BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11053 21. Wahlperiode 28.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 20.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Lebenslagenberichterstattung In der Drs. 21/251 kündigt der Senat an, im Laufe der 21. Wahlperiode vier Teilberichte über die Lebenslage ausgewählter Bevölkerungsgruppen auf Basis aktueller und vorhandener Erhebungen zur Diskussion zu stellen, um Wirksamkeit und Ausrichtung des Senatshandelns zu reflektieren. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Themen sollen zukünftig Lebenslagenberichte veröffentlicht werden? Die Senatsvertreterinnen und Senatsvertreter haben in der Sitzung des Sozialausschusses der Bürgerschaft am 11. Mai 2017 (siehe Drs. 21/7797 und 21/9666) über die vorgesehene Lebenslagenberichterstattung informiert. Nach dem gegenwärtigen Stand beabsichtigt der Senat, in der aktuellen Legislaturperiode Lebenslagenberichte zu Familien, zu SGB-II-Leistungsberechtigten, zu Migration und Flucht, eine erneute Untersuchung zur Obdach- und Wohnungslosigkeit (siehe Drs. 21/10751 und 21/10845) sowie zu Seniorinnen und Senioren vorzulegen. Der Bericht zu Familien soll spätestens zu Beginn des 1. Quartals 2018 vorliegen, zu den übrigen Berichten sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 2. Wird ein unabhängiges Institut mit der Lebenslagenberichterstattung beauftragt? Wenn ja, nach welchen Kriterien wird die Lebenslagenberichterstattung in Hamburg vergeben? Wenn nein, wer erstellt dann die Lebenslagenberichte? Hinsichtlich der Untersuchung zur Obdach- und Wohnungslosigkeit siehe Drs. 21/10751. Im Übrigen werden die zu Frage 1. genannten Lebenslagenberichte von den jeweils zuständigen Fachbehörden federführend erstellt. Die Analyse erfolgt auf Basis aktueller und bereits vorhandener Erhebungen, die eine standardisierte Berichterstattung ermöglichen (Sicherstellung der Vergleichbarkeit in zeitlicher und regionaler Hinsicht (Sozialberichterstattung des Bundes und anderer Länder/Kommunen)). Die Datenquellen richten sich dabei nach der Thematik (unter anderem Statistikamt Nord, Bundesagentur für Arbeit, eigene Erhebungen der Fachbehörden). Im Übrigen siehe Drs. 21/251 sowie 21/10845. 3. Plant der Senat, ein Gremium einzusetzen, das die Berichterstattung fachlich begleitet? Wenn ja, welche Verbände oder Einrichtungen sind dafür vorgesehen? 4. Welches methodische Verfahren liegt den Lebenslagenberichten zugrunde? Drucksache 21/11053 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Auf welcher Datengrundlage werden die Lebenslagenberichte erstellt? 6. Inwiefern wird eine Vergleichbarkeit mit vorherigen Lebenslagenberichten methodisch abgesichert? Hinsichtlich der Untersuchung zur Obdach- und Wohnungslosigkeit siehe Drs. 21/10751 sowie Drs. 21/10845. Zu den unter 1. genannten Lebenslagenberichten wird kein die Berichtslegung begleitendes Gremium eingesetzt. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 7. Inwieweit werden Handlungsperspektiven und weitere Maßnahmen in den Lebenslagenberichten berücksichtigt, um Wirksamkeit und Ausrichtung des Senatshandelns zu reflektieren? Auf die inhaltliche Ausrichtung und Handlungsstrategien des Senats wird in den jeweiligen Berichten eingegangen.