BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11001 21. Wahlperiode 21.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt, Dennis Gladiator, Jörg Hamann, Philipp Heißner und Michael Westenberger (CDU) vom 15.11.17 und Antwort des Senats Betr.: „Flüchtlingsmonitoring“ – Wie ist die Situation Ende Oktober 2017? Derzeit kommen immer noch „Flüchtlinge im weitesten Sinne“ nach Hamburg . Deshalb ist es notwendig, regelmäßig die wichtigsten Kennzahlen zu diesem Thema abzufragen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Grundsätzliches 1. Wie viele Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern und mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status gab es mit Stand Ende Oktober 2017 in Hamburg? Bitte auch die Herkunftsländer der ausreisepflichtigen Flüchtlinge mit und ohne Duldung darstellen. Bei wie vielen davon besteht Unterbringungsbedarf? Die statistischen Angaben ergeben sich aus den folgenden Übersichten: GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 32.864 nach § 22 Satz 1 AufenthG 29 nach § 22 Satz 2 AufenthG 113 nach § 23 Abs. 1 AufenthG 1.413 nach § 23 Abs. 2 AufenthG 441 nach § 23 Abs. 4 AufenthG 47 nach § 23a AufenthG 162 nach § 24 AufenthG 2 nach § 25 Abs. 1 AufenthG 326 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt) 15.287 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz gewährt) 4.271 nach § 25 Abs. 3 AufenthG 5.383 nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG 1.011 nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG 546 nach § 25 Abs. 4b AufenthG 2 nach § 25 Abs. 5 AufenthG 3.470 nach § 25a Abs. 1 AufenthG 233 nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG 28 nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG 19 nach § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG 72 nach § 25b Abs. 4 AufenthG 9 Drucksache 21/11001 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Niederlassungserlaubnis 7.342 nach § 26 Abs. 3 Satz 1 AufenthG 3.426 nach § 26 Abs. 3 Satz 2 AufenthG 7 nach § 26 Abs. 4 AufenthG 3.909 Aufenthaltsgestattung 8.630 Aussetzung der Abschiebung (Duldung) 5.001 Summe der Flüchtlinge 53.837 Die Personen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Syrien 9.546 Afghanistan 9.414 Irak 2.418 Iran 2.151 Eritrea 1.845 Russische Föderation 641 Ghana 598 Serbien 595 Türkei 430 Somalia 425 Die Personen, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 2.041 Iran 1.268 Türkei 728 Bosnien und Herzegowina 465 Serbien 316 Kosovo 225 Togo 222 Russische Föderation 194 Irak 191 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 144 Die Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 3.992 Irak 1.097 Iran 792 Russische Föderation 691 Syrien 552 Somalia 202 Eritrea 164 Ägypten 117 Albanien 104 Türkei 104 Mazedonien (ehem. Jugosl. Rep.) 68 Die ausreisepflichtigen Personen, die eine Duldung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11001 3 Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 485 Ägypten 422 Russische Föderation 391 Serbien 347 Ghana 344 Montenegro 239 Mazedonien (ehem. Jugosl. Rep.) 201 Aserbaidschan 187 Türkei 184 Kosovo 171 Die als ausreisepflichtig erfassten Personen, die nicht im Besitz einer gültigen Duldung sind, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Türkei 110 Polen* 109 Serbien 107 Afghanistan 100 Albanien 89 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 82 Ghana 70 Russische Föderation 55 Bulgarien* 51 Rumänien* 51 Quelle: Ausländerzentralregister (AZR), Stand: 31.10.2017 * Bei den als ausreisepflichtig erfassten Personen aus den EU-Beitrittsstaaten dürfte es sich überwiegend um bislang im AZR nicht bereinigte Fehlerfassungen von Altfällen vor dem EU- Beitritt und damit um freizügigkeitsberechtigte Personen handeln. 2. Wie viele Personen aus welchen Herkunftsländern kamen im Oktober 2017 neu nach Hamburg? Wie viele dieser Personen aus welchen Herkunftsländern verblieben in Hamburg? Bitte nicht auf die Internetseite www.hamburg.de verweisen, sondern an dieser Stelle beantworten, da die Länderaufschlüsselung auf der Internetseite nur jeweils den vergangenen Monat behandelt und somit nicht zu Dokumentationszwecken dient. Im Oktober 2017 suchten 833 Menschen in Hamburg Schutz. 486 Personen wurden nach den §§ 45, 46 Asylgesetz (AsylG) und § 15a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Hamburg zugewiesen. Die Hauptherkunftsländer der Personen, für die eine Verteilungsentscheidung getroffen wurde, sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsstaat Verteilungsentscheidungen gesamt davon Hamburg zugewiesen Afghanistan 127 74 Irak 109 86 Iran 87 35 Syrien 67 54 Somalia 53 32 Eritrea 36 24 Ghana 33 28 Türkei 32 26 Albanien 25 13 Armenien 19 10 Drucksache 21/11001 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 3. Wie viele Personen aus welchen Herkunftsländern stellten im Oktober 2017 in Hamburg einen Asylantrag? Die in Hamburg gestellten Asylanträge sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsstaaten Hamburg