BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11022 21. Wahlperiode 24.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Gamm (CDU) vom 16.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Sauberkeitsgebühr gekippt – Was hat Hamburg die eklatante politische Fehlleistung von Rot-Grün gekostet? Am 14.11.2017 hat die Pressestelle des Senats mitgeteilt, dass die sogenannte Sauberkeitsoffensive nun doch ohne die Einführung einer neuen Gebühr finanziert werden soll. Dies dürfte mehr dem hohen gesellschaftlichen Druck – insbesondere durch das Bündnis gegen die Müllgebühr – geschuldet sein als der neuerlichen Prüfung der finanziellen Spielräume der Stadt Hamburg. Ungeachtet dessen hat der rot-grüne Senat seit Mitte des Jahres 2016 einen hohen Aufwand betrieben, um die Gebühr mit Wirkung zum 1.1.2018 erheben und operativ einführen zu können. Die Vorbereitung zur Einführung einer neuen Gebühr ist ein komplexer Vorgang, der in der Regel erhebliche Ressourcen bindet und zu einem entsprechend hohen Zeitund Kosteneinsatz führt. Angesichts der Entscheidung des Senats auf die Gebühr zu verzichten, sind nun sämtliche Aktivitäten in diesem Kontext – insbesondere aufseiten des Senats, der Behörde für Umwelt und Energie und der Stadtreinigung Hamburg – obsolet geworden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die geplante Gebühr war ein Bestandteil des Sauberkeitskonzepts „Hamburg – gepflegt und grün“, das der Senat am 4. Juli 2017 beschlossen hat. Die Gesamtkonzeption hat eine wesentliche und dauerhafte Verbesserung des Erscheinungsbildes öffentlicher Räume durch Intensivierung von Reinigungs- und Pflegeleistungen auf öffentlichen Wegen und in Grün- und Erholungsanlagen zum Ziel. Der langfristig und nachhaltig positive Trend bei den Steuereinnahmen macht es möglich , „Hamburg – gepflegt und grün“ vollständig aus dem allgemeinen Haushalt und aus Eigenmitteln der SRH zu finanzieren. Die Sauberkeitsoffensive wird folglich auch ohne die Einführung einer Gebühr in vollem Umfang umgesetzt werden, das heißt es wird keine Abstriche an den geplanten Maßnahmen für ein sauberes und gepflegtes Stadtbild geben. Im Rahmen des behördenübergreifenden Projekts „Hamburg – gepflegt und grün“ haben in der BUE sowie der BWVI bis zu neun Personen regelmäßig mit wechselnden Anteilen ihrer Arbeitszeit mitgearbeitet. Außerdem haben weitere Personen punktuell Zuarbeiten geleistet. Der dabei auf die Gebühr entfallende Anteil war eher gering. Die hierauf entfallenden Arbeitsstunden wurden nicht separat erfasst und können auch im Nachhinein nicht rekonstruiert werden. Bei der SRH waren zeitweise bis zu 46 Personen mit einem Teil ihrer Arbeitszeit mit der konzeptionellen Vorbereitung und der operativen Umsetzung der Gebührenbescheide beschäftigt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg (SRH), wie folgt: Drucksache 21/11022 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Verringert sich das Gesamtbudget in Höhe von 800.000 Euro für die Werbekampagne „Kommunikationskonzept für eine Informationskampagne der SRH“ für die Jahre 2017 und 2018 durch den Wegfall der Gebühreneinführung? a) Wenn ja, um welche Hohe verringert sich das Gesamtbudget? b) Wenn nein, weshalb bleibt dieser Betrag unverändert, obwohl der „Werbeblock“ für die Sauberkeitsgebühr nun weggefallen ist? Ein „Werbeblock für die Sauberkeitsgebühr“ war nie vorgesehen, siehe dazu auch Drs. 21/9762 und 21/10321. 2. Wie viele Gebührenbescheide hätten für ganz Hamburg erstellt werden müssen, wenn es bei der Einführung der Gebühr wie geplant geblieben wäre und wie viele Bescheide waren bis zum Stichtag 14.11.2017 bereits abschließend vorbereitet worden (bitte in absoluten Zahlen angeben)? Die SRH ging von circa 165.000 Gebührenbescheiden aus. Abschließend vorbereitet waren noch keine Bescheide, da die erforderlichen Rechtsgrundlagen noch nicht vorlagen . 3. Wie viele Mitarbeiter waren im Rahmen der konzeptionellen Vorbereitung und der operativen Umsetzung der Gebührenbescheide aufseiten des Senats, aufseiten der BUE sowie bei der Stadtreinigung Hamburg involviert? Siehe Vorbemerkung. 