BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1101 21. Wahlperiode 28.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 20.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Folgen der P+R-Gebührenpflicht Ich frage den Senat: 1. Bei welchen P+R-Anlagen wurde wann die Gebührenpflicht eingeführt? Zum 28.Juli 2014 wurde für 15 P+R-Anlagen an zehn U- oder S-Bahnhaltestellen die Entgeltpflicht eingeführt. Dies waren im Einzelnen: Neuwiedenthal (ein Parkplatz, ein Parkhaus), Bergedorf (ein Parkhaus, eine Parkpalette), Harburg (ein Parkhaus), Meiendorfer Weg (ein Parkhaus), Neugraben (ein Parkhaus), Rahlstedt (ein Parkhaus), Steinfurther Allee (ein Parkhaus), Veddel (ein Parkhaus, ein Parkplatz), Volksdorf (ein Parkhaus), Nettelnburg (drei Parkplätze). Einer der drei Parkplätze an der S-Bahnhaltestelle Nettelnburg (Friedrich-FrankBogen ) dient seit dem 17. November 2014 Zwecken der öffentlich-rechtlichen Unterbringung . Er fungiert mithin nicht mehr als P+R-Anlage, sodass aus der ersten Stufe der Entgeltpflicht gegenwärtig noch 14 Anlagen der Entgeltpflicht unterliegen. Zum 1. April 2015 wurde in einer zweiten Stufe für die Parkhäuser an den Haltestellen Berne, Elbgaustraße, Langenhorn-Markt und Horner Rennbahn die Entgeltpflicht eingeführt , sodass derzeit für insgesamt 18 P+R-Anlagen an 14 U- oder S-Bahnhaltestellen die Entgeltpflicht gilt. 2. Wie war die Auslastung dieser Anlagen in den letzten drei Monaten vor Einführung der Gebührenpflicht? Zum Auslastungsgrad der hamburgischen P+R-Anlagen vor Einführung der Entgeltpflicht siehe Drs. 20/9662. 3. Wie war die Auslastung dieser Anlagen in den ersten drei Monaten nach Einführung der Gebührenpflicht? Die P+R-Anlagen verfügen nur zum Teil über eine Frei-/Besetzt-Erfassung, der nicht zu entnehmen ist, wie hoch die Auslastung welcher Anlage zu welchem Zeitpunkt ist. Für einige Anlagen liegen jedoch stichtagsbezogene Zählungen vor (siehe hierzu auch Drs. 20/14495, 20/14569 und 21/516). Drucksache 21/1101 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Auch für die Auslastungsgrade der Anlagen aus der zweiten Stufe der Entgelteinführung liegen lediglich stichtagsbezogene Zählungen vor. Diese lauten wie folgt: Berne: Mai 2015 62 Prozent; Juni 2015 45 Prozent; Juli 2015 47 Prozent Elbgaustraße: Mai 2015 35 Prozent; Juni 2015 36 Prozent; Juli 2015 48 Prozent Langenhorn-Markt: Mai 2015 30 Prozent; Juni 2015 33 Prozent; Juli 2015 39 Prozent Horner Rennbahn: Mai 2015 55 Prozent; Juni 2015 61 Prozent; Juli 2015 61 Prozent 4. Wie hoch waren die Einnahmen aus den P+R-Gebühren im ersten Jahr nach der Einführung? Seit Einführung der Entgeltpflicht wurden aus den Parkscheinautomaten Bruttoeinnahmen in Höhe von 1.430.000 Euro (Stand 20. Juli 2015) erzielt. Hinzu kommen Einnahmen aus dem Verkauf von Jahreskarten, die sich brutto auf 206.000 Euro (Stand 30. Juni 2015) belaufen. 5. Wie hoch waren die Kosten der Erhebung der P+R-Gebühren im ersten Jahr nach der Einführung, einschließlich der Abschreibung der Kassenautomaten und sonstigen baulichen Anlagen? Mit der Einführung und der Durchführung der Entgeltpflicht entstanden bis zum 30. Juni 2015 Kosten in Höhe von 533.000 Euro. Hierin sind neben der Abschreibung für die Parkscheinautomaten (inklusive Fundamente und Elektroarbeiten) die Kosten für deren Betrieb, Personal, Geldverarbeitung, Parkscheinkontrollen und Marketing enthalten. Neben Kosten, die auch in Zukunft in dieser Größenordnung anfallen werden, enthält die genannte Summe auch Aufwendungen für zum Beispiel Ausschilderungen und das Einführungsmarketing, die nur einmal zu tätigen waren.