Oktober 2017 ASYLANTRÄGE gesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge Albanien 11 6 5 Bosnien und Herzegowina 6 - 6 Montenegro 5 1 4 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 12 7 5 Kosovo 6 1 5 Russische Föderation 13 9 4 Türkei 30 28 2 Serbien 10 - 10 Europa 93 52 41 Algerien 11 8 3 Eritrea 26 26 - Äthiopien 1 1 - Nigeria 5 5 - Gambia 1 - 1 Ghana 2 2 - Libyen 8 8 - Marokko 2 2 - Sierra-Leone 1 1 - Somalia 18 18 - Sudan 1 - 1 Togo 1 1 - Ägypten 2 1 1 Afrika 79 73 6 Armenien 15 12 3 Afghanistan 59 50 9 Georgien 1 1 - Indien 2 2 - Irak 79 77 2 Iran 46 37 9 Staatsang. ohne Bezeichnung 6 6 - Philippinen 1 1 - Syrien 78 78 - Asien 287 264 23 Herkunftsländer gesamt 459 389 70 (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Stand: 31.10.2017 4. Wie viele sogenannte Duldungsantragsteller (siehe Drs. 21/4919) wurden Hamburg im Oktober 2017 zugewiesen, aus welchen Herkunftsländern kamen sie, wie viele erhielten davon eine Duldung, auf welcher rechtlichen Grundlage wurde diese gewährt und für wie lange jeweils? Insgesamt verblieben im Oktober 2017 72 sogenannte „Duldungsantragsteller“ in Hamburg. Die Herkunftsländer sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsländer Personen Ghana 24 Serbien 9 Somalia 7 Afghanistan 6 Albanien 3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11001 5 Herkunftsländer Personen Ägypten, Gabun, Iran, Türkei je 2 Algerien, Benin, Brasilien, Kamerun, Kosovo, Mazedonien (ehem. Jugosl. Rep.), Nepal, Nigeria , Peru, Philippinen, Sierra-Leone, Syrien, Ukraine , Vereinigte Staaten von Amerika, Vietnam je 1 13 Personen erhielten eine Duldung gemäß § 60a (AufenthG) für die Dauer von zwei Monaten. 59 Personen erhielten eine Duldung gemäß § 60a AufenthG für die Dauer von einem Monat. 5. Wie viele Asylverfahren Hamburger Antragsteller wurden im Oktober 2017 mit welchem Ergebnis beschieden? Im Oktober 2017 wurden 554 Asylverfahren beschieden. Die Ergebnisse sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Entscheidung Anzahl Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a GG und Familienasyl) 5 Anerkennungen als Flüchtling gemäß § 3 Absatz 1 AsylG 119 Gewährung von subsidiärem Schutz gemäß § 4 Absatz 1 AsylG 51 Feststellung eines Abschiebungsverbotes gem. § 60 Abs. 5 und 7 Aufenthaltsgesetz 39 Ablehnungen 185 Sonstige Verfahrenserledigungen (zum Beispiel Rücknahmen) 155 Quelle: BAMF, Stand: 31.10.2017 6. Wie war die Gesamtschutzquote im Oktober 2017? Die Gesamtschutzquote, also der Anteil von Personen, die als Asylberechtigte oder Flüchtling anerkannt wurden, denen subsidiärer Schutz gewährt oder ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde, an der Gesamtzahl der Verfahrenserledigungen betrug 38,63 Prozent. 7. Wie viele Monate betrug die durchschnittliche Asylverfahrensdauer in Hamburg im Oktober 2017? Nach einem Bericht des BAMF (Stand 16. November 2017) wird die Verfahrensdauer für Neufälle (Antragstellung ab dem 1. Januar 2017) mit 1,4, die für Altverfahren mit 13,0 Monaten angegeben. 8. Wie viele von ihnen sind mit Stand Ende Oktober 2017 minderjährig, wie viele erwachsene Frauen, wie viele erwachsene Männer? Dem Ausländerzentralregister (AZR) können nur Angaben zum Geschlecht oder zum Alter unabhängig voneinander entnommen werden. Eine Korrelation („volljährige weibliche beziehungsweise männliche Personen“) ist anhand der vorliegenden AZR-Daten nicht möglich. Die ermittelbaren Zahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsrecht Geschlecht Altersgruppe männlich weiblich unbekannt minderjährig volljährig k.A. Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 19.964 12.841 59 8.733 24.130 1 Niederlassungserlaubnis 4.480 2.862 0 441 6.901 0 Aufenthaltsgestattung 5.970 2.641 19 2.547 6.081 2 Duldung 3.223 1.768 10 1.549 3.452 0 (Quelle: AZR, Stand: 31.10.2017) Unterkünfte 9. Wie viele Personen waren in den Einrichtungen der Erstaufnahme (EA), der Folgeunterbringung (hier mit Ausweisung Wohnungsloser, wohnbe- Drucksache 21/11001 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 rechtigter und nichtwohnberechtigter Zuwanderer) und den Einrichtungen für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge untergebracht? Bitte auch nach einzelnen Unterkünften aufschlüsseln. Die Belegungszahlen vom 30. Oktober 2017 (Buchungsstand 30. Oktober 2017) in den Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) sowie im Ankunftszentrum Rahlstedt sind den folgenden zwei Tabellen zu entnehmen. Erstaufnahmeeinrichtungen: Standort Belegung Amalie-Sieveking-Krankenhaus 73 Fiersbarg 315 Flagentwiet 516 Harburger Poststraße 262 Hellmesbergerweg 29 Kaltenkirchener Straße 105 Neuer Höltigbaum 430 Neuland I 278 Nostorf/Horst 157 Oskar-Schlemmer-Straße 63 Papenreye 189 Schmiedekoppel 765 Schnackenburgallee 702 Vogt-Kölln-Straße 295 Sportallee 237 Gesamt 4.416 Ankunftszentrum Rahlstedt: Bargkoppelstieg (Zentrale Erstaufnahme) 164 Bargkoppelweg 66a (Zentrale Erstaufnahme) 19 Zur Belegung der Standorte in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) von