BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11048 21. Wahlperiode 28.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dietrich Wersich (CDU) vom 20.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Glanzleistung der Hamburger Camerata – Wann handelt der Senat zur Sicherung des Hamburger Orchesters? „Glanzleistung der Hamburger Camerata“ titelte das „Hamburger Abendblatt“ am 16.11.2017 über das Debütkonzert der Hamburger Camerata vom 14.11.2017 in der Elbphilharmonie. Mit einem brillanten und risikofreudigen Abend stellte die Hamburger Camerata damit sowohl ihre künstlerische Qualität als auch ihre Bedeutung für die Musikstadt Hamburg unter Beweis. Im anschließenden Empfang betonte dagegen der Vorsitzende des Freundeskreises , Rolf Seelmann-Eggebert, die prekäre finanzielle Situation der Camerata. Neben der fast ausschließlich privaten Förderung durch Spender und Mäzene ist die Unterstützung der Stadt marginal – im langjährigen Vergleich sogar rückläufig. Dieses mangelnde Engagement zur Sicherung der Existenz dieses Kammerorchester ist für die Stadt Hamburg, die sich zu Recht als Musikstadt profilieren will, unwürdig. Tatsächlich spielt die Hamburger Camerata seit 1986 mit ihren Konzerten in der Laeiszhalle, ihren Kirchenmusikkonzerten und ihren Kinderkonzerten eine wichtige Rolle in der Musikstadt Hamburg. Der Beitrag des Orchesters für Hamburgs Ruf als „Hauptstadt der Kirchenmusik“ und für die musikalische Bildung beziehungsweise musikalische Früherziehung nicht wegzudenken. Mit seiner künstlerischen Entwicklung, die am 14.11.2017 so eindrucksvoll in der Elbphilharmonie bewiesen wurde, stellt sich nun die Frage nach der Perspektive einer Förderung der Camerata und was der Senat tun kann, um die prekäre Situation endlich zu ändern. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Camerata gGmbH wie folgt: 1. Wie hoch waren die öffentlichen Zuwendungen jeweils an die Hamburger Camerata in den Jahren 2011 bis 2017 und aus welchen Haushaltstiteln wurden sie gewährt? Bitte tabellarisch nach regulären Haushaltsmitteln , jurybezogenen Projektfördermitteln und Mitteln aus der Kulturund Tourismustaxe differenzieren. Zur Höhe der öffentlichen Zuwendungen an die Hamburger Camerata in den Jahren 2011 bis 2017 siehe http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/ zuwendungsvorgaenge-2017-quartal-2. In den Zuwendungen aus dem früheren Haushaltstitel 3910.686.22 (Sonstige Musikpflege ) und den Produktgruppen 251.02 (Künste, kulturelles Leben, Kreativwirtschaft) Drucksache 21/11048 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sowie 251.05 (Elbphilharmonie und Laeiszhalle) sind die von 2013 bis 2015 sowie 2017 jährlich bereitgestellten 15.000 Euro aus Mitteln der Kultur- und Tourismustaxe enthalten. 2016 wurden 15.000 Euro aus Restmitteln bereitgestellt. Im Übrigen handelt es sich bei sogenannten jurybezogenen Projektfördermitteln um reguläre Haushaltsmittel . 2. Wie viele Konzerte spielte die Hamburger Camerata in der letzten Spielzeit in Hamburg und wie viele außerhalb Hamburgs? 3. Wie viele Kinder- beziehungsweise Familienkonzerte waren darunter jeweils? Das Orchester hat in der letzten Spielzeit 92 Konzerte in Hamburg und 16 außerhalb gespielt. Davon fanden 41 Kinderkonzerte und drei Familienkonzerte in Hamburg statt, außerhalb keines. 4. Für welche Mittel in welcher Höhe hat die Hamburger Camerata bislang für die Jahre 2016, 2017 und 2018 Anträge bei der Kulturbehörde (im Hinblick auf die unter 1. genannten Quellen) jeweils gestellt? Und welche dieser Anträge wurden in welcher Höhe bewilligt? Und wenn diese Förderanträge abgelehnt wurden: Aus welchem Grund wurden diese abgelehnt ? Jahr beantragt in Euro bewilligt in Euro 2016 29.750 20.000 2016 36.948 10.000 2017 40.000 15.000 2018 30.000 15.000 Im Übrigen werden Entscheidungen von extern besetzten Jurys grundsätzlich nicht kommentiert. 5. Welche Möglichkeiten hat die Camerata, noch im Rahmen des gültigen Haushalts 2017/2018 derartige Anträge zu stellen? Wenn ja, auf welche Titel, Förderprogramme und dergleichen jeweils? Da eine Förderung aus dem Musikstadtfonds für das Jahr 2018 nicht erfolgt ist, prüft die zuständige Behörde derzeit, ob es noch andere einmalige Möglichkeiten der Förderung für 2018 gibt. 6. Unter welchen Bedingungen ist der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde im Rahmen der Musikstadt-Hamburg-Strategie bereit, zukünftig der Hamburger Camerata eine institutionelle Zuwendung zur Sicherung des Betriebes und zur professionellen Weiterentwicklung dieses einzigartigen Hamburger Kammermusik- und Kirchenmusikorchesters zu gewähren? 7. In welcher Höhe kann beziehungsweise soll die zukünftige Förderung erfolgen und ab wann? Die Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen.