BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11010 21. Wahlperiode 24.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir und Dr. Carola Ensslen (DIE LINKE) vom 16.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Behinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt – Inklusion ernst nehmen (II) Aus der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage vom 20.06.2017, Drs. 21/9408, ergeben sich Nachfragen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat und seine Partner im Aktionsbündnis für Bildung und Beschäftigung Hamburg – Hamburger Fachkräftenetzwerk setzen sich auf vielfältige Weise für die Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein. So steht diese Zielgruppe auch im Fokus der Hamburger Fachkräftestrategie. Insbesondere wurde ein Analysebericht zur Erwerbssituation von Menschen mit Behinderungen in Hamburg erstellt (http://www.hamburg.de/fachkraefte/5456256/ analysen-fachkraeftenetzwerk/.) Dieser Bericht gibt basierend auf der amtlichen Statistik und verschiedenen Studien Dritter einen aktuellen Überblick zur Erwerbssituation von Menschen mit Behinderung und deren soziodemografische Merkmale. Zudem werden die Hamburger Unterstützungs- und Förderangebote zur Integration auf dem Arbeitsmarkt für die Zielgruppe dargestellt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und der Agentur für Arbeit Hamburg wie folgt: 1. Wie viele Menschen mit welchen Behinderungen gibt es in Hamburg? Bitte auflisten nach Anzahl und Art der Behinderung (ob geistig, seelisch, körperlich, sinnlich) sowie Prozentzahl zur Einwohner-/-innenanzahl in Hamburg angeben. Zum Stichtag 31.12.2016 lebten in Hamburg 96.490 behinderte Menschen (5,18 Prozent der Gesamtbevölkerung) mit einem festgestellten Grad der Behinderung von 20 bis 40.1 Daten zu Anzahl und Arten der Behinderungen werden statistisch nicht erhoben . Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 2. Wie viele Menschen mit Schwerbehinderungen gibt es in Hamburg? Bitte auflisten nach Anzahl und Art der Behinderung (ob geistig, seelisch, 1 Nach § 2 Absatz 1 SGB IX sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Drucksache 21/11010 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 körperlich, sinnlich) sowie Prozentzahl zur Einwohner-/-innenanzahl in Hamburg angeben. Zum Stichtag 31.12.2016 lebten in Hamburg 145.144 schwerbehinderte Menschen (7,8 Prozent der Gesamtbevölkerung) mit einem festgestellten Grad der Behinderung von 50 bis 100.2 Art der Behinderung Anzahl Bevölkerungsanteil Geistig-seelisch einschl. zerebraler Störungen (ohne Querschnittslähmungen)* 34.142 1,83 % Körperlich (einschl. Querschnittslähmungen ) 85.565 4,60 % Sinnesbehinderung 15.045 0,81 % Ohne Zuordnung 10.392 0,56 % gesamt 145.144 7,80 % * Eine statistische Trennung zwischen geistigen und seelischen Behinderungen erfolgt nicht. 3. Wie viele geistig, seelisch und/oder körperlich beziehungsweise sinnlich behinderte Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung sind als arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet? a. Bitte nach Jobcenter auflisten, b. bitte nach Behinderungsgrad auflisten beziehungsweise nach Angabe , ob schwerbehindert oder nicht und Art der Behinderung, c. bitte nach Prozentzahl zur Einwohner-/-innenanzahl in Hamburg angeben, d. ab 2010 jährlich, e. ab 2017 monatlich. 4. Es gibt des Weiteren die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen „team.arbeit.hamburg“. Wie viele Menschen mit Behinderungen konnten mithilfe der Agentur einen Arbeitsplatz finden? a. Bitte seit 2016 jährlich, b. ab 2017 monatlich auflisten. Seitens des Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit erfolgt eine Auswertung zum „Bestand an Arbeitsuchenden und Arbeitslosen mit abgeschlossener Berufsausbildung “ und zum „Abgang an arbeitslosen schwerbehinderten Menschen in Erwerbstätigkeit und in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt“; siehe hierzu Anlage. Im Übrigen siehe Drs. 21/9408. 