Zuwanderern und Wohnungslosen siehe Anlage 1. Am Stichtag 31. Oktober 2017 befanden sich 95 unbegleitete minderjährige Ausländer im Rahmen der Erstversorgung in folgenden Einrichtungen: Einrichtung Anzahl Kinder- und Jugendnotdienst 13 Clearingstelle 1 6 Clearingstelle 3 EVE 35 Betreute Einrichtung für Flüchtlinge 2 3 Betreute Einrichtung für Flüchtlinge 3 3 Betreute Einrichtung für Flüchtlinge 4 2 Betreute Einrichtung für Flüchtlinge 5 1 Betreute Einrichtung für Flüchtlinge 7 1 Betreute Einrichtung für Flüchtlinge 8 4 Betreute Einrichtung für Flüchtlinge 9 2 Betreute Einrichtung für Flüchtlinge 12 3 Freie Träger, andere Orte 10 Einrichtungen des LEB 12 Gesamt 95 In betreuten Einrichtungen für Flüchtlinge finden nicht nur die Erstversorgung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern, sondern auch die Hilfen zur Erziehung und Volljährigenhilfe statt. 10. Laut Drs. 21/10677 wurden im September 2017 vier Erstunterkünfte geschlossen. Drs. 21/10400 waren im August 2017 an den Standorten Dratelnstraße, Holstenhofweg, Grellkamp und Jenfelder Moorpark dort noch 664 Personen untergebracht. Hinzukamen 89 Flüchtlinge in der örU August-Krogmann-Straße, die im September 2017 ebenfalls Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11001 7 geschlossen wurde. Wie viele Bewohner lebten in den geschlossenen Unterkünften noch Ende September und in welche anderen Unterkünfte wurden sie jeweils wann verlegt? Wann wurden die jeweiligen Unterkünfte über die Verlegung informiert? Ende September gab es in den genannten Erstaufnahmeeinrichtungen keine Bewohnerinnen und Bewohner mehr, siehe Drs. 21/10677. Über die Außerbetriebnahme eines Standortes werden die Unterkünfte mindestens sechs Wochen vorher informiert. Die Unterkunft August-Krogmann-Straße 98 (W768) befindet sich noch im Belegungsabbau , siehe Anlage 1. 11. Wie viele Wohnungen in welchen Wohnanlagen (siehe beispielsweise Grandweg/An der Lohbek) hat f & w fördern und wohnen AöR für derzeit wie viele Flüchtlinge insgesamt angemietet? Siehe Drs. 21/5124. 12. Wie viele Plätze befinden sich wo in Zelten, in ehemaligen Baumärkten und anderen Gewerbehallen? Wie viele Männer, Frauen und Kinder sind dort jeweils untergebracht? Belegt als EA ist mit Stand 30. Oktober 2017 nur noch folgende Gewerbehalle: Baumarkt/ Gewerbehalle Kinder Männer Frauen Gesamt Hellmesbergerweg 0 29 0 29 Darüber hinaus ist das Ankunftszentrum Rahlstedt in ehemaligen Gewerbehallen untergebracht: Ankunftszentrum Kinder Männer Frauen Gesamt Bargkoppelstieg (Zentrale Erstaufnahme) 55 58 51 164 Bargkoppelweg 66a (Zentrale Erstaufnahme ) 2 15 2 19 13. Wie viele Bewohner von EAs in Hamburg waren im Oktober 2017 bereits über den gesetzlich genehmigten Zeitraum von sechs Monaten hinaus dort untergebracht? Wie viele davon stammen aus sicheren Herkunftsstaaten ? Nach einer Auswertung zum 31. Oktober 2017 waren 3.058 Personen bereits über sechs Monate in einer EA untergebracht, darunter 244 Personen aus sicheren Herkunftsländern . 14. Drs. 21/10677 zufolge wohnen zahlreiche Flüchtlinge nicht in den ihnen zugeteilten Unterkünften. Bewohner, die eine EA mehr als drei Tage beziehungsweise eine örU mehr als fünf Tage ohne Begründung verlassen , werden vom Unterkunftsmanagement bei den Meldebehörden und Leistungsträgern abgemeldet. a) Wie viele Flüchtlinge aus EAs wurden vom jeweiligen Unterkunftsmanagement in den Jahren 2016 und 2017 jeweils abgemeldet? Bitte zusätzlich nach Monaten aufschlüsseln. Das verbindliche Abmeldeverfahren gilt seit März 2017, sodass vorherige Abmeldungen nicht gesichert auswertbar sind. Die Abmeldung aus der EA erfolgte in folgenden Fällen: 2017 Anzahl der Abmeldungen aus EA März 189 April 101 Mai 166 Juni 130 Juli 138 August 168 September 121 Oktober 101 Drucksache 21/11001 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 2017 Anzahl der Abmeldungen aus EA Gesamt 1114 b) Wie viele Flüchtlinge aus örU wurden vom jeweiligen Unterkunftsmanagement in den Jahren 2016 und 2017 jeweils abgemeldet? Bitte zusätzlich nach Monaten aufschlüsseln. Die nachfolgenden Daten beziehen sich auf die Anzahl derjenigen zugewanderten Personen, die aus der örU unbekannt verzogen sind. 2016 2017 Januar 200 141 Februar 225 152 März 135 119 April 153 157 Mai 181 154 Juni 169 249 Juli 148 240 August 166 294 September 97 269 Oktober 169 254 November 118 - Dezember 92 - Quelle: f & w 15. Wie viele Personen erhielten im Oktober 2017 Leistungen nach AsylbLG? Monat Anzahl Personen § 3 AsylbLG Anzahl Personen § 2 AsylbLG Anzahl Personen Gesamt Oktober 2017 3.800 8.302 12.102 Quelle: Datawarehouse, Geschäftsstatistik 16. Wie viele Personen gelten aktuell in etwa als „vordringlich Wohnungssuchende “? Wie viele sind davon anteilig Flüchtlinge? Siehe Drs. 21/10092. 17. Zu-/Abfluss Erst- und Folgeunterkünfte: Wie viele Personen zogen im Oktober neu in eine EA, wie viele zogen aus, wie viele siedelten in Folgeunterkünfte um und wie viele zogen hier wieder aus? Wie viele wurden neu in regulären Wohnungen untergebracht? Nach Auswertung von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wurden 450 Personen im Oktober 2017 in EA aufgenommen. 