4. Wie hoch war der Zeitaufwand zur konzeptionellen Vorbereitung der Gebührenbescheide innerhalb der verschiedenen nachfolgend aufgeführten organisatorischen Einheiten: a) Zeitaufwand des Senats und der Senatsvertreter (bitte in exakten Arbeitsstunden oder einer geschätzten Größe angeben)? b) Zeitaufwand bei der Behörde für Umwelt und Energie (bitte in exakten Arbeitsstunden oder einer geschätzten Größe angeben)? Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachbehörden waren im Rahmen der konzeptionellen Vorbereitung der Gebühr mit der Erarbeitung der Rechtsgrundlagen befasst. Die darauf entfallenden Arbeitsstunden dürften insgesamt, grob geschätzt, in der Größenordnung einer Vollzeitstelle für ein Jahr liegen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. c) Zeitaufwand bei der Stadtreinigung Hamburg (bitte in exakten Arbeitsstunden oder einer geschätzten Größe angeben)? Die SRH schätzt den Zeitaufwand für die konzeptionelle Vorbereitung auf circa 1.300 Stunden. d) Zeitaufwand bei gegebenenfalls involvierten externen Dienstleistern (bitte in exakten Arbeitsstunden oder einer geschätzten Größe angeben)? Der Zeitaufwand der involvierten externen Dienstleister ist nicht bekannt und kann auch nicht belastbar geschätzt werden. 5. Wie hoch war der Zeitaufwand zur operativen Erstellung der Gebührenbescheide innerhalb der verschiedenen nachfolgend aufgeführten organisatorischen Einheiten: a) Zeitaufwand des Senats und der Senatsvertreter (bitte in exakten Arbeitsstunden oder einer geschätzten Größe angeben)? b) Zeitaufwand bei der Behörde für Umwelt und Energie (bitte in exakten Arbeitsstunden oder einer geschätzten Größe angeben)? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11022 3 c) Zeitaufwand bei der Stadtreinigung Hamburg (bitte in exakten Arbeitsstunden oder einer geschätzten Größe angeben)? d) Zeitaufwand bei gegebenenfalls involvierten externen Dienstleistern (bitte in exakten Arbeitsstunden oder einer geschätzten Größe angeben)? Bei den Fachbehörden und externen Dienstleistern ist kein Aufwand für die operative Erstellung der Gebührenbescheide entstanden. Der Arbeitsaufwand für die Erstellung der Datenbasis durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SRH im Rahmen lässt sich in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht separat ermitteln. 6. Wie hoch waren die Kosten für den Arbeitsaufwand im Rahmen der konzeptionellen Vorbereitung der Gebührenbescheide bei den verschiedenen nachfolgend aufgeführten Einheiten: a) Höhe der Kosten des Senats und der Senatsvertreter (bitte die exakte Höhe der Kosten oder die Höhe der kalkulatorischen Kosten angeben)? b) Höhe der Kosten der Behörde für Umwelt und Energie (bitte die exakte Höhe der Kosten oder die Höhe der kalkulatorischen Kosten angeben)? c) Höhe der Kosten der Stadtreinigung Hamburg (bitte die exakte Höhe der Kosten oder die Höhe der kalkulatorischen Kosten angeben)? Da für dieses Aufgabengebiet kein zusätzliches Personal eingestellt wurde, sind keine zusätzlichen Kosten entstanden. d) Höhe der Kosten bei gegebenenfalls involvierten externen Dienstleistern (bitte die exakte Höhe der Kosten angeben)? Zur Vorbereitung der Einführung der Reinigungsgebühr sind der SRH für die Inanspruchnahme externer Dienstleister Kosten in Höhe von circa 215.000 Euro entstanden . 7. Welche weiteren Kosten sind im Rahmen der konzeptionellen und operativen Vorbereitung der Gebührenbescheide gemäß den nachfolgend aufgeführten Kategorien bislang entstanden und wie hoch werden diese am Ende sein? a) Wie hoch waren die Kosten für die Anschaffung zusätzlicher Hardware (bitte die aktuelle Höhe und den voraussichtlichen Endbetrag angeben)? 6.600 Euro. Die Hardware wird künftig für andere Zwecke verwendet. b) Wie hoch waren die Kosten für die Anpassung von datenbasierten Verarbeitungssystemen beziehungsweise die Neuanschaffung von Software und Lizenzen für die Berechnung, Zuordnung, Ermittlung und Generierung der Gebührenbescheide (bitte die aktuelle Höhe und den voraussichtlichen Endbetrag angeben)? Es sind keine zusätzlichen Kosten entstanden. c) Wie hoch waren die Kosten für die Inanspruchnahme externer Dienstleister – exklusiv der unter Frage 1. genannten Werbekampagne (bitte die aktuelle Höhe und den voraussichtlichen Endbetrag angeben)? Siehe Antwort zu 6. d). d) Sind weitere Kosten entstanden und wenn ja, in welcher Höhe und was sind die jeweiligen Gründe für diese weiteren Kostenpositionen ? Für Mietmöbel sind der SRH Kosten in Höhe von 15.800 Euro entstanden.