BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11004 21. Wahlperiode 21.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christel Nicolaysen (FDP) vom 15.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Hamburg und das Relocation-Programm der EU – Wie viele Personen wurden in Hamburg aufgenommen? Berichten zufolge hätte Hamburg im Rahmen des Relocation-Programmes der Europäischen Union 700 Flüchtlinge aufnehmen müssen, wobei dies aber noch nicht geschehen sei. Beim Relocation-Verfahren werden Asylsuchende aus Staaten, deren Asylsysteme überlastet sind, in andere EU- Mitgliedsstaaten umverteilt und durchlaufen dann in diesen das Asylverfahren . Hierbei müssen die Asylsuchenden aus Herkunftsstaaten kommen, bei denen die durchschnittliche Anerkennungsquote in der EU bei 75 Prozent liegt. Im Rahmen des Relocation-Programms hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, über 27.000 Flüchtlinge aufzunehmen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Kenntnisse hat der Senat bezüglich des aktuellen Sachstandes in oben ausgeführter Angelegenheit? 2. Wie hoch ist die Zahl der Flüchtlinge, die Hamburg seit 2015 im Rahmen des Relocation-Programms hätte aufnehmen müssen? 3. Wie viele Flüchtlinge wurden jährlich im Rahmen des Relocation- Programmes in Hamburg aufgenommen? Falls die Anzahl der aufgenommenen Flüchtlinge die Aufnahmeverpflichtung über- beziehungsweise unterschreitet, bitte die Gründe hierfür angeben. 4. Kalkuliert der Senat mit weiteren Aufnahmen aus dem Relocation- Programm? Wenn ja, mit welchen Zugangszahlen und welche weiteren Entwicklungen sind bei planvoller Ausführung in Bezug auf die Unterbringungssituation zu berücksichtigen? Wenn nein, warum nicht? Die Europäische Kommission hat am 27. Mai 2015 ihre Vorschläge zur Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda vorgelegt und unter anderem das Thema einer gerechteren Verteilung von Asylsuchenden innerhalb Europas auf ihre Agenda gesetzt. Sie machte diesbezüglich erstmalig von der sogenannten Notfallklausel nach Artikel 78 Absatz 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union Gebrauch, um Italien und Griechenland in der aktuellen Situation zu unterstützen. Der Europäische Rat hat im September 2015 die Umverteilung von insgesamt 160.000 Asylsuchenden aus Italien und Griechenland auf andere Mitgliedstaaten innerhalb von 24 Monaten beschlossen. Drucksache 21/11004 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Bundesrepublik Deutschland hat sich bereit erklärt, insgesamt 27.536 Personen aus Italien und Griechenland innerhalb von 24 Monaten aufzunehmen. Die umzuverteilenden Asylsuchenden stammen aus Herkunftsländern, bei denen die durchschnittliche Anerkennungsquote in der Europäischen Union aktuell mindestens 75 Prozent beträgt, und sie haben bereits einen Antrag auf internationalen Schutz in Italien oder Griechenland gestellt. Die Verteilung der Personen auf die Länder erfolgt im Rahmen des Verteilungssystems durch den Bund. Hamburg hat keinen direkten Einfluss auf diese Zuweisungen. Von den 9.262 vom Bund bereits umverteilten Personen hätte Hamburg 237 Personen aufnehmen müssen. Die Zielzahl von 27.000 aufzunehmenden Personen ist bisher nicht erreicht. Bezogen auf die Zielzahl müsste Hamburg in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt 691 Personen aufnehmen. Dies stellt Hamburg vor keine Unterbringungsprobleme , da keine großen Personengruppen eintreffen und eine Anrechnung auf die EASY-Quote erfolgt. Eine Einschätzung, wie viele Personen im Rahmen des Relocation-Programmes Hamburg im Jahre 2017 zugewiesen werden, kann nicht abgegeben werden, da die Aufnahme vom Bund gesteuert wird und von unterschiedlichsten Faktoren, wie zum Beispiel von der Reisefähigkeit der betroffenen Personen, der Verfügbarkeit von Transportmitteln, der Aufnahmemöglichkeit im Koordinationszentrum in Erding oder auch der Möglichkeit der Anrechnung von Aufnahmen aus der humanitären Aufnahme aus der Türkei, abhängt.