685 Personen verließen im gleichen Zeitraum die EA, davon wechselten 481 Personen in eine öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU). Verlassen haben die örU im gleichen Zeitraum insgesamt 629 Personen (Zuwanderer ). Im Monat Oktober wurden 304 Personen (Zuwanderer) aus der öRU mit Wohnraum versorgt. Im Bereich der Erstaufnahme und Erstversorgung für unbegleitete minderjährige Ausländer sind im Oktober 2017 42 Personen neu aufgenommen worden. Im selben Monat haben insgesamt 45 unbegleitete minderjährige Ausländer die Erstaufnahme und Erstversorgung wieder verlassen: - Neun unbegleitete minderjährige Ausländer wechselten in eine Folgeeinrichtung im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung oder verblieben in ihrer Einrichtung mit neuer Hilfeform. - In 21 Fällen erfolgte eine Feststellung der Volljährigkeit und der Umzug in eine Wohnunterkunft. - Zwölf unbegleitete minderjährige Ausländer haben sich mit unbekanntem Ziel entfernt . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11001 9 - Drei unbegleitete minderjährige Ausländer sind zu ihrem zuständigen Jugendamt zurückgeführt worden. 18. Welche neuen Unterkünfte für wie viele Flüchtlinge wurden in die Prüfung genommen, fertiggestellt, in Betrieb genommen oder wieder geschlossen? Bitte nicht auf www.hamburg.de verweisen und vor allem neu in die Planung aufgenommene Standorte transparent an dieser Stelle ausweisen. Im Oktober 2017 wurden folgende Unterkünfte eröffnet beziehungsweise erweitert: Bezirk Bezeichnung Soll-Kapazität Einrichtungsart Bergedorf Gleisdreieck Mittlerer Landweg Perspektive Wohnen 4. Bauabschnitt 745 örU Wandsbek Sinstorfer Kirchweg 28 300 örU Summe 1045 Im Oktober 2017 wurden keine Unterkünfte geschlossen beziehungsweise reduziert: Die in Planung befindlichen Unterkünfte sind der Standortkarte auf http://www.hamburg.de/fluechtlingsunterkuenfte/ zu entnehmen. Für darüber hinausgehende Planungen sind die bezirklichen Abstimmungen noch nicht abgeschlossen beziehungsweise Anhörungen nach § 28 Bezirksverwaltungsgesetz noch nicht durchgeführt . Im Bereich der Betreuungseinrichtungen des LEB für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) wurde im Oktober keine Einrichtung neu in Betrieb genommen oder geschlossen. Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge 19. Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern kamen im Oktober 2017 neu nach Hamburg? Im Oktober 2017 kamen insgesamt 42 unbegleitete minderjährige Ausländer aus folgenden Herkunftsländern neu nach Hamburg: Herkunftsland m w Gesamt Somalia 9 9 Afghanistan 6 3 9 Marokko 8 8 Iran 2 1 3 Algerien 2 2 Albanien 2 2 Irak 1 1 2 Guinea 2 2 Elfenbeinküste 1 1 Eritrea 1 1 Sudan 1 1 Libanon 1 1 China 1 1 Gesamt 37 5 42 20. Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern und UMA als Volljährige in Hilfen für junge Volljährige nach dem SGB VIII gab es mit Stand Ende Oktober 2017 in Hamburg? Am Stichtag 31. Oktober 2017 lebten 552 unbegleitete minderjährige Ausländer in Hamburg. 91 wurden im Rahmen der Erstversorgung, 461 in einer Folgeunterbringung im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung betreut. Darüber hinaus lebten am Stichtag weitere 1.286 unbegleitet und minderjährig eingereiste Ausländer als Volljährige in Hilfen für junge Volljährige nach dem SGB VIII. Drucksache 21/11001 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Zur Herkunft der jungen Menschen siehe Anlage 2. Rückführungen/Ausreisen 21. a) Wie viele ausreisepflichtige Personen hielten sich im Oktober 2017 in Hamburg auf? Die Zahl der Ausreisepflichtigen belief sich nach dem AZR zum 31. Oktober 2017 auf 5.001 Personen mit Duldung. Die Duldungssachverhalte sind in der Antwort zu 21. b) aufgeschlüsselt. 1.604 Personen aus Drittstaaten sind im AZR als ausreisepflichtig ohne Duldung registriert, wovon 340 aus EU-Mitgliedstaaten kommen, bei denen es sich überwiegend um bislang im AZR nicht bereinigte Fehlerfassungen von Altfällen vor dem EU- Beitritt und damit um freizügigkeitsberechtigte Personen handeln dürfte. Trotz des Begriffes „ausreisepflichtig“ verbindet sich hiermit nicht automatisch die Möglichkeit, den Aufenthalt auch tatsächlich zu beenden, zum Beispiel bei fehlenden Reisedokumenten. b) Wie viele dieser Personen aus welchem Herkunftsland wurden aus welchem Grund geduldet? Welche Stelle erfasst die Aufenthaltsdauer der Geduldeten und wie lange ist diese jeweils? Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Duldungssachverhalte nach AufenthG G es am t A fg ha ni st an Ä gy pt en R us si sc he F öd er at io n Se rb ie n G ha na M on te ne gr o M az ed on ie n (e he m . ju go sl . R ep .) A se rb ai ds ch an Tü rk ei K os ov o Duldung nach § 60a (alt) 3 - - - - 2 - - - 1 1 Duldung nach § 60a Abs. 1 8 2 - - - - - - - - - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (gültig bis 05.09.2013) 7 - - - - - - - - 2 - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus sonstigen Gründen) 2.876 405 105 232 266 269 137 165 46 102 133 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern ) 301 4 13 26 40 35 31 25 12 15 19 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen fehlender Reisedokumente) 1.649 57 269 125 38 30 62 6 129 59 14 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus medizinischen Gründen) 45 3 - 2 2 7 6 - - 2 - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 2 1 1 - - - - - - - - - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 96 8 35 1 1 1 - 5 - 3 2 Duldung nach § 60a Abs. 2b 15 5 - 5 - - 3 - - - 2 Gesamt 5.001 485 422 391 347 344 239 201 187 184 171 (Quelle: AZR, Stichtag: 31.10.2017) Die Aufenthaltsdauer der Geduldeten wird von der Ausländerbehörde erfasst, die auch die Duldungen erteilt. Die Aufenthaltsdauer wie auch die Erteilungsdauer der Duldungen richtet sich nach den individuellen Umständen der jeweiligen Einzelfälle, die aus den individuellen Ausländerakten zu ersehen sind. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11001 11 c) Wie viele der i) Ausreispflichtigen, ii) Geduldeten kommen aus sicheren Herkunftsstaaten? Bitte nach Staaten aufschlüsseln . Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Staat Ausreisepflichtige Geduldete Albanien 240 151 Bosnien und Herzegowina 106 80 Ghana 414 344 Kosovo 212 171 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 283 201 Montenegro 265 239 Senegal 11 10 Serbien 454 347 (Quelle: AZR, Stichtag: 31.10.2017) d) Wie viele Personen befanden sich im Oktober 2017 insgesamt in Abschiebehaft? Wie viele davon jeweils an welchem Standort? Insgesamt befanden sich 20 Personen in Abschiebehaft (§ 62 AufenthG). Neun Personen befanden sich kurzfristig im Ausreisegewahrsam Hamburg, sechs Personen in der Abschiebehafteinrichtung in Langenhagen, drei Personen in der Abschiebehafteinrichtung in Ingelheim, eine Personen in der Abschiebehafteinrichtung Pforzheim und eine Person in der Abschiebehafteinrichtung Bremen. e) Wie viele Personen aus Abschiebehaft wurden im Oktober 2017 in jeweils welches Land abgeschoben? Wie viele Personen wurden aus welchen anderen Gründen aus der Abschiebehaft entlassen? Es wurden elf Personen aus der Abschiebehaft abgeschoben, jeweils eine Person nach Schweden, Ägypten, Italien, Marokko, Kosovo, Albanien, Algerien, Tschechische Republik, Bulgarien, Polen und Österreich. Vier Personen wurden aus folgenden Gründen entlassen: Eingabe, fehlende Rückmeldung des Ziellandes, fehlendes Passersatzpapier , bundesweit kein freier Haftplatz nach Nutzung der Höchstdauer im Ausreisegewahrsam . f) Wie viele Personen befanden sich im Oktober 2017 in Ausreisegewahrsam und aus welchen Herkunftsländern stammen sie? Es befanden sich zwei Personen im Ausreisegewahrsam nach § 62 b AufenthG, jeweils eine Person aus Marokko und Afghanistan. 22. Wie viele vorbereitete, vollzogene und gescheiterte Rückführungen beziehungsweise Abschiebungen gab es im Oktober 2017? Welche Gründe führten jeweils zum Scheitern? Im Oktober 2017 wurden 106 Rückführungen vorbereitet. Davon konnten 83 Rückführungen vollzogen werden. 23 vorbereitete Rückführungen konnten aufgrund folgender Abschiebehindernisse nicht vollzogen werden: Grund für Nichtvollzug der Rückführung Zahl der Personen nicht angetroffen 19 Krankheit 3 Widerstand 1 23. Wie viele behördlich festgestellte Ausreisen erfolgten im Oktober 2017? Bitte in freiwillige und überwachte Ausreisen untergliedern. Die Zahl der behördlich festgestellten Ausreisen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen : Drucksache 21/11001 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Art der Rückführung Anzahl Abschiebungen ins Herkunftsland 37 Überstellungen in Drittländer 15 Überwachte freiwillige Ausreisen mit Grenzübertrittsbescheinigungen 31 Summe 83 Darüber hinaus gibt es eine unbestimmte Zahl von Personen, die ohne behördliche Kontrolle das Bundesgebiet verlässt. Flüchtlingsbetreuung 24. Aus wie vielen Mitarbeitern beziehungsweise Vollzeitäquivalenten (VZÄ) besteht der „Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge“? Der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge bestand am 31. Oktober 2017 aus 72 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (68,77 VZÄ). 