BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11039 21. Wahlperiode 24.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 17.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Nachfragen zu Drs. 21/10803 und 21/10895 Laut Drs. 21/10803 ist es „an einzelnen Standorten (...) zu Beanstandungen bei der Abrechnung von Gemeinkostenzuschlägen, der Beschaffung einzelner Ausstattungsgegenstände oder auch zu späteren Anpassungen von Cateringbestellungen gekommen“. Deshalb sind Rückforderungen in Vorbereitung , deren abschließende Höhe noch nicht feststeht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Fristen wurden den Betreibern eingeräumt, um Stellungnahmen zu den Abrechnungen, bei denen es Anlass zu Nachfragen gab, abzugeben ? Wann laufen diese Fristen aus? (Bitte mit Datum angeben.) Den Betreibern wurde je nach Umfang der Rückfragen eine Frist von vier bis sechs Wochen eingeräumt. Bei Nachfragen wurde in der Regel keine Frist gesetzt. Für den Standort Flagentwiet wird vom Betreiber eine Stellungnahme zum 13. Dezember 2017 erwartet. Für die übrigen Standorte liegen die Rückmeldungen der Betreiber entweder vor und werden derzeit ausgewertet oder sind noch nicht abgefordert worden. 2. Wann ist die Belegprüfung für das Jahr 2016 voraussichtlich abgeschlossen ? Siehe Drs. 21/10803. 3. Wann ist die Prüfung der Rückforderungssachverhalte für das Jahr 2016 abgeschlossen? 4. Welche Angaben kann der Senat bisher über die Höhe der Rückforderungen gegen welche Betreiber machen? Siehe Drs. 21/10895. 5. Wie ist der Status quo der Belegprüfung (Controlling) für die im Jahr 2017 angefallenen Kosten? Die von den Betreibern eingereichten Rechnungen werden zeitnah geprüft. Sofern Erläuterungen zu unklaren Sachverhalten nicht innerhalb einer gesetzten Frist eingehen , werden zunächst nur die unstrittigen Kosten erstattet. Es ist geplant, eine Aufschlüsselung der Kostenpositionen nach Leistungsmonat und Standort im Internet zu veröffentlichen. 6. In welcher Höhe sind für das erste Halbjahr 2017 Kosten für den Betrieb der Erstaufnahmen angefallen? Drucksache 21/11039 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Für das Produkt „Angelegenheiten der Erstaufnahmeeinrichtungen“ der Produktgruppe 274.03 Ausländerangelegenheiten sind im ersten Halbjahr 2017 Kosten in Höhe von 123.379.000 Euro angefallen.