BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1103 21. Wahlperiode 28.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann und Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 20.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Sommerarbeitslosigkeit bei Hamburger Lehrern/-innen Alljährlich kritisiert die Gewerkschaft „Erziehung und Wissenschaft“ den sprunghaften Anstieg der Lehrerinnen und Lehrer, welche sich aufgrund ihrer befristeten Arbeitsverträge in den Sommermonaten arbeitslos melden müssen . Ihre Arbeitsverträge sind so ausgestaltet, dass die Sommerferien in ihren Verträgen ausgeklammert werden. Durch diese Praxis kann der Senat mehrere Hunderttausend Euro an Lohnkosten einsparen. Bereits in der Drs. 20/8046 ist ein deutlicher Anstieg der Arbeitslosmeldungen von Lehrerinnen und Lehrer von Juni auf Juli ersichtlich. Neben der eigenen Planungsunsicherheit der betroffenen Lehrerinnen und Lehrer könnte dieses Vorgehen auch eine Einschränkung der Planungssicherheit an den Schulen mit sich bringen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die zuständige Behörde schließt grundsätzlich unbefristete Arbeitsverträge für Lehrkräfte ab. Die Gründe für befristete Anstellungen von Vertretungskräften sind regelhaft Krankheitsausfälle, Erziehungszeiten und Mutterschutz sowie die Vertretung bei Beurlaubung von Lehrkräften. Die Arbeitsverträge sind in diesen Fällen an die jeweiligen Vertretungstatbestände und Zeiträume gebunden, wie dies im Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehen ist, siehe hierzu auch Drs. 20/7991. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Bundesagentur für Arbeit (BA) – Regionaldirektion Nord (RD Nord) wie folgt: 1. Wie viele Lehrer/-innen haben sich seit 2013 pro Jahr vor den Sommerferien aufgrund befristeter Arbeitsverträge arbeitslos gemeldet? a. Wie viele von ihnen erhalten Arbeitslosengeld I? b. Wie viele von ihnen erhalten Arbeitslosengeld II? Siehe Anlage 1. 2. Wie viele Lehrer/-innen sind oder waren in mehreren befristen Verträgen in Folge beschäftigt? Bitte auflisten nach Anzahl der Mehrfachbefristungen , Schulart und Bezirk. Siehe Drs. 20/7991. 3. Wie schätzt der Senat ein, dass Lehrer/-innen sich während der Sommerferien arbeitslos melden müssen und somit Drucksache 21/1103 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. die Arbeitslosenversicherung für die Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses aufkommen muss? b. die Lehrer/-innen bei mehrfacher Befristung über Jahre kein volles Jahr in einem festen Arbeitsverhältnis stehen, somit auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I erarbeitet wird? Siehe Drs. 20/7991 sowie Drs. 20/8046. 4. Wie vielen Lehrern/-innen wurden seit dem Schuljahr 2012/2013 befristete Arbeitsverträge in unbefristete Arbeitsverträge umgewandelt? Bitte zusätzlich in Prozent angeben. Statistisch erfasst werden nur unbefristete Übernahmen von befristeten Beschäftigungsverhältnissen , bei denen die Lehrkraft über das zweite Staatsexamen verfügt und zuvor mindestens ein halbes Jahr im Hamburgischen Schuldienst tätig war. Unbefristete Übernahme von Lehrkräften mit vorherigen Fristverträgen Schuljahr in Personen Anteil an Gesamtzahl der Fristverträge mit 2. Staatsexamen 2012/13 37 31,9% 2013/14 39 19,3% 2014/15* 31 15,8% * Erfassung der Daten für das Schuljahr 2014/2015 bis einschließlich 30. Juni 2015 Quelle: Personaldaten der zuständigen Behörde 5. Wie viele Verträge mit einem sachlichen Grund sind von vornherein als mit Beginn der Sommerferien auslaufend ausgestaltet? Bitte aufschlüsseln nach Schulart und Bezirk. Siehe Anlage 2. 