25. Wie viele Mitarbeiter beziehungsweise VZÄ in der Ausländerbehörde waren im Oktober 2017 mit Rückführungen beziehungsweise Abschiebungen befasst? Das Referat E 34 (Rückführungen) bestand am 31. Oktober 2017 aus 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit 44,53 VZÄ. Das Referat E 32 (Aufenthalt von Asylbewerbern und Flüchtlingen), das auch für die Vorbereitung der Rückführungen und freiwilligen Ausreisen zuständig ist, umfasste 116 Beschäftigte mit 112,82 VZÄ. 26. Wie viele Mitarbeiter beziehungsweise VZÄ der Sozialbehörde und der Innenbehörde beschäftigten sich im Oktober 2017 mit der Unterbringung beziehungsweise Versorgung oder Betreuung von Flüchtlingen? Bezüglich LEB bitte zusätzlich angeben, wie viele VZÄ im Bereich der Betreuung von unbegleitet und minderjährig eingereisten Ausländern als Volljährige in Hilfen für junge Volljährige tätig sind. In der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) war ausschließlich für unbegleitete minderjährige Ausländer zum Stichtag 31. Oktober 2017 beim Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) im Rahmen der Erstaufnahme, Erstversorgung nach § 42a beziehungsweise 42 SGB VIII und im Bereich der Anschlusshilfen in Einrichtungen nach §§ 27 SGB VIII Personal im Umfang von 249,02 VZÄ beschäftigt . Die Angaben enthalten alle Berufsgruppen in den Einrichtungen, also auch Sprach- und Kulturmittlung, Leitung und Hauswirtschaft sowie den Fachdienst Flüchtlinge (18,43 VZÄ). Bei den VZÄ ist kein Personal von Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung enthalten, welches nicht konzeptionell explizit auf Flüchtlinge ausgerichtet ist. Auf die Betreuung von 89 jungen volljährigen Ausländern in den Betreuten Einrichtungen für Flüchtlinge (BEF), die als unbegleitet minderjährig eingereist sind, entfallen bei einem Betreuungsschlüssel von 1:3 rechnerisch 29,6 VZÄ zuzüglich anteiliger Leitungs- und Hauswirtschaftskräfte. Anteiliges Betreuungspersonal für einzelne, in anderen Betreuungsangeboten (zum Beispiel Ambulant Betreutes Wohnen, Jugendwohnungen ) des LEB lebende junge volljährige Ausländer wird aufgrund des geringen rechnerischen Anteils nicht explizit ausgewiesen und ist deshalb unberücksichtigt geblieben. Darüber hinaus sind in der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) 17,92 VZÄ im Bereich der Amtsvormundschaften mit der Unterbringung beziehungsweise Versorgung oder Betreuung von Flüchtlingen beschäftigt. Weiterhin sind Beschäftigte im ZKF eingesetzt, die sowohl der BASFI als auch der Behörde für Inneres und Sport (BIS) zugeordnet sind. In der BIS ist neben dem Referat E 32 (siehe Antwort zu 25.) auch das Referat E 33 (Zugang, Weiterleitung und Leistung) mit 96 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (92,45 VZÄ) für die Betreuung der Flüchtlinge zuständig. Darüber hinaus sind Beschäftigte im Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge eingesetzt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11001 13 27. Wie viele Mitarbeiter beziehungsweise VZÄ welcher Bezirke beschäftigten sich im Oktober 2017 mit der Unterbringung beziehungsweise Versorgung oder Betreuung von Flüchtlingen? Siehe Anlage 3. 28. In welchen mit der Flüchtlingsverwaltung beauftragten Bereichen wurde aufgrund der zurückgehenden Flüchtlingszahlen im Oktober Personal abgebaut? Siehe Drs. 21/7162. 29. Wie viel Personal wurde bei den Trägern der Unterkünfte im Oktober 2017 reduziert? Nach Auskunft der Betreiber der Erstaufnahmeeinrichtungen f & w, ASB Flüchtlingshilfe Hamburg GmbH, Arbeiterwohlfahrt, Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH, Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg e.V., Kreisverband Hamburg-Harburg e.V., Kreisverband Hamburg Altona und Mitte e.V. konnte für Oktober 2017 eine Personalreduktion von 25 VZÄ ermittelt werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/10677, Drs. 21/10400, Drs. 21/10092, Drs.21/9757, Drs. 21/9357, Drs.21/8934, Drs. 21/8557, Drs. 21/8192, Drs. 21/7828 und Drs. 21/5812. Verfahren 30. Wie viele Asylsachen gingen im Oktober 2017 beim Verwaltungsgericht ein? Bitte nach Klagen und Rechtsschutzverfahren unterscheiden. Wie viele Verfahren wurden im Oktober 2017 jeweils erledigt? Im Oktober 2017 sind beim Verwaltungsgericht Hamburg 223 Klagen und 56 Eilverfahren in Asylsachen eingegangen. Im selben Zeitraum sind dort 232 Klagen und 48 Eilverfahren in Asylsachen erledigt worden. 31. Wie viele Asylsachen gingen im Oktober 2017 beim Oberverwaltungsgericht ein? Beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht sind im Oktober 2017 insgesamt sieben Verfahren in Asylsachen eingegangen. Es sind im selben Zeitraum acht Verfahren in Asylsachen erledigt worden. 32. Wie viele Monate betrug im 3. Quartal 2017 die durchschnittliche Verfahrensdauer von Klagen und Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht sowie von Berufungen vor dem Oberverwaltungsgericht in Asylsachen? Die durchschnittliche Verfahrensdauer der im 3. Quartal 2017 beim Verwaltungsgericht Hamburg erledigten Klagen in Asylsachen betrug 9,4 Monate, der dort erledigten Eilverfahren 2,6 Monate. Beim Oberverwaltungsgericht betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer der im 3. Quartal 2017 erledigten Verfahren in Asylsachen 1,6 Monate. Untergebrachte Personen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Zuwanderern und Wohnungslosen (Stand 31.10.2017) Ist Wohnungslose Zuwanderer mit Wohnberechtigung Zuwanderer ohne Wohnberechtigung GB Regelangebote Altona W601 Notkestraße 105 103 0 2 W619 Luruper Hauptstraße 426 1 294 131 W625 Kroonhorst 292 144 55 93 W711 August-Kirch-Straße 471 28 239 204 W714 Holmbrook 203 8 83 112 W743 Pavillondorf Sieversstücken 655 