5. Wie viele Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen sind in Hamburger Unternehmen registriert? a. Bitte mit Angabe mit welchem Behinderungsgrad beziehungsweise ob schwerbehindert oder nicht und Art der Behinderung, b. ab 2010 bis 2016 jährlich, c. ab 2017 monatlich auflisten. Siehe Drs. 21/9408. 6. Wie viele Betriebe oder Unternehmensbranchen in Hamburg bezahlen welche Abgabe, wenn sie keine behindertengerechten Arbeitsplätze schaffen? a. Bitte nach Unternehmensbranchen auflisten, 2 Nach § 2 Absatz 2 SGB IX sind Menschen im Sinne des Teils 2 SGB IX schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11010 3 b. bitte nach Höhe der Abgabebeträge je Unternehmen und Jahr auflisten , c. ab 2010 bis heute. Die Daten zur Beantwortung der Fragestellung ergeben sich aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit aus dem Anzeigeverfahren gemäß § 80 Absatz 2 SGB IX zur Erhebung der Ausgleichsabgabe. Diese zeigt die schwerbehinderten Beschäftigten bei Hamburger Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen auf. Die nach Wirtschaftsabschnitten unterteilte Tabelle (siehe nachfolgende Aufstellung) enthält die in den einzelnen Wirtschaftsabschnitten ausgewertete Anzahl der unbesetzten Pflichtarbeitsplätze, sodass diese Unternehmen grundsätzlich zahlungspflichtig sind. Die Höhe der Zahlungsbeträge wird von der Bundesagentur für Arbeit statistisch nicht erfasst. Darüber hinaus können von der Bundesagentur für Arbeit nur Daten bis einschließlich 2015 vorgelegt werden, da die Anzeigen der Arbeitgeber der zuständigen Agentur einmal jährlich bis spätestens zum 31. März für das vorangegangene Kalenderjahr zugehen und das Ergebnis der Auswertung in der Regel erst nach einer circa 15- monatigen Auswertungszeit vorliegt. Wirtschaftsabschnitte Unbesetzte Pflichtarbeitsplätze 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Land- und Forstwirtschaft ,Fischerei 4 3 4 4 6 7 Verarbeitendes Gewerbe 1.066 1.238 1.197 1.124 1.062 954 Energieversorgung 45 50 67 72 65 * Wasserversorgung 37 51 53 44 41 43 Baugewerbe 232 248 300 261 302 292 Handel 1.850 1.669 1.660 1.550 1.603 1.643 Verkehr und Lagerei 907 847 845 825 779 806 Gastgewerbe 334 329 352 355 349 446 Information, Kommunikation 821 796 801 832 819 864 Finanzen und Versicherung 416 391 346 358 378 356 Grundstücks- /Wohnungswesen 134 122 142 164 181 171 Freiber., wissensch. und techn. Dienstleistungen 1.771 2.223 2.371 2.490 2.571 2.537 Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 1.445 1.360 1.291 1.236 1.194 1.199 Öffentl. Verwaltung, Verteidigung , Sozialversicherung 621 619 525 353 332 242 Erziehung und Unterricht 177 179 179 191 215 247 Gesundheits-, Sozialwesen 641 654 636 645 674 683 Kunst, Unterhaltung und Erholung 123 125 127 121 138 132 Sonstige Dienstleistungen 278 229 197 207 199 197 (Quelle: Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen der Bundesagentur für Arbeit) *) Die Daten wurden unter Hinweis auf die grundsätzliche Geheimhaltung nach § 16 BstatG nicht ausgewertet. 