BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11015 21. Wahlperiode 24.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 16.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Ist-Stand der Planungen für den zukünftigen Standort der Verladestation für Autoreisezüge in Hamburg Autoreisezüge füllen eine wichtige Nische unter den verschiedenen Mobilitätsangeboten auf der Straße und der Schiene. Jahrzehntelang waren die Verladestation am Bahnhof Altona und die Autoreisezüge der Deutschen Bahn (DB) untrennbar miteinander verbunden. Die DB hat sich mittlerweile deutschlandweit aus dem Geschäft mit Autoreisezügen zurückgezogen. Die Verladestation am Bahnhof Altona wird aktuell von anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) genutzt, soll in Zukunft aber an einen anderen, noch nicht beschlossenen Standort verlegt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Deutschen Bahn AG (DB AG) wie folgt: 1. Wie lautet der aktuelle Planungsstand bezüglich des zukünftigen Standortes der Verladestation für Autoreisezüge in Hamburg? 2. Wie stellt sich die Projektstruktur bei der Planung bezüglich des zukünftigen Standortes der Verladestation für Autoreisezüge in Hamburg schematisch dar? Bitte eine Skizze beziehungsweise ein Schema beifügen , aus der/dem die dafür eingesetzten Gremien mit ihren jeweiligen Mitgliedern sowie die jeweiligen Aufgabenzuschnitte dieser Gremien inklusive der Letztentscheidungsbefugnisse hervorgehen. Die Planung für den zukünftigen Standort erfolgt durch die DB Netz AG. Nach Angaben der DB Netz AG wird derzeit eine Machbarkeitsstudie für den zukünftigen Standort erstellt, die im 1. Quartal des Jahres 2018 abgeschlossen sein soll. Die DB Netz AG plant, die Verladeanlage für Autoreisezüge an einen Standort nördlich des Bahnhofs Hamburg-Altona zu verlegen. 3. Laut Drs. 21/10287 wurde zum damaligen Zeitpunkt im September eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. a) Ist diese Machbarkeitsstudie mittlerweile abgeschlossen? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, in welcher Kalenderwoche ist mit dem Abschluss der Studie zu rechnen? b) Wer führt diese Machbarkeitsstudie durch? Siehe Antworten zu 1. und 2. Drucksache 21/11015 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c) Welche städtischen Stellen sind an der Durchführung der Machbarkeitsstudie in welcher Form beteiligt? Bei der Erstellung der Machbarkeitsstudie sind bislang keine städtischen Stellen beteiligt . 4. Laut Drs. 21/10287 waren hamburgische Behörden seinerzeit „nicht an Gesprächen zwischen der DB AG und Eisenbahnverkehrsunternehmen über mögliche Alternativstandorte beteiligt“. a) Warum sind/waren hamburgische Behörden hieran nicht beteiligt? b) Inwiefern haben der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden seit 2011 versucht, sich an den Gesprächen über den zukünftigen Standort der Verladestation für Autoreisezüge in Hamburg zu beteiligen? Es ist Sache der Vorhabensträgerin DB AG, zu angemessener Zeit mit den Institutionen der Freien und Hansestadt Hamburg in Kontakt zu treten. 5. Laut Drs. 21/10287 plante die DB AG zu jenem Zeitpunkt, die Verladeanlage für Autoreisezüge an einen Standort auf einem Gelände nördlich des Bahnhofs Hamburg-Altona zu verlegen. a) Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde diese Standortwahl? b) Halten der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden diese Standortwahl unter verkehrlichen Gesichtspunkten für sinnvoll? Über die in der Drs. 21/10287 genannten Antworten hinaus liegen keine Kenntnisse vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. a). 