BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11064 21. Wahlperiode 28.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 21.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Das Bundesprogramm „STAFFEL“ und seine Umsetzung in Hamburg Das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe durch Arbeit für junge erwachsene Flüchtlinge und erwerbsfähige Leistungsberechtigte (STAFFEL)“ fördert sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse für junge anerkannte Flüchtlinge und erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II, die an die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes herangeführt werden müssen. Im Rahmen des Modellprogramms wurden neun Projekte mit insgesamt 561 Förderplätzen bewilligt. Von den insgesamt 561 Förderplätzen sind 420 nach Hamburg gegangen. Gemäß BT.-Drs. 18/12241 waren allerdings Ende April von den 400 an die FIT gGmbH vergebenen Stellen gerade einmal 96 besetzt. Die Hamburger Sozialbehörde stellt der FIT gGmbH sowie einem weiteren Hamburger Träger des Programms STAFFEL je Teilnehmer/in und Monat für besetzte Plätze ergänzende Mittel in Höhe von 400 Euro für die Projektlaufzeit zur Verfügung (vergleiche Drs. 21/7703). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mit dem Bundesprogramm „Soziale Teilhabe durch Arbeit für junge erwachsene Flüchtlinge und erwerbsfähige Leistungsberechtigte (STAFFEL)“ werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse gefördert, siehe Drs. 21/7703. Die inhaltlichen Vorgaben zur Umsetzung des Programmes erfolgen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Förderplätze stehen derzeit beim Hamburger Träger FIT gGmbH und wie viele bei Mook wat e.V. jeweils zur Verfügung? Die FIT gGmbH kann bis zu 400 sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse und Mook Wat bis zu 20 sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse einrichten. Da im Jahr 2016 nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel abgerufen werden konnten, hat Mook Wat e.V. die Möglichkeit erhalten, im Jahr 2017 bis zu acht weitere Plätze zu besetzen. 2. Laut Drs. 21/10523 waren Mitte September 240 Plätze bei der FIT gGmbH und 23 bei Mook wat e.V. besetzt, obwohl Hamburg bis zum 31. Dezember 2018 420 Plätze zugeteilt bekommen hat. a) Wie viele Plätze sind derzeit jeweils besetzt? Zum 31.10.2017 waren 21 Plätze bei Mook Wat e.V. und 290 Plätze bei der FIT gGmbH besetzt. b) Und aus welchen Gründen sind nicht alle Plätze besetzt und bis wann wird eine Besetzung angestrebt? Drucksache 21/11064 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Abschluss weiterer Arbeitsverhältnisse erfolgt kontinuierlich und die Zahl der Teilnehmenden im Programm nimmt weiter zu. Alle Beteiligten sind bestrebt die vorhandenen Kapazitäten schnellstmöglich auszunutzen. Allerdings kann die Besetzung von 400 Plätzen mit Teilnehmenden aus Zielgruppen mit häufig komplexen Problemlagen nur schrittweise umgesetzt werden. Zudem kommt es auch zu Beendigungen von Arbeitsverträgen, sodass die Plätze dann nachbesetzt werden müssen. 3. Hat man bei der Besetzung der Förderplätze bereits bestehende Kapazitäten anderer Träger in diesem Bereich in Anspruch genommen? Wenn ja, von welchen Trägern in welcher Größenordnung? Nein, nur die im Bundesprogramm geförderten Träger können die Plätze besetzen und die entsprechenden Arbeitsverträge abschließen gemäß den Förderbedingungen des Bundes, siehe auch Drs. 21/7703. 4. Auf welche Höhe beläuft sich die Kofinanzierung, die die zuständige Behörde dem Hamburger Träger FIT gGmbH und Mook wat e.V. jeweils bisher im Jahr 2017 zur Verfügung gestellt hat? Im Jahr 2017 wurden den Trägern im Programm STAFFEL durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zum Stand 31.10.2017 folgende Beträge zur Verfügung gestellt: Mook Wat e.V.: 89.600 Euro FIT gGmbH: 841.200 Euro 5. Im September 2017 wurde der Betrieb des Cafés Max B, einem Arbeitsprojekt für Drogenabhänge und Behinderte der jhj (Jugend hilft Jugend) Hamburg, an die FIT gGmbH, einem Tochterunternehmen von jhj, übergeben. Sind dem Senat die Gründe für die Übergabe bekannt? Wenn ja, welche Gründe haben dazu geführt? 6. Ist dem Senat bekannt, ob und in welcher Höhe Gelder im Rahmen des Trägerwechsels von Max B. geflossen sind und welche Verkaufskonditionen vorlagen? Wenn ja, in welcher Höhe und zu welchen Konditionen? 7. Ist dem Senat bekannt, ob Stellen im Café Max B bei diesem Verkauf neu besetzt wurden? a. Wenn ja, wurden dafür Menschen mit Suchtproblemen oder Behinderung entlassen, die im Rahmen des Arbeitsprojekts der jhj Hamburg e.V. dort angestellt waren? b. Was ist aus diesen Mitarbeitern geworden? Wie viele Entlassungen gab es und warum? 8. Gab es weitere „Wirtschaftsaktivitäten“ des Trägers, zum Beispiel Ankäufe von Arbeitsprojekten wie Max B.? Wenn ja, welche zu welchen Konditionen? Es handelt sich um interne Geschäftsabläufe der jeweiligen Träger. Dem Senat und der für das Programm STAFFEL zuständigen Fachbehörde liegen hierzu keine Kenntnisse vor.