drs. 21/10400 und Drs. 21/10677. Zu den 2017 noch geplanten Eröffnungen siehe http://www.hamburg.de/ fluechtlinge-unterbringung-standorte/. Darüber hinaus siehe zu den Betreibern bei den Erstaufnahmeeinrichtungen Drs. 21/6898 und 21/9897, zu den öffentlich-rechtlichen Folgeunterkünften siehe Drs. 21/8600. Grundsätzlich werden für Standorte, insbesondere für örU-Standorte möglichst lange Laufzeiten angestrebt. Inwiefern dies jeweils umgesetzt werden kann, ist abhängig von den Baugenehmigungen und Mietverträgen. Darüber hinaus sind gegebenenfalls besondere Rahmenbedingungen zu beachten. Dazu gehören insbesondere die Vereinbarungen der Bürgerverträge oder konkret geplante Nachnutzungen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10993 3 8. Welche EA und örU wurden oder werden noch im Jahr 2017 geschlossen ? Bitte mit Angabe der jeweiligen Kapazitäten, des Trägers und des Grundes für die Schließung des jeweiligen Standorts sowie nach Monaten aufgeschlüsselt angeben. Zu den bisherigen Schließungen 2017 siehe Drs. 21/7828, Drs. 21/8192, Drs. 21/8557, Drs. 21/8934, Drs. 21/9357, Drs. 21/9757, Drs. 21/10092, Drs. 21/10400 und Drs. 21/10677. Die Gründe für die Schließungen beziehungsweise Außerbetriebnahmen der EA liegen in erster Linie im Rückgang der Flüchtlingszahlen. Berücksichtigt wird dabei auch das Auslaufen der Mietbindungen für Container, Flächen und Hallen. Dabei wurden zuerst prekäre Plätze abgebaut. Bei den örUs liegen den Schließungen überwiegend bauliche und vertragliche Gründe sowie die Umwandlung als Winternotprogramm zugrunde. Darüber hinaus soll im November 2017 die EA Hellmesberger Weg als letzter Hallen- Standort mit 400 Plätzen außer Betrieb genommen werden. Weiterhin ist geplant, bis Ende 2017 die örU Sinstorfer Weg mit 26 Plätzen aus baulichen Gründen zu schließen . 9. An welchen Standorten werden im Jahr 2018 EA und örU eröffnet? Bitte mit Angabe der jeweiligen Kapazitäten, des Trägers und der geplanten Laufzeit sowie nach Monaten aufgeschlüsselt angeben. 10. An welchen Standorten werden im Jahr 2018 EAs und örU geschlossen? Bitte mit Angabe der jeweiligen Kapazitäten, des Trägers und des Grundes für die Schließung des jeweiligen Standorts sowie nach Monaten aufgeschlüsselt angeben. Siehe http://www.hamburg.de/fluechtlinge-unterbringung-standorte/. Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 11. Bei welchen Flüchtlingsunterkünften liefen jeweils wann in diesem Jahr die Betreiberverträge aus, wurden aber verlängert? Bitte unter Angabe des Standorts, des Trägers, der Platzzahl, des Datums der Unterzeichnung des Verlängerungsvertrages sowie dessen Laufzeit und dem Grund für die Verlängerung. 12. Bei welchen Flüchtlingsunterkünften laufen jeweils wann im Jahr 2018 die Betreiberverträge aus? Bitte mit Angabe des Standorts, des Trägers, der Platzzahl und dem jetzigen Stand der Planung, ob es zu einer Vertragsverlängerung kommen wird und ob bereits entsprechende Verhandlungen laufen. Zu den Standorten, Betreibern und Laufzeiten siehe Betreiberverträge Drs. 21/6898 und 21/9897. Zu den Platzzahlen siehe http://www.hamburg.de/fluechtlingeunterbringung -standorte/. Gemäß Ziffer 10 der Betreiberverträge ist eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren ab Einzug des ersten Bewohners vereinbart. Die Fortführung des Betriebes wurde den jeweiligen Betreibern im Juni und Juli 2017 für folgende Standorte bestätigt: Standort Ende Mindestlaufzeit Fortführung Betrieb bis Papenreye 01.10.2017 März 2018 Neuland I 07.05.2017 März 2018 Flagentwiet 10.12.2017 Juni 2018 Vogt-Kölln-Straße 30.12.2017 Juni 2018 Die Fortführung des Betriebs berücksichtigt den weiteren Kapazitätsaufbau der örU und den daraus folgenden möglichen Abbau in der EA. Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 13. Wurde inzwischen der Betreiber der örU Suurheid ermittelt? Wenn ja, welcher Träger erhielt von wie vielen Bewerbern insgesamt aus welchem Grund den Zuschlag und zu wann startet der Betrieb? Drucksache 21/10993 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Nein. Das Vergabeverfahren ist noch nicht abgeschlossen. 14. Von 120 örU werden derzeit wie viele von f & w fördern und wohnen AöR betrieben? Plant der Senat die Ausschreibung von weiteren Standorten für das Jahr 2018? Wenn ja, wann für welchen Standort? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/8600. 15. Im Konsens mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration!“ (Drs. 21/5231) wurde vereinbart, bis zum 31. Dezember 2019 eine Durchschnittskapazität in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von unter 300 Plätzen zu erreichen. Welche konkreten Maßnahmen gedenkt der Senat im Jahr 2018 zu ergreifen, um die Realisierung dieser Zusage zu gewährleisten? Siehe Drs. 21/10024 und Drs. 21/10022. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. Die Umsetzung hängt wesentlich vom Zeitpunkt der Vorweggenehmigungsreife ab.