BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11054 21. Wahlperiode 28.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 20.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Bezahlbarer Wohnraum ohne Förderung – Aber für wen? Im Rahmen von immer mehr privaten beziehungsweise nicht geförderten Bauvorhaben wird von den Investoren/-innen als Gegenleistung zu den erforderlichen Befreiungen beziehungsweise im Rahmen von vorhabenbezogenen B-Plänen angeboten, in den ersten fünf, zehn oder 15 Jahren Mieten unter 9,00 Euro pro Quadratmeter zu verlangen. Konkret sollen zum Beispiel für die entstehenden 120 Wohneinheiten in der Dorotheenstraße 10 – 16 für fünf Jahre Mieten von maximal 9,00 Euro pro Quadratmeter erhoben werden. Solcherart Angebote haben den Nachteil, dass der/die Investor/in sich die Mieter/-innen frei aussuchen kann und somit die eigentliche Zielgruppe, Haushalte vorrangig mit geringem Einkommen, im Zweifelsfall keine Chance hat, eine solche Wohnung zu erhalten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Bei welchen Bauvorhaben in den vergangenen zwei Jahren wurden den zuständigen Stellen im Bezirk Hamburg-Nord solche Lösungen von den jeweiligen Investoren/-innen angeboten beziehungsweise von der Verwaltung vorgeschlagen und um wie viele Wohnungen handelt es sich dabei jeweils? Im Bezirk Hamburg-Nord existieren keine Vereinbarungen dieser Art. 2. Bei welchen vorhabenbezogenen B-Plänen im Bezirk Hamburg-Nord wurden den zuständigen Stellen solche Lösungen bisher von den jeweiligen Investoren angeboten beziehungsweise von der Verwaltung vorgeschlagen und um wie viele Wohnungen handelt es sich dabei jeweils? Außer bei dem in Rede stehenden Bebauungsplan-Entwurf Winterhude 23 ist bei keinem weiteren vorhabenbezogenen Bebauungsplan in Hamburg-Nord ein solches Angebot unterbreitet worden. 3. Welche vertraglichen Möglichkeiten gibt es aus Sicht des Senats, um dafür Sorge zu tragen, dass die Investoren/-innen gehalten sind, diese Wohnungen statt an die solventesten Mietinteressenten/-innen an diejenigen Haushalte zu vermieten, die bei entsprechenden Miethöhen die Einkommensgrenzen für den 1. und 2. Förderweg einhalten, und welche rechtlichen Beschränkungen beziehungsweise Risiken sind hierbei jeweils zu beachten? Die zuständige Behörde hat sich mit Klauseln dieser Art nicht befasst, da es bisher keinen Anlass gab. Im Übrigen hat sich der Senat damit nicht befasst.