6. Welche Eisenbahnverkehrsunternehmen bieten aktuell Autoreisezugverbindungen ab Hamburg an und welche Ziele werden wie oft regelmäßig angefahren? Gegenwärtig bieten die ÖBB-Personenverkehr AG Autoreisezüge von Hamburg- Altona nach Wien Hauptbahnhof (EN 491/EN 490) und Innsbruck Hauptbahnhof (EN 40491/EN 40420), die BTE BahnTouristikExpress GmbH Autoreisezüge von Hamburg- Altona nach Lörrach (Zug 1795/Zug 1796) sowie Train4You Vertriebs GmbH von Hamburg-Altona nach Villach (Zug 79154), Lörrach (Zug 1848) und Verona (UEX79152) an. 7. Weil jene Unternehmen, die aktuelle Autoreisezugverbindungen von und nach Hamburg anbieten, anscheinend1 vor allem Destinationen in Richtung Süden anfahren, erscheint ein zukünftiger Standort der Autoreisezugverladung im Hamburger Süden und somit in Hamburg-Harburg sinnvoll. a) Hat die DB AG den Bahnhof Hamburg-Harburg samt der umliegenden Bahnflächen als Option für den zukünftigen Standort der Verladestation für Autoreisezüge in Hamburg geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und welche Argumente sprechen für beziehungsweise gegen diesen Standort? Wenn nein, warum nicht? Prämisse für den neuen Standort ist unter anderem die direkte Anfahrbarkeit des neuen Bahnhofs Hamburg-Altona und des Hamburger Hauptbahnhofs. Ein Standort in Hamburg-Harburg hätte zur Folge, dass der Autoreisezug zunächst entgegen der Reiserichtung nach Norden fahren müsste, um dort andere Reisende aufzunehmen. Das Ankuppeln von bereits beladenen Autotransportwagen in Harburg würde zu lange 1 https://www.abendblatt.de/hamburg/article211730953/Mit-dem-Autoreisezug-am-liebstennach -Verona.html. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11015 3 für die übrigen Fahrgäste dauern und die Attraktivität stark beeinträchtigen. Ein Standort in Hamburg-Harburg wurde daher nicht weiter untersucht. b) Haben der Senat beziehungsweise die zuständige Behörden den Bahnhof Hamburg-Harburg samt der umliegenden Bahnflächen als Option für den zukünftigen Standort der Verladestation für Autoreisezüge in Hamburg geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und welche Argumente sprechen für beziehungsweise gegen diesen Standort? Wenn nein, warum nicht? c) Haben der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden seit 2011 Versuche unternommen, die DB AG für den Bahnhof Hamburg -Harburg samt der umliegenden Bahnflächen als zukünftigen Standort der Verladestation für Autoreisezüge in Hamburg zu gewinnen? Wenn ja, wann genau durch wen und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. a) und b). 8. Ende 2017 sollen die Trassenpreise für Nachtstunden sinken. Inwiefern führt dies aus Sicht a) des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden, b) der DB AG zu einer Attraktivierung der Autoreisezugverbindungen von und nach Hamburg? Aus Sicht der zuständigen Behörde kann grundsätzlich jede Senkung von Kosten durch Eisenbahnverkehrsunternehmen an ihre Fahrgäste weitergegeben werden. Entsprechend attraktiver wird das einzelne Produkt. 9. Welchen Stellen in welchen Behörden sind thematisch mit dem a) Autoreisezugverkehr von und nach Hamburg, b) dem Standort der Verladestation für Autoreisezüge in Hamburg befasst? Mit dem Eisenbahnverkehr befasst sich die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI). Für Fragen zu einem möglichen künftigen Standort sind die örtlich beziehungsweise fachlich zuständigen Stellen der Bezirke und Fachbehörden zuständig. Sie werden damit befasst, sobald die DB AG entsprechend tätig wird. Im Übrigen siehe Antworten zu 4. a) und b) und 3. c). 10. Inwiefern und mit welchen Ergebnissen gegebenenfalls hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde seit 2011 eigene Beschlussvorlagen zur Förderung des Angebots und der Rahmenbedingungen von Autoreisezügen a) in den Bundesrat, b) in die Verkehrsministerkonferenz der Länder eingebracht? 11. Welche Beschlüsse zur Förderung des Angebots und der Rahmenbedingungen von Autoreisezügen wurden seit 2011 a) im Bundesrat, b) in der VMK Drucksache 21/11015 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 gefasst und wie hat Hamburg dabei jeweils abgestimmt? Keine. Das Angebot von Autoreisezügen ist eine unternehmerische Entscheidung der DB AG sowie der anderen Bahnunternehmen.