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kleineAnfragen
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND
HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/11
21. Wahlperiode
10.03.15
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 02.03.15
und
Antwort des Senats
Betr.: Optimierungsbedarf beim Vergabeverfahren für Gewerbeflächen
Das in Hamburg vorhandene Gewerbeflächenpotenzial betrug 2014 467 ha,
wovon circa 200 ha kurz- bis mittelfrist
ig zur Verfügung gestellt werden kön-
nen (vergleiche Drs. 20/14245). Trotz dieses vergleichsweise hohen Gewer-
beflächenpotenzials konnte die HWF zwischen 2011 und 2014 von 99
Handwerksbetrieben mit Flächenwünschen 77 Anfragen nicht bedienen
(ebenda). Die damit einhergehenden Risiken einer Abwanderung der Unter-
nehmen sind enorm.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Die Gründe für die Nichtrealisierung von Flächengesuchen sind sehr individuell. Teil-
weise haben die Unternehmen in der Zwischenzeit andere betriebliche Prioritäten
gesetzt, Alternativen auf dem privaten Ma
rkt gefunden oder den finanziellen Aufwand
eines eigenen Betriebsstandortes unterschätzt.
Allerdings besteht insbesondere im verdicht
eten Stadtgebiet (Bezirke Hamburg-Mitte,
Altona, Eimsbüttel) ein hohes Interesse
an sofort verfügbaren Gewerbeflächen. Daher
plant der Senat die Realisierung von städ
tischen Handwerker- und Gewerbehöfen. Ein
neuer Gewerbehof wird auf dem städtischen Gelände am Offakamp entstehen (siehe
http://www.meistermeile.de).
Dies vorausgeschickt, beantwortet der S
enat die Fragen auf der Grundlage von Aus-
künften der HWF Hamburgische Gesellsc
haft für Wirtschaftsfö
rderung mbH (HWF)
wie folgt:
1. Wie ist das Vergabeverfahren für Gewerbeflächen in Hamburg aufge-
baut und welche Behörden, Landesbetriebe und Kommissionen sind in
die Entscheidung zur Vergabe von Gewerbeflächen involviert? Welche
Entscheidungskompetenzen haben die jeweiligen Beteiligten?
Erster Ansprechpartner für die Unternehmen für die Vergabe städtischer Flächen ist
die HWF. Nach den Vorgaben der vom Senat
am 8. März 2013 beschlossenen Wirt-
schaftsförderungskriterien erstellt die HWF anhand der Angaben des Unternehmens
ein stadtwirtschaftliches Gutachten, über
prüft die wirtschaftlichen Angaben und lässt
sich die Kreditwürdigkeit bescheinigen.
In der Dispositionsrunde Gewerbeflächen-
vergabe unter Vorsitz des Landesbetriebes für Immobilienmanagement und Grund-
vermögen (LIG) wird das Ansiedlungs- oder Erweiterungsvorhaben durch die HWF
vorgestellt.
An der Dispositionsrunde Gewerbeflächenver
gabe nehmen jeweils ein/e Vertreter/-in
des LIG, der Behörde
für Wirtschaft, Verkeh
r und Innovation, de
r Behörde für Stadt-
entwicklung und Umwelt, des zuständigen Bezirksamtes und der HWF teil. Bei Ein-
vernehmen wird das Grundstück für das vorgestellte Unternehmen für einen gewissen
Zeitraum disponiert.
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
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In diesem Zeitraum hat das Unternehmen die Möglichkeit, die Planungen zu konkreti-
sieren, den Bauantrag einzureichen und
weitere Maßnahmen durchzuführen. Sind
diese Maßnahmen abgeschlossen, wird der notarielle Kaufvertrag mit dem LIG ver-
handelt. Anschließend wird das Vorhaben der Kommission für Bodenordnung (KfB)
zur Zustimmung vorgelegt. Stimmt die KfB
dem Grundstückverkauf zu, wird der nota-
rielle Kaufvertrag zwischen dem LIG und dem Unternehmen geschlossen.
Darüber hinaus wird den Unternehmen seit Anfang 2015 die Möglichkeit gegeben,
Wirtschaftsförderungsflächen von nicht
gesamtstädtischer Bedeutung ohne die Befas-
sung der Dispositionsrunde zu erwerben. In diesem Fall stellen der zuständige Bezirk
oder die HWF das Vorhaben direkt der KfB vor.
2. Inwiefern haben sich die Unternehmen, die Interesse an einer Gewerbe-
fläche in Hamburg haben, mit den unter 1. genannten Entscheidungsträ-
gern abzustimmen?
Dem Unternehmen gegenüber ist die HWF erster Ansprechpartner und die HWF
begleitet das Unternehmen während des Verfahrens. Das Unternehmen beziehungs-
weise der beauftragte Architekt muss sich im Rahmen des Baugenehmigungsverfah-
rens mit der Baugenehmigungsstelle des Bezirkes abstimmen. Die Kaufpreisverhand-
lung führt der LIG mit dem Unternehmen.
3. Sind die unter 1. genannten Entsch
eidungsträger berechtigt/angehalten,
bei Rückfragen oder Nachforderungen direkt mit dem an Gewerbeflä-
chen interessierten Unternehmen Kontakt aufzunehmen und Forderun-
gen zu stellen?
Das Vergabeverfahren ist klar strukturier
t. Die Kommunikation erfolgt durch bezie-
hungsweise über die HWF. Nach der Befassung der Dispositionsrunde erfolgt ein
Übergabegespräch mit dem Unternehmen, der HWF und dem LIG, um dem Unter-
nehmen den Wechsel der Zuständigkeiten auf den LIG darzustellen und die
Ansprechpartner auf städtischer Seite d
eutlich zu benennen. Nach dem Übergabege-
spräch begleitet der LIG das Unternehmen bis zum Abschluss des Vergabeverfah-
rens, welches mit der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages endet.
Im gesamten Verfahren wird dem Unternehmen somit transparent dargelegt, welcher
Ansprechpartner für sein Anliegen zuständig ist.
4. Wie lange dauert die durchschni
ttliche Bearbeitung vom Eingang einer
Anfrage nach Gewerbeflächen eines Unternehmens bis zur Vergabeent-
scheidung bei
a. Neuansiedlungen,
b. Umzügen innerhalb des Bezirks,
c. Umzügen innerhalb des Stadtgebiets oder
d. der Erweiterung am bisherigen Standort?
Das Verfahren bei der Vergabe städtischer
Gewerbeflächen ist für alle nachfragenden
Unternehmen identisch. Für die Bearbeitungsd
auer ist es demzufolge unerheblich, ob
es sich im Verfahren um Neuansiedlungen,
Umzüge innerhalb des Bezirks, Umzüge
innerhalb des Stadtgebiets oder Erweiter
ungen am bisherigen Standort handelt.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei
der Vergabe von städtischen Gewerbeflä-
chen belief sich im Jahr 2013 auf 18 Monate bis zur endgültigen Vergabeentschei-
dung, für 2014 liegen noch keine Zahlen vor. Die Verfahrensdauer umfasst die Zeit
von der ersten Kontaktaufnahme des Untern
ehmens zur HWF, der Flächensuche und
Konkretisierung der Planungen durch das Un
ternehmen, der Erstellung der Finanzie-
rungszusage durch die Bank des planenden Unternehmens, der Erstellung des stadt-
wirtschaftlichen Gutachtens durch die HWF, der Disposition der städtischen Grund-
stücksfläche und der Zustimmung zum Grun
dstücksverkauf durch die KfB.