6. Wie bewertet der Senat die Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit, dass das Verhalten des Senats ein Ausnutzen der arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften darstelle? Insbesondere unter dem Aspekt, dass sich die Lehrerinnen und Lehrer bereits drei Monate vor der beginnenden Arbeitslosigkeit arbeitsuchend melden müssen, jedoch über eine mögliche Anschlussverwendung nach den Ferien zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden ist. Siehe Drs. 20/7991 sowie Drs. 20/8046. 7. Wie viele dieser Lehrkräfte erhielten zwischenzeitlich einen erneuten Arbeitsvertrag ab dem Ende der Sommerferien? Bitte aufschlüsseln nach befristeten/unbefristeten Verträgen, Schulformen und Bezirken. Die konkreten Personalbedarfe der Schulen stehen jeweils erst kurzfristig zum Schuljahresbeginn fest. Im Übrigen siehe Drs. 20/7991. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1103 3 Anlage 1 Arbeitslosmeldungen (Zugang aus Erwerbstätigkeit am 1. Arbeitsmarkt) von Lehrern (Lehrtätigkeit an allgemeinbildenden Schulen) in der Agentur für Arbeit Hamburg nach Rechtskreisen** 2013 2014 2015 Gesamt davonSGB III davon SGB II Gesamt davonSGB III davon SGB II Gesamt davonSGB III davon SGB II Jan 12 * * 13 8 5 10 7 3 Feb 17 * * 23 18 5 23 17 6 Mrz 12 8 4 5 * * 11 8 3 Apr 8 * * 6 6 0 11 * * Mai 30 18 12 29 18 11 10 4 6 Jun 13 7 6 11 5 6 9 4 5 Jul 135 100 35 117 91 26 Aug 31 24 7 73 57 16 Sep 6 * * 16 * * Okt 11 8 3 11 11 0 Nov 17 11 6 5 5 0 Dez 7 * * 7 * * Summe 299 176 73 316 219 69 74 40 23 * Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. ** Hinsichtlich der Aussagekraft der Statistik ist zu berücksichtigen, dass die Zugänge nicht in allen Fällen von Hamburger Schulen erfolgt sind (Beispiel: Lehrkraft mit Wohnort Hamburg arbeitete in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein und meldet sich in Hamburg arbeitslos). Eine anteilige Auswertung ist nicht möglich. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand: 21.07.2015 Drucksache 21/1103 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 2 Anzahl der Verträge* mit Befristung bis zum Beginn der Sommerferien 2013-2015 2013 Grundschulen Sonderschulen Stadtteilschulen Gymnasien Berufliche Schulen Summe Altona 16 2 35 68 29 150 Bergedorf 14 3 28 28 16 89 Eimsbüttel 19 3 47 53 14 136 Harburg 13 6 42 29 6 96 Mitte 33 5 88 31 52 209 Nord 18 4 104 54 17 197 Wandsbek 40 76 77 13 206 Summe 153 23 420 340 147 1083 2014 Grundschulen Sonderschulen Stadtteilschulen Gymnasien Berufliche Schulen Summe Altona 25 1 43 73 13 155 Bergedorf 18 4 24 28 10 84 Eimsbüttel 21 47 62 9 139 Harburg 15 7 36 27 7 92 Mitte 40 7 76 45 31 199 Nord 20 2 88 54 22 186 Wandsbek 42 9 67 90 1 209 Summe 181 30 381 379 93 1064 2015 Grundschulen Sonderschulen Stadtteilschulen Gymnasien Berufliche Schulen Summe Altona 22 2 40 59 11 134 Bergedorf 13 2 26 28 3 72 Eimsbüttel 25 4 36 42 11 118 Harburg 11 8 37 19 5 80 Mitte 36 6 80 36 28 186 Nord 13 6 83 39 14 155 Wandsbek 40 7 65 88 4 204 Summe 160 35 367 311 76 949 * Hinweis: In Ausnahmefällen verfügen befristet Beschäftigte über mehrere Vertragsverhältnisse. Quelle: Personaldaten der zuständigen Behörde, Stand: 21.07.2015