BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11009 21. Wahlperiode 24.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 16.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Nachfragen zu Drs. 21/10830: Geplantes Wasserschutzgebiet Eidelstedt/ Stellingen Aus den Antworten des Senats zu meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/10830 („Geplantes Wasserschutzgebiet Eidelstedt/Stellingen“) ergeben sich Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche der in der Anlage zur Drs. 21/10830 aufgeführten Kleingartenanlagen liegen nach derzeitigem Planungsstand in der Schutzzone II? In der geplanten Schutzzone II befindet sich eine Anlage des Kleingartenvereins Hellenkamp (Vereinsnummer 345). 2. Auf die Frage 4. in der Drs. 21/10830 führt der Senat Einschränkungen für Kleingartenanlagen in der Schutzzone II auf, die aus dem „Verbot des Betreibens, Errichtens und Erweiterns von Kleingartenanlagen“ bestehen . Welche konkreten Folgen hat das für das Fortbestehen von Kleingartenanlagen , die sich möglicherweise in der Schutzzone II in dem betreffenden geplanten WSG befinden? Der Bestand der Kleingartenanlage Hellenkamp und deren weitere kleingärtnerische Nutzung stehen nicht infrage. Für den weiteren Betrieb ist eine Befreiung zu beantragen , um eine grundwasserschonende Flächennutzung zu gewährleisten. Zu eventuellen Anpassungsbedarfen siehe Drs. 21/10830. 3. Sollte es zur Schließung von Kleingartenanlagen aufgrund der Ausweisung des WSG kommen: Welche Ersatzregelungen werden für die bisherigen Pächterinnen und Pächter greifen? Entfällt. 4. Auf Frage 4. zählt der Senat beispielhaft sechs Verbote auf, die „unter anderem“ Relevanz haben. Welche weiteren Verbote oder Beschränkungen liegen darüber hinaus für Kleingartenanlagen in WSG vor? Über die bei Kleingärten in aller Regel relevanten Verbote (dargestellt in Drs. 21/10830) hinaus können in Einzelfällen auch weitere Verbotstatbestände zum Tragen kommen, wie zum Beispiel Bodeneingriffe oder die Verwendung von wasserschädigenden Materialien im Wegebau. Siehe dazu auch: http://www.hamburg.de/wasserschutzgebiete/8330052/start/. 5. Wie viele und welche Ausnahmegenehmigungen nach § 52 Absatz 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz wurden in der Freien und Hansestadt Hamburg für Kleingartenanlagen in WSG in den letzten zehn Jahren beantragt? Wie viele wurden genehmigt? Drucksache 21/11009 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a) Welche Gründe liegen vor, wenn eine solche Genehmigung den Kleingartenvereinen positiv beschieden wird? Worin liegen Ablehnungsgründe ? In den letzten zehn Jahren wurden in Hamburg für Kleingartenanlagen in Wasserschutzgebieten keine Befreiungen von den Verboten der Schutzgebietsverordnung beantragt. 6. In der Antwort auf Frage 6. erwähnt der Senat das Merkblatt „Wasserversorgung und Abwasser“, das vom Senat und dem LGH im September 2010 (sowie einer Ergänzung im September 2015) gemeinsam herausgegeben wurde. Bereits in meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/4381 antwortete der Senat dazu auf Frage 10. am 17.05.2016: „Eine Aktualisierung des Informationsblatts ist geplant“. Wie ist der Stand der Aktualisierung des Informationsblattes und wann ist mit einer Veröffentlichung zu rechnen? Das Informationsblatt wird zum Ende des Jahres 2017 aktualisiert sein.