BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11 21. Wahlperiode 10.03.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 02.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Optimierungsbedarf beim Vergabeverfahren für Gewerbeflächen Das in Hamburg vorhandene Gewerbeflächenpotenzial betrug 2014 467 ha, wovon circa 200 ha kurz- bis mittelfristig zur Verfügung gestellt werden können (vergleiche Drs. 20/14245). Trotz dieses vergleichsweise hohen Gewerbeflächenpotenzials konnte die HWF zwischen 2011 und 2014 von 99 Handwerksbetrieben mit Flächenwünschen 77 Anfragen nicht bedienen (ebenda). Die damit einhergehenden Risiken einer Abwanderung der Unternehmen sind enorm. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Gründe für die Nichtrealisierung von Flächengesuchen sind sehr individuell. Teilweise haben die Unternehmen in der Zwischenzeit andere betriebliche Prioritäten gesetzt, Alternativen auf dem privaten Markt gefunden oder den finanziellen Aufwand eines eigenen Betriebsstandortes unterschätzt. Allerdings besteht insbesondere im verdichteten Stadtgebiet (Bezirke Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel) ein hohes Interesse an sofort verfügbaren Gewerbeflächen. Daher plant der Senat die Realisierung von städtischen Handwerker- und Gewerbehöfen. Ein neuer Gewerbehof wird auf dem städtischen Gelände am Offakamp entstehen (siehe http://www.meistermeile.de). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der HWF Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH (HWF) wie folgt: 1. Wie ist das Vergabeverfahren für Gewerbeflächen in Hamburg aufgebaut und welche Behörden, Landesbetriebe und Kommissionen sind in die Entscheidung zur Vergabe von Gewerbeflächen involviert? Welche Entscheidungskompetenzen haben die jeweiligen Beteiligten? Erster Ansprechpartner für die Unternehmen für die Vergabe städtischer Flächen ist die HWF. Nach den Vorgaben der vom Senat am 8. März 2013 beschlossenen Wirtschaftsförderungskriterien erstellt die HWF anhand der Angaben des Unternehmens ein stadtwirtschaftliches Gutachten, überprüft die wirtschaftlichen Angaben und lässt sich die Kreditwürdigkeit bescheinigen. In der Dispositionsrunde Gewerbeflächenvergabe unter Vorsitz des Landesbetriebes für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) wird das Ansiedlungs- oder Erweiterungsvorhaben durch die HWF vorgestellt. An der Dispositionsrunde Gewerbeflächenvergabe nehmen jeweils ein/e Vertreter/-in des LIG, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, des zuständigen Bezirksamtes und der HWF teil. Bei Einvernehmen wird das Grundstück für das vorgestellte Unternehmen für einen gewissen Zeitraum disponiert. Drucksache 21/11 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In diesem Zeitraum hat das Unternehmen die Möglichkeit, die Planungen zu konkretisieren , den Bauantrag einzureichen und weitere Maßnahmen durchzuführen. Sind diese Maßnahmen abgeschlossen, wird der notarielle Kaufvertrag mit dem LIG verhandelt . Anschließend wird das Vorhaben der Kommission für Bodenordnung (KfB) zur Zustimmung vorgelegt. Stimmt die KfB dem Grundstückverkauf zu, wird der notarielle Kaufvertrag zwischen dem LIG und dem Unternehmen geschlossen. Darüber hinaus wird den Unternehmen seit Anfang 2015 die Möglichkeit gegeben, Wirtschaftsförderungsflächen von nicht gesamtstädtischer Bedeutung ohne die Befassung der Dispositionsrunde zu erwerben. In diesem Fall stellen der zuständige Bezirk oder die HWF das Vorhaben direkt der KfB vor. 2. Inwiefern haben sich die Unternehmen, die Interesse an einer Gewerbefläche in Hamburg haben, mit den unter 1. genannten Entscheidungsträgern abzustimmen? Dem Unternehmen gegenüber ist die HWF erster Ansprechpartner und die HWF begleitet das Unternehmen während des Verfahrens. Das Unternehmen beziehungsweise der beauftragte Architekt muss sich im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens mit der Baugenehmigungsstelle des Bezirkes abstimmen. Die Kaufpreisverhandlung führt der LIG mit dem Unternehmen. 3. Sind die unter 1. genannten Entscheidungsträger berechtigt/angehalten, bei Rückfragen oder Nachforderungen direkt mit dem an Gewerbeflächen interessierten Unternehmen Kontakt aufzunehmen und Forderungen zu stellen? Das Vergabeverfahren ist klar strukturiert. Die Kommunikation erfolgt durch beziehungsweise über die HWF. Nach der Befassung der Dispositionsrunde erfolgt ein Übergabegespräch mit dem Unternehmen, der HWF und dem LIG, um dem Unternehmen den Wechsel der Zuständigkeiten auf den LIG darzustellen und die Ansprechpartner auf städtischer Seite deutlich zu benennen. Nach dem Übergabegespräch begleitet der LIG das Unternehmen bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens , welches mit der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages endet. Im gesamten Verfahren wird dem Unternehmen somit transparent dargelegt, welcher Ansprechpartner für sein Anliegen zuständig ist. 4. Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitung vom Eingang einer Anfrage nach Gewerbeflächen eines Unternehmens bis zur Vergabeentscheidung bei a. Neuansiedlungen, b. Umzügen innerhalb des Bezirks, c. Umzügen innerhalb des Stadtgebiets oder d. der Erweiterung am bisherigen Standort? Das Verfahren bei der Vergabe städtischer Gewerbeflächen ist für alle nachfragenden Unternehmen identisch. Für die Bearbeitungsdauer ist es demzufolge unerheblich, ob es sich im Verfahren um Neuansiedlungen, Umzüge innerhalb des Bezirks, Umzüge innerhalb des Stadtgebiets oder Erweiterungen am bisherigen Standort handelt. Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei der Vergabe von städtischen Gewerbeflächen belief sich im Jahr 2013 auf 18 Monate bis zur endgültigen Vergabeentscheidung , für 2014 liegen noch keine Zahlen vor. Die Verfahrensdauer umfasst die Zeit von der ersten Kontaktaufnahme des Unternehmens zur HWF, der Flächensuche und Konkretisierung der Planungen durch das Unternehmen, der Erstellung der Finanzierungszusage durch die Bank des planenden Unternehmens, der Erstellung des stadtwirtschaftlichen Gutachtens durch die HWF, der Disposition der städtischen Grundstücksfläche und der Zustimmung zum Grundstücksverkauf durch die KfB.