BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10995 21. Wahlperiode 21.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 15.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Bebauung am Bredenbekkamp – Gilt der Zeitplan noch? In der Drs. 21/8622 im April 2017 wurden zuletzt Angaben zum Stand dieses Bebauungsplanverfahrens gemacht, für das bereits 2015 die öffentliche Plandiskussion vor Ort erfolgte. Ich frage den Senat: 1. Ist weiterhin die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs im zweiten Halbjahr 2017 vorgesehen? Wenn nein, aus welchen Gründen kommt es zu welchen zeitlichen Verzögerungen ? Aufgrund gutachterlicher Zeitbedarfe sowie Detailfragen des Plankonzepts soll die öffentliche Auslegung im ersten Halbjahr 2018 erfolgen. 2. Wie sind derzeit der genaue Sachstand und der Zeitplan für das Bebauungsplan -Verfahren Wohldorf-Ohlstedt 19? Derzeit erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange . Nach erfolgter öffentlicher Auslegung des Bebauungsplanentwurfes und Abwägung der maßgebenden Belange soll die Feststellung des Bebauungsplanes erfolgen. Ein genauer Zeitplan lässt sich nicht prognostizieren. 3. Wie sind derzeit der genaue Sachstand und der Zeitplan für die Erschließung und Bebauung der Fläche? 4. Wie sind der genaue Sachstand und der Zeitplan zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger? Siehe Drs. 21/8622. 5. Für welchen Zeitraum wurde die Anhandgabe der Fläche an den Vorhabenträger verlängert? Wann soll der Verkauf des Grundstücks erfolgen? Die Anhandgabe wurde bis zum 30. April 2018 verlängert. Eine konkrete Terminvorgabe zum Verkauf besteht nicht. 6. In der Drs. 21/8622 werden fünf Gutachten aufgeführt, die zum damaligen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen waren. 6.1 Welche dieser Gutachten liegen inzwischen mit welchen wesentlichen Ergebnissen vor? Welche Gutachten liegen noch nicht vor? Folgende Gutachten liegen im Entwurf vor: Schalltechnische Untersuchung, Landschaftsplanerische Grundlagenerfassung und -bewertung mit naturschutzfachlicher Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, Erschließungskonzept, Entwässerungskonzept. Drucksache 21/10995 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wesentliche Zwischenergebnisse sind die Empfehlung passiver Schallschutzmaßnahmen für Teilbereiche der vorgesehenen Bebauung, die Ermittlung der naturschutzfachlichen Belange sowie die Grundlagenermittlung für die künftige Erschließung und Entwässerung sowie darauf bezogene Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes . Das Gutachten zur Untersuchungen zum Baugrund und zur Hydrologie liegt noch nicht vor. 6.2 Wurden die Gutachten jeweils im Transparenzportal der Freien und Hansestadt Hamburg veröffentlicht? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Die vorliegenden Unterlagen werden derzeit auch unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fachlich geprüft. Nach Abschluss werden diese nach Maßgabe des Hamburgischen Transparenzgesetzes veröffentlicht. 7. Auf welchen genauen Flächen sollen wann jeweils welche Ausgleichsmaßnahmen für die Bebauung am Bredenbekkamp durchgeführt werden ? Nach dem bisherigen Stand der Prüfungen werden Ausgleichsflächen nicht erforderlich sein. Ausschlaggebend hierfür ist, dass im Plangebiet im Wesentlichen Flächen mit bereits bestehendem, jedoch sachlich überholtem Baurecht qualifiziert überplant werden und in Teilbereichen auch Baurecht zurückgenommen werden soll. Ungeachtet dessen werden hinsichtlich der Belange von Natur und Landschaft weitere geeignete Festsetzungen geprüft. 8. Welche Konkretisierungen sind im Planungsprozess gegenüber dem Bebauungskonzept vom Juni 2013 bezüglich Bebauung, Erschließung, Flächennutzung, Entwässerung oder weiterer Aspekte inzwischen erfolgt? Vor Abschluss der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird von Angaben im Sinne der Fragestellung abgesehen, da diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht belastbar wären. Nach Abschluss der Trägerbeteiligung wird der Bebauungsplanentwurf mit den entsprechenden Inhalten zeitnah dem zuständigen bezirklichen Gremium zur Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung zugeleitet. Im Übrigen siehe Drs. 21/8622. 9. Wie sind der Stand und der Zeitplan bezüglich einer Anbindung des Plangebiets an den Hochbahnwanderweg durch Untertunnelung der U-Bahn-Trasse? Welche Planungen gibt es diesbezüglich im Einzelnen bei der für Verkehr zuständigen Behörde? Siehe Drs. 21/8622.