7. Welche Betriebe oder Unternehmensbranchen bieten wie viele behindertengerechte Arbeitsplätze in Hamburg an? a. Bitte nach Unternehmensbranchen auflisten, b. ab 2010 bis heute. Drucksache 21/11010 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Wirtschaftsabschnitte Besetzte Pflichtarbeitsplätze 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Land- und Forstwirtschaft ,Fischerei 3 3 4 5 3 4 Verarbeitendes Gewerbe 3.118 3.880 4.303 4.471 4.482 4.608 Energieversorgung 153 163 253 225 254 * Wasserversorgung 433 460 486 528 530 546 Baugewerbe 290 256 261 266 303 293 Handel 3.268 3.190 3.569 3.802 3.295 3.322 Verkehr und Lagerei 1.748 1.829 2.047 2.209 2.355 2.422 Gastgewerbe 199 223 236 246 265 316 Information, Kommunikation 641 675 730 803 810 830 Finanzen und Versicherung 1.164 1.111 1.173 1.223 1.132 1.159 Grundstücks- /Wohnungswesen 131 182 186 203 221 217 Freiber., wissensch. und techn. Dienstleistungen 1.733 2.582 2.642 2.762 3.003 2.537 Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 1.727 1.564 2.528 2.503 2.512 2.551 Öffentl. Verwaltung, Verteidigung , Sozialversicherung 6.250 6.875 7.393 7.430 7.710 7.054 Erziehung und Unterricht 736 831 823 785 810 793 Gesundheits-, Sozialwesen 1.868 2.174 2.378 2.477 2.567 2.666 Kunst, Unterhaltung und Erholung 215 205 207 222 239 238 Sonstige Dienstleistungen 620 553 435 465 474 476 (Quelle: Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen der Bundesagentur für Arbeit) *) Die Daten wurden unter Hinweis auf die grundsätzliche Geheimhaltung nach § 16 BstatG nicht ausgewertet. Im Übrigen siehe Drs. 21/9408. 8. Welche Handlungsansätze zur Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderungen existieren aktuell für welche Bereiche? Bitte detailliert nach Bereichen angeben. Der in der Vorbemerkung genannte Analysebericht identifiziert Handlungsansätze in den unten genannten fünf Bereichen. Diese werden derzeit im Fachkräftenetzwerk konkretisiert: Betriebliche Ausbildung fördern, Sondereinrichtungen weiterentwickeln, Arbeitsmarktzugang verbessern, Inklusionskompetenz von Betrieben erhöhen, Zusammenarbeit stärken. 9. In der Hamburgischen Strategie zur Sicherung des Fachkräftebedarfs mit dem Stand vom Juni 2013 lautet es, dass Maßnahmen zur Inklusion in den Arbeitsmarkt im Rahmen des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeitet wurden. Wie ist der aktuelle Stand der Maßnahmen? Bitte auflisten nach Benennung der Maßnahme, Entwicklungsstand der Maßnahme, Beteiligten an den Maßnahmen, Angabe, ob Menschen mit Behinderungen beteiligt sind, und Angabe der Organisation oder Namen der Einzelperson und Finanzmittel für die Maßnahme. Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vom 18.12.2012 dokumentiert den Auftakt für einen auf Dauer angelegten dynamischen Prozess, der kontinuierlich fortgeführt wird. Über einen aktuellen Stand wurde zuletzt Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11010 5 mit Drs. 20/14150 berichtet. Ein weiterer Bericht soll noch in der laufenden Legislatur erstellt werden. 10. Zudem lautet es in der eben genannten Strategie, dass eine Zusammenarbeit mit der Wirtschaft im Rahmen des Fachkräftenetzwerks intensiviert werden soll. Wie sieht die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft aus? Bitte auflisten nach Maßnahme, Unternehmensbranche, Veranstaltungsdatum , Zielgruppe der Veranstaltung. Das Thema Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Beeinträchtigungen wird laufend in den Gremien des Fachkräftenetzwerkes behandelt (siehe auch Antwort zu 11.). Die Partner des Fachkräftenetzes engagieren sich zudem in Form von Fachveranstaltungen , Newslettern und Veröffentlichungen auf ihren Webseiten. Folgende Veranstaltungen zur Sensibilisierung von Unternehmen wurden durchgeführt : 18. September 2014: Ein Kaminabend „Arbeitswelt inklusiv – Beispiele aus der Unternehmenspraxis“ im Rahmen des ddn-Netzwerks mit 36 Teilnehmern/-innen aus 28 Unternehmen, davon 20 KMU, aus den Branchen Einzelhandel, Dienstleistungen, Medien, Consulting, Personaldienstleistungen , Sicherheit, Öffentliche Verwaltung, Logistik, Industrie, IT, Tourismus , Finanzdienstleistungen. 