136 315 204 W775 Holstenkamp 142 32 62 48 W787 Alsenstraße 75 35 23 17 W807 Notkestraße 629 22 369 238 W824 Sibeliusstraße 226 15 45 166 W835 Blomkamp 440 74 252 114 W923 Bahrenfelder Straße 19 0 5 14 W924 Eimsbüttler Straße 146 13 63 70 W925 Grünewaldstraße 16 0 5 11 W926 Waidmannstraße 97 13 44 40 W927 Max-Brauer-Allee 7 0 0 7 W928 Borselstraße 7 0 7 0 W983 Albert-Einstein-Ring 450 0 360 90 Summe 4406 624 2221 1561 Harburg W617 Neuenfelder Fährdeich 274 0 185 89 W700 Wetternstraße 192 50 65 77 W728 Am Radeland 153 7 121 25 W734 Lewenwerder 310 12 211 87 W742 Am Aschenland 431 30 192 209 W782 Winsener Straße 275 18 130 127 W788 Sinstorfer Kirchweg (im Belegungsaufbau) 251 16 177 58 W789 Cuxhavener Str. 183 22 93 68 W914 Osterbaum 10 6 0 4 W918 Stader Str.106a 25 6 4 15 W922 Sinstorfer Weg 18 0 10 8 W950 WS Transit 192 32 86 74 W982 Am Röhricht 639 0 456 183 Summe 2953 199 1730 1024 Bergedorf W611 Achterdwars 156 152 2 2 W627 Ladenbeker Furtweg 173 92 37 44 W727 Brookkehre 413 139 164 110 W732 Pavillondorf Curslack I (Unterbelegung auf Grund eines Brandschadens) 521 119 247 155 Drucksache 21/11001 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Anlage 1 Ist Wohnungslose Zuwanderer mit Wohnberechtigung Zuwanderer ohne Wohnberechtigung W738 Curslack II 286 89 92 105 W748 Sandwisch 72 23 15 34 W806 Kurt-A.Körber-Chaussee 37 1 27 9 W828 Rahel-Varnhagen-Weg 297 47 121 129 W836 Weidenbaumsweg 188 6 97 85 W840 Sülzbrack 212 0 110 102 W951 Nettelnburg 183 27 76 80 Summe 2538 695 988 855 Wandsbek_I W613 Bargteheider Straße 128 123 1 4 W623 Großlohe 157 88 19 50 W648 Sieker Landstraße 11 50 1 34 15 W735 Pavillondorf Waldweg 134 33 29 72 W752 Rahlstedter Straße 121 7 76 38 W768 Farmsen (im Belegungsabbau) 44 6 16 22 W783 Waldreiterring 13 5 1 7 W785 Meilerstraße 317 6 174 137 W795 Wandsbek Farmsen (keine Neubelegung auf Grund von anstehender Schließung) 0 0 0 0 W817 Sieker Landstraße 61 270 15 110 145 W819 Grunewaldstraße 705 48 475 182 W830 August-Krogmann-Straße 90 90 0 0 Summe 2029 422 935 672 Wandsbek_II W650 Moosrosenweg 105 16 48 41 W723 Volksdorfer Grenzweg 182 21 117 44 W737 Pavillondorf Steilshooper Allee 211 75 36 100 W740 Pavillondorf Poppenbüttler Weg 303 182 38 83 W749 Litzowstraße 122 34 48 40 W750 Lademannbogen 157 4 107 46 W751 Bahngärten 121 46 36 39 W790 Flughafenstraße 240 72 110 58 W825 Duvenstedter Damm 234 16 140 78 W834 Rodenbeker Straße 363 0 232 131 W841 Am Stadtrand 680 9 417 254 W861 Walddörferstraße 277 0 141 136 W909 Kirchhofstwiete 34 0 16 18 Summe 3029 475 1486 1068 Mitte_I W614 Helmuth-Hübener-Haus (Hütten) 93 91 2 0 W651 Kirchenpauerstraße 613 0 318 295 W718 Eiffestraße 48 318 25 205 88 W786 Wendenstraße 147 23 54 70 W805 Friesenstraße 397 0 196 201 W812 Hinrichsenstraße 142 22 82 38 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11001 15 W831 SNP Grüner Deich 162 31 44 87 Ist Wohnungslose Zuwanderer mit Wohnberechtigung Zuwanderer ohne Wohnberechtigung W837 Eiffestraße 398 132 2 33 97 Summe 2004 194 934 876 Mitte_II W620 Billbrook 582 70 337 175 W626 Horner Geest 130 100 21 9 W767 Georg-Wilhelm-Straße 119 42 41 36 W771 Pavillondorf Mattkamp 307 69 108 130 W776 An der Hafenbahn (Unterbelegung auf Grund umfangreicher Sanierungen) 199 40 55 104 W778 Billbrookdeich 112 110 2 0 W794 Mitte Mattkamp 23 3 10 10 W818 Am Veringhof 136 7 86 43 W833 SNP Weddestraße 237 12 125 100 W839 Schlenzigstraße 325 0 130 195 W900 Billstieg 640 92 344 204 Summe 2810 545 1259 1006 Nord_I W615 Hornkamp 73 69 1 3 W653 Maienweg (im Belegungsaufbau) 110 0 101 9 W658 Paul-Stritter-Weg 34 0 21 13 W701 Langenhorner Chaussee 86 0 52 34 W715 Eschenweg 293 72 149 72 W745 Alsterberg 261 74 122 65 W755 Jugendpark Langenhorn 355 78 115 162 W774 Erdkampsweg 78 4 47 27 W827 Fibigerstraße 224 2 148 74 W846 Kiwittsmoor 542 2 369 171 W849 Große Horst 437 1 261 175 Summe 2493 302 1386 805 Nord_II W675 Dehnhaide/Krausestr. 64 1 36 27 W704 Freiligrathstraße 341 9 233 99 W707 Holsteinischer Kamp 100 19 56 25 W709 Borsteler Chaussee 90 42 12 36 W717 Hufnerstraße 219 9 152 58 W733 Pavillondorf Tessenowweg 474 193 124 157 W798 Nord Tessenowweg 29 7 1 21 W801 Heinrich-Hertz-Straße 113 3 64 46 W820 Opitzstraße 319 27 219 73 Summe 1749 310 897 542 Eimsbüttel W602 Langeloh-Hof 30 30 0 0 W612 Bornmoor 170 169 1 0 W622 Wegenkamp 76 59 3 14 W712 Sophienterrasse 175 1 91 83 W726 Pinneberger Straße 153 5 66 82 Drucksache 21/11001 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 W736 Pavillondorf Holsteiner Chaussee 209 202 2 5 Ist Wohnungslose Zuwanderer mit Wohnberechtigung Zuwanderer ohne Wohnberechtigung W784 Grandweg 221 9 112 100 W792 Eimsbüttel Holsteiner Chaussee 37 34 1 2 W804 Lohkoppelweg 26 0 21 5 W847 Kollaustraße 151 17 63 71 W903 Hornackredder 14 11 0 3 Summe 1262 537 360 365 Summe Regelangebote 25273 4303 12196 8774 GB Spezialangebote W677 JEP Hinrichsenstraße 18 18 0 0 UPW_/_Bergedorf W867 UPW Am Gleisdreieck (im Belegungsaufbau) 2018 0 1469 549 Summe 2018 1469 549 UPW_/_Wandsbek W857 UPW Raja-Ilinauk-Straße 793 0 721 72 W863 Elfsaal 340 0 310 30 Summe 1133 1031 102 Summe Spezialangebote 3170 18 2501 651 Gesamtsumme örU 28442 4321 14696 9425 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11001 17 U nb eg le ite te m in de rjä hr ig e A us lä nd er in E rs tv er so rg un g na ch § 4 2 un d § 42 a SG B V III n ac h H er ku nf ts lä nd er n S tic ht ag 3 1. 