BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11051 21. Wahlperiode 28.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 20.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Zweitwohnungssteuer in Hamburg Die Zweitwohnungssteuer wird als reine Kommunalsteuer in den jeweiligen Gemeinden erhoben, in der Freien und Hansestadt Hamburg also auf gesamtstädtischer Ebene. Hier beträgt diese Steuer gegenwärtig 8 Prozent der Nettokaltmiete zu Beginn des Besteuerungszeitraumes. Der durchschnittliche Satz liegt in der Bundesrepublik Deutschland bei 10 Prozent. Unter der rot-rot-grünen Landesregierung hat der Berliner Senat beschlossen , den Zweitwohnungssteuersatz in der Bundeshauptstadt ab Anfang 2019 von 5 auf 15 Prozent zu erhöhen Dort sind es immerhin 130.000 Bürger/ -innen mit Zweitwohnsitz in der Stadt, ein nicht unbedeutender Faktor für die anderswo erfolgende Besteuerung von Nutzern/-innen der öffentlichen Infrastruktur und ein Einnahmeverlust in siebenstelliger Größenordnung. Hamburg generierte aus der Zweitwohnungssteuer laut Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage von mir (Drs. 20/12287 vom 8.7.2014) im Jahre 2013 knapp 2 Millionen Euro. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie groß ist aktuell die Zahl der Einwohner/-innen mit einem Zweitwohnungssitz in Hamburg? Zum Stichtag 20. November 2017 bestanden 8.690 Zweitwohnungsteuer- Steuerkonten. 2. Wie hoch sind die Einnahmen der Freien und Hansestadt Hamburg aus der Zweitwohnungssteuer seit 2014? Bitte nach den einzelnen Jahren und im Verhältnis zum jeweiligen Gesamtsteueraufkommen auflisten. Siehe Anlage. 3. Seit wann liegt die Zweitwohnungssteuer in der Freien und Hansestadt Hamburg bei 8 Prozent? Seit 1992. 4. Warum liegt die Zweitwohnungssteuer ausgerechnet in Hamburg im bundesweiten Metropolenvergleich eher im unteren Bereich? 5. Liegt es aus Sicht des Senats im Interesse der Stadt, die Zweitwohnungssteuer zu erhöhen? Wenn ja, wann ist mit einer entsprechenden gesetzlichen Veränderung in welchen Dimensionen zu rechnen? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/11051 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Wie viel zusätzliche Einnahmen ließen sich – geschätzt – für die Freie und Hansestadt Hamburg bei einer Anhebung der Zweitwohnungssteuer auf 15 Prozent erzielen? 7. Welche positiven oder negativen Auswirkungen würde aus Sicht des Senats eine Erhöhung der Zweitwohnungssteuer für die Stadt zur Folge haben? Hiermit hat sich der Senat bisher nicht befasst. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11051 3 Anlage 2014 2015 2016 Haushaltswirksame Steuereinnahmen - netto - 9.854.403.257,72 10.109.879.628,71 10.796.586.665,68 Zweitwohnungsteuer 2.114.360,35 2.449.253,36 2.517.916,95 Anteil in % 0,0215 0,0242 0,0233 Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein – Steueraufkommen und Steuereinnahmen von Hamburg 2014 – 2016