15. Januar 2014, 02. April 2014, 08. September 2014: Drei Workshops zum BEM Betrieblichen Eingliederungsmanagement im Rahmen von ddn mit 28 Teilnehmern/-innen aus 22 Unternehmen, davon sieben KMU, aus den Branchen Werbung, Industrie, Logistik, Dienstleistungen, Gesundheit, Bildung, Einzelhandel , Wohnungswirtschaft und Personaldienstleistungen. 22. April 2015: Senatsempfang mit Unternehmen zur Unterzeichnung der Absichtserklärung „Letter of Intent Kurs auf Inklusion“ zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes. 26. Januar, 27. April, 10. Juni, 8., 11., 22. September, 12., 15., 19. Oktober, 24. November , 04. Dezember 2015: Elf innerbetriebliche Workshops mit 18 Teilnehmern/-innen aus drei Unternehmen, davon zwei KMU, aus den Branchen Logistik und Gesundheitswirtschaft. 1. Juni und 28. September 2015: Zwei Workshops zum BEM Betrieblichen Eingliederungsmanagement im Rahmen von ddn mit 28 Teilnehmern/-innen aus 22 Unternehmen, davon sieben KMU aus den Branchen Werbung, Industrie, Logistik, Dienstleistungen, Gesundheit, Bildung, Einzelhandel , Wohnungswirtschaft und Personaldienstleistungen. 13. Juli 2016: Ein Forum „Mit Handicap – ohne Barriere. Wie setzen wir Inklusion erfolgreich um?“ im Rahmen des ddn-Fachkongresses „Vielfalt heute und morgen gestalten – Beispiele aus der Unternehmenspraxis“ mit 30 Teilnehmern/-innen aus 19 Unternehmen, davon neun KMU, aus den Branchen Personaldienstleistungen, Öffentliche Verwaltung, Consulting, Gesundheit, Bildung, Dienstleistungen, Finanzdienstleistungen, Maritime Wirtschaft, Industrie und Kammern/Verbände. 6. Juli, 28. Juli und 14. September 2016: Drei Workshops zum BEM Betrieblichen Eingliederungsmanagement und „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung“ im Rahmen von ddn mit 28 Teilnehmern/ -innen aus 22 Unternehmen, davon sieben KMU aus den Branchen Werbung, Industrie , Logistik, Dienstleistungen, Gesundheit, Bildung, Einzelhandel, Wohnungswirtschaft und Personaldienstleistungen. Drucksache 21/11010 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 13. Juli 2017: Unternehmensveranstaltung „Alle Potenziale an Bord – Personalvielfalt als Schlüssel zum Erfolg“, 35 Teilnehmer/-innen aus 33 Unternehmen, davon 22 KMU aus den Branchen Bildung, Dienstleistung, Einzelhandel, Fertigungsindustrie, Forschung, Gebäudereinigung, Gesundheitswesen, Ingenieurswesen, IT, Kultur, Marketing, öffentliche Verwaltung, Pflege, Technik und Versicherungswesen. 14. September 2017: Fachveranstaltung für Personalverantwortliche, Thema „Autisten in der IT-Branche“, 33 Teilnehmer/-innen aus 29 Unternehmen, davon 22 KMU aus den Branchen Bildung , Dienstleistung, Einzelhandel, Fertigungsindustrie, Hotellerie, IT, Logistik, Marketing , Unternehmensberatung und Verlagswesen. 14. September 2017: Erfahrungsaustausch der Unternehmen des Letter of Intent „Kurs auf Inklusion“ (Veranstaltung musste mangels Interesse der Unternehmen abgesagt werden). Im Übrigen siehe Drs. 21/9692. 11. Wer evaluiert wie oft den Stand und die Ergebnisse der Hamburgischen Strategie zur Sicherung des Fachkräftebedarfs? a. Bitte angeben nach Anzahl der Evaluierungen seit 2013, Form der Evaluierung und Ausübenden Organisationen oder Namen der Einzelpersonen inklusive Angabe ob mit oder ohne Behinderung. b. Wenn sie nicht evaluiert wird, warum nicht? Eine Evaluation findet laufend in den Gremien des Fachkräftenetzwerkes statt. Die Projektgruppe und die Teilprojektgruppe IV (die das Thema Erwerbsbeteiligung behandelt) befassen sich regelmäßig mit der Zielgruppe der Menschen mit Beeinträchtigungen (Entwicklung, erreichte Erfolge, Handlungsbedarfe). Im Übrigen siehe Antwort zu 10. und den in der Vorbemerkung genannten Analysebericht . 