10 .2 01 7, Q ue lle : L EB H er ku nf ts la nd m w G es am t So m al ia 9 9 Af gh an is ta n 6 3 9 M ar ok ko 8 8 Ira n 2 1 3 Al ge rie n 2 2 Al ba ni en 2 2 Ira k 1 1 2 G ui ne a 2 2 El fe nb ei nk üs te 1 1 Er itr ea 1 1 Su da n 1 1 Li ba no n 1 1 C hi na 1 1 G es am t 37 5 42 U nb eg le ite te A us lä nd er in H ilf en z ur E rz ie hu ng n ac h § 27 u nd V ol ljä hr ig en hi lfe n ac h § 41 ,e in sc hl ie ßl ic h B EF , n ac h H er ku nf ts lä nd er n St ic ht ag 3 1. 10 .2 01 7, Q ue lle : J U S -IT , D W H m in de rjä hr ig m in de rjä hr ig vo llj äh rig vo llj äh rig M än nl ic h W ei bl ic h M än nl ic h W ei bl ic h S um m e: af gh an is ch 20 2 16 46 4 35 71 7 Drucksache 21/11001 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 Anlage 2 er itr ei sc h 37 7 16 9 51 26 4 sy ris ch 90 2 11 5 20 7 äg yp tis ch 48 13 9 3 19 0 so m al is ch 13 5 12 2 36 17 6 gu in ei sc h 7 1 37 10 55 ira ki sc h 6 2 9 17 ga m bi sc h 2 1 10 3 16 be ni ni sc h 1 10 11 ira ni sc h 2 7 2 11 al ba ni sc h 3 1 4 1 9 pa lä st in en si sc h 2 6 8 ni ge ria ni sc h 2 5 7 al ge ris ch 2 2 2 6 gu in ea -b is sa ui sc h 5 5 pa ki st an is ch 2 3 5 ru ss is ch 1 3 4 an go la ni sc h 1 2 3 ät hi op is ch 2 1 3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11001 19 bu rk in is ch 3 3 gh an ai sc h 1 2 3 in di sc h 3 3 iv or is ch 2 1 3 m al is ch 3 3 m ar ok ka ni sc h 1 2 3 m on te ne gr in is ch 1 1 2 se rb is ch 2 2 ar m en is ch 1 1 je m en iti sc h 1 1 lib ys ch 1 1 m az ed on is ch 1 1 ni gr is ch 1 1 sa lo m on is ch 1 1 si er ra -le on is ch 1 1 tu ne si sc h 1 1 tü rk is ch 1 1 uk ra in is ch 1 1 Drucksache 21/11001 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 vi et na m es is ch 1 1 S um m e: 42 1 40 11 28 15 8 17 47 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11001 21 Bezirksamt Fachamt Mitarbeit er/-innen (Anzahl Personen ) VZÄ (Beschäft igungsvol umen) HH-Mitte JA 1 - Asyl 16 13,69 inkl. Leitung JA - KTB 22 18,65 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. GA 4 – TBC Sondereinsatz Konzept Röntgen GAL 16 7 12,90 5,59 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. GS - Allg. Sozialhilfe 65 57,93 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. Altona GS 48,57 exkl. Leitung, zuzügl. 1 Stelle aus Eingangsbereich Hierbei handelt es sich um zusätzlich eingestelltes Personal für die Flüchtlinge; auch andere Mitarbeiter/- innen sind mit der Versorgung der Flüchtlinge beschäftigt; hierbei handelt es sich jedoch um Mischarbeitsplätze: Der Anteil für Flüchtlingsbetreuung ist nicht gesondert darzustellen. Darüber hinaus sind noch diverse Honorarkräfte beschäftigt. GA, Abteilung Medizinische Erstversorgung von Flüchtlingen 18 12,70 inkl. Leitung Die Steigerung ist mit dem Abbau von Honorarkräften und der abschließenden Besetzung der vakanten Stellen zu erklären. JA-FB 8,08 exkl. Leitung JA1- ASD1/1 ca. 1,5 JA – ASD 2/3 8,59 SR 2 2 inkl. Leitung SR1 Eimsbüttel 1 JA2/ASD3 Asyl 6 5 geschätzter Personalanteil im Rahmen von Einheitssachbearbeitung GA2 3 0,75 Angebote der Mütterberatung in Flüchtlingsreinrichtungen (Testbetrieb ohne eigene Ressource) geschätzter Personalanteil im Rahmen von Einheitssachbearbeitung GA1/GA3 4 0,75 hygienische Überwachung Flüchtlingseinrichtungen; med.-gutachterliche Fragestellungen bei Flüchtlingen GS 31 27,64 1 Im Bezirk Eimsbüttel sind weiterhin fünf Mitarbeiter/-innen mit einem Beschäftigungsvolumen von 1 VZÄ im Netzwerkmanagement JA tätig. Drucksache 21/11001 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 22 Anlage 3 SR 2 1,83 HH-Nord JA2/ASD-M 15 12,48 inkl. Leitung SR Flüchtlingskoor dination 1 1 SR im Übrigen GA GS/SDZ JA Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. Wandsbek JA2/ASD Asyl 11 9,96 inkl. Leitung SR Flüchtlingskoor dination 1 1 SR im Übrigen GA GS/SDZ Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. Bergedorf JA/ASD2 Abschnitt umF/Flüchtlinge 4 3 SR Flüchtlingskoor dination 1 1 JA/KTB GS SR im Übrigen GA IS Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. Harburg GA 34 28,25 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlinge nicht gesondert darzustellen. GS 63 58,51 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlinge nicht gesondert darzustellen. JA 97 87,24 Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlinge nicht gesondert darzustellen. JA1 ASD 4 4 3,77 inkl. Leitung Ausschließliche Befassung mit Zuwanderern. SR 3 2,5 inkl. Leitung Ausschließliche Befassung mit dem Thema Zuwanderung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11001 23 11001ska_Text 11001ska_Anlagen 11001ska_Antwort_Anlage1 11001ska_Antwort_Anlage2 11001ska_Antwort_Anlage3