BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/110 21. Wahlperiode 27.03.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 20.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Förderberechtigte Haushalte in Hamburg Nur ein kleiner Teil der Anspruchsberechtigten hat angesichts des in den letzten Jahren beträchtlich gesunkenen Sozialwohnungsbestandes die Möglichkeit , eine öffentlich geförderte Wohnung zu mieten. Das Verhältnis von Anspruchsberechtigten zu realen Sozialwohnungen beträgt etwa 4 zu 1. Eine von mir in der vergangenen Legislaturperiode eingereichte Schriftliche Kleine Anfrage zum Thema „Förderberechtigte Haushalte in Hamburg“ (Drs. 20/7335 vom 28.3.2013) ergab, dass aufgrund von Hochrechnungen aus dem „Mikrozensus 2011“ circa 41 Prozent der hamburgischen Haushalte Anspruch auf eine Sozialwohnung im 1. Förderweg hatten, sogar 56 Prozent waren es unter Einbeziehung des 2. Förderweges. Mittlerweile wurde vor zwei Jahren der „Mikrozensus 2013“ erhoben. Auf eine weitere Schriftliche Kleine Anfrage zu förderberechtigten Haushalten konnte der Senat damals noch keine Antwort geben (Drs. 20/11985 vom 10.6.2014). Ich frage den Senat: 1. Liegen inzwischen aktuellere Daten zur Förderberechtigung Hamburger Haushalte mit Blick auf eine öffentlich geförderte Wohnung im 1. Beziehungsweise 2. Förderweg vor? a) Wenn ja bitte ich darum, die Tabelle aus der Drs. 20/7335 zu aktualisieren und die Angaben über die förderberechtigten Haushalte nicht nur prozentual, sondern auch nominal zu machen. Auf Grundlage der Daten des Mikrozensus 2012 über die Zahl der Haushalte und deren Einkommenssituation wird der Anteil der förderberechtigten Haushalte in Hamburg von der zuständigen Behörde für das Jahr 2012 wie folgt geschätzt: Einkommensgrenzen und Anteil der berechtigten Haushalte in der Hamburger Mietwohnraumförderung § 8 Abs. 2 HmbWoFG Haushalt Einkom- mensgrenze Basiswert zzgl. 30% 1. Förderweg entspricht einem Brutto- Einkommen p.a. von ca. berechtigte Haushalte Anteil berechtigte Haushalte Anzahl (in Tausend ) zzgl. 60% 2. Förderweg entspricht einem Brutto- Einkommen p.a. von ca. berechtigte Haushalte Anteil berechtigte Haushalte Anzahl (in Tausend ) 1 Person 12.000 € 15.600 € 23.200 € 43% 204 19.200 € 28.300 € 60% 285 2 Personen 18.000 € 23.400 € 34.300 € 31% 87 28.800 € 41.100 € 44% 122 Drucksache 21/110 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Einkommensgrenzen und Anteil der berechtigten Haushalte in der Hamburger Mietwohnraumförderung § 8 Abs. 2 HmbWoFG Haushalt Einkom- mensgrenze Basiswert zzgl. 30% 1. Förderweg entspricht einem Brutto- Einkommen p.a. von ca. berechtigte Haushalte Anteil berechtigte Haushalte Anzahl (in Tausend ) zzgl. 60% 2. Förderweg entspricht einem Brutto- Einkommen p.a. von ca. berechtigte Haushalte Anteil berechtigte Haushalte Anzahl (in Tausend ) 3 Personen 23.100 € 30.030 € 43.800 € 39% 33 36.960 € 53.700 € 53% 45 4 Personen 28.200 € 36.660 € 53.200 € 52% 33 45.120 € 65.300 € 67% 42 5 u.m. Personen 33.300 € 43.290 € 62.700 € 61% 10 53.280 € 77.000 € 74% 13 insgesamt 40% 367 55% 506 Quelle: Schätzung der BSU auf Basis des Mikrozensus 2012/Statistikamt Nord (auf Tausend gerundet) Für das Jahr 2013 wird die zuständige Behörde zeitnah Berechnungen zu den förderberechtigten Haushalten auf Grundlage der seit Kurzem vorliegenden Ergebnisse des Mikrozensus 2013 erstellen. b) Wenn nein, wann ist mit den entsprechenden, neueren Daten zu rechnen? Entfällt.