12. Gibt es ab 2018 Programme, die speziell jungen Menschen mit Behinderungen helfen, nach dem Abschluss der Ausbildung einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden? Die Vermittlung in Arbeit ist gesetzliche Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise des Jobcenters. Schwerbehinderte Kundinnen und Kunden sowie solche mit Reha-Bedarf werden zentral von spezialisierten Teams betreut. Die Kundinnen und Kunden mit Reha- Bedarf werden zur Erst- und Wiedereingliederung beraten und erforderliche Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation eingeleitet. Zudem gibt es für die Zielgruppe einen spezialisierten Arbeitgeberservice. Die Freie und Hansestadt Hamburg setzt sich ergänzend dazu mit dem ESF-Projekt „dual und inklusiv“ dafür ein, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderungen die Teilhabe im Gesamtsystem Übergang Schule-Beruf und somit am ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dazu wurde die Berufsorientierung an den Stadtteilschulen , die Ausbildungsvorbereitung an den Berufsschulen und den Produktionsschulen sowie die duale Ausbildung einschließlich der Möglichkeit zur beruflichen Qualifizierung an geeigneten Projektstandorten zu inklusiven Bildungsangeboten in der dreieinhalb jährigen Laufzeit weiterentwickelt. Eine vollständige Übersicht der Unterstützungsangebote zur Integration in Arbeit ist in dem in der Vorbemerkung genannten Analysebericht enthalten. 13. Wie bewertet der Senat die Situation auf dem ersten Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen und mit Schwerbehinderungen? Grundsätzlich lässt sich konstatieren, dass Menschen mit Beeinträchtigungen (Behinderung oder Schwerbehinderung) auf dem Hamburger Arbeitsmarkt unterrepräsentiert Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11010 7 sind. Große Schwierigkeiten, eine langfristige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden, haben insbesondere Menschen mit geistiger, psychischer oder Lernbehinderung. Es zeichnen sich aber auch positive Tendenzen ab: Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderung äußern sich mehrheitlich zufrieden über ihre Arbeitsbedingungen und Arbeitgeber. Die Mehrzahl der Menschen mit Behinderung ist qualifikationsadäquat eingesetzt. Auch konnte die Übergangsquote von Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt insbesondere durch den Erfolg des Hamburger Budgets für Arbeit sowie die Zahl der ausgelagerten Außenarbeitsplätze in den letzten Jahren gesteigert werden. Im Übrigen siehe hierzu den in der Vorbemerkung zitierten Analysebericht zur Erwerbssituation von Menschen mit Behinderung in Hamburg. Hamburg (Gebietsstand Oktober 2017) Zeitreihe, Datenstand: Oktober 2017 darunter darunter darunter Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 1 2 3 4 5 6 Jahressumme 2016 1.491 1.231 712 658 779 573 Januar 2017 94 79 47 41 47 38 Februar 2017 109 86 63 58 46 28 März 2017 120 97 63 58 57 39 April 2017 165 116 92 79 73 37 Mai 2017 140 115 77 71 63 44 Juni 2017 113 82 56 46 57 36 Juli 2017 129 111 75 70 54 41 August 2017 130 110 73 66 57 44 September 2017 139 119 90 77 49 42 Oktober 2017 128 108 70 63 58 45 Erstellungsdatum: 20.11.2017, Statistik-Service Nordost, Auftragsnummer 256110 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit ErwerbstätigkeitBerichtsjahr/ -monat Seit dem 1. Januar 2017 werden die sog. „Aufstocker“ (Parallelbezieher von Alg und Alg II) vermittlerisch durch die Arbeitsagenturen betreut und deshalb künftig im Rechtskreis SGB III als arbeitslos gezählt (zuvor: im SGB II). Das muss bei der Interpretation von Vergleichen mit davor liegenden Zeiträumen berücksichtigt werden. Abgang an arbeitslosen schwerbehinderten Menschen in Erwerbstätigkeit und in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt nach Rechtskreisen Insgesamt davonSGB III SGB II Erwerbstätigkeit Erwerbstätigkeit Drucksache 21/11010 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage 11010ska_Text 11010ska_Anlage