BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11049 21. Wahlperiode 28.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 20.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Wieso ist das Flüchtlingsquartier Poppenbütteler vorerst ohne Kita? In Drs. 21/10898 informiert der Senat darüber, dass der ausgewählte Träger für die Kita auf dem Baufeld 3 mit 50 Plätzen am 20. September 2017 zurückgetreten sei. Ein neuer Träger werde derzeit ermittelt. Doch der Rücktritt ist überraschend, musste der bereits im Frühjahr 2017 ausgewählte Träger vorab ein „Konzept zur sozialräumlichen Vernetzung der Kita mit dem angrenzenden Umfeld“ (Drs. 21/9744) für die bessere Integration der Flüchtlingskinder vorlegen. Dies ist nicht nur arbeitsintensiv, sondern auch für einen anderen Träger nicht sofort vorzulegen. Außerdem läuft seit November 2017 die Belegung des Flüchtlingsquartiers und eine Kita wird zeitnah benötigt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann sollte die Kita eröffnen? In der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung war der April 2017 als geplanter Eröffnungstermin angegeben. 2. Wie viele VZÄ sollten dort in welchen Funktionen tätig sein? Die Einhaltung der Personalvorgaben laut Kita-Richtlinie ist eine Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis und obliegt dem Kita-Träger. 3. Welche Vorgaben hat die BASFI bezüglich der Belegung der Kita gemacht? Gab es bezüglich dieser Vorgaben in den letzten Monaten Anpassungen? Wenn ja, wann welche? Die BASFI forderte im Interessenbekundungsverfahren, dass die Kita circa 50 Plätze mit den Leistungsarten Krippe, Elementar und Eingliederungshilfe vorhalten sollte. Darüber hinaus sollte der standortbezogenen Nachfrage nach Fünf-Stunden-Plätzen Rechnung getragen werden. Der Träger hatte in seinem Konzept unter anderem Aussagen zur sozialräumlichen Vernetzung der Kita mit dem angrenzenden Wohnquartier, den umliegenden Schulen und Kitas, den Einrichtungen der Familienhilfe sowie mit Einrichtungen des Gesundheitswesens zu treffen. 4. Welche Vorgaben machte f & w fördern und wohnen AöR (f & w) an den Träger als Mieter der Einrichtung? Gab es bezüglich dieser Vorgaben in den letzten Monaten Anpassungen? Wenn ja, wann welche? Nachdem das Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens am 4. Oktober 2016 vorlag, hat f & w fördern und wohnen AöR dem Betreiber Anfang 2017 die Baubeschreibung mit Ausbaubeschreibung, sowie im März 2017 einen Mietvertragsentwurf zu Verfügung gestellt. Drucksache 21/11049 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Zu welchen Konditionen (Kosten je Quadratmeter und Laufzeit) wollte f & w die Räumlichkeiten vermieten und inwieweit lagen diese im Rahmen ortsüblicher Vergleichsobjekte? f & w fordert für 15 Jahre Laufzeit eine ortsübliche Netto-Kaltmiete in Höhe von 12,45 Euro/m² Kita-Fläche. 6. Aus welchem Grund ist der ausgewählte Träger von dem Betrieb der Kita zurückgetreten? Der Träger hat gegenüber der BASFI wirtschaftliche Gründe für seinen Rücktritt benannt. 7. Welche Versuche gab es vorab wann von welcher Seite, um die Differenzen zu klären? Es fanden mehrere Gespräche zwischen diversen Mitarbeitern des Trägers und f & w und deren Architektin/Projektleiterin statt. Am 11. September 2017 teilte der neue Vorstand des Trägers in einem gemeinsamen Gespräch f & w mit, dass keine Vertragsunterzeichnung erfolgen würde. 8. Hat der Senat inzwischen einen neuen Träger ermittelt? Wenn ja, welchen? Und hat dieser ebenfalls wie der Vorgänger ein Vernetzungskonzept für eine bessere Integration vorlegen müssen? Wenn nein, warum nicht? Das DRK wird nach Vertragsunterzeichnung die Trägerschaft übernehmen. Die verbliebenen Bewerber des Interessenbekundungsverfahrens wurden von der BASFI am 5. Oktober 2017 angeschrieben und gebeten, mitzuteilen, ob sie weiterhin Interesse an der Anmietung und dem Betrieb der Kita haben. Das DRK KiJu hat als einziger Träger sein Interesse bekundet. Das pädagogische Konzept des DRK KiJu wurde bereits im Rahmen der Interessenbekundung geprüft. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 9. Wann soll die Kita nach aktuellem Stand eröffnen? Die Kita soll unverzüglich den Betrieb aufnehmen.