BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11079 21. Wahlperiode 28.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 22.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Gewaltkriminalität auf St. Pauli Der Kriminalstatistik Hamburg 2016 zufolge hat es im vergangenen Jahr insgesamt 8.815 Delikte mit 7.238 Tatverdächtigen aus dem Bereich der Gewaltkriminalität gegeben.1 Unter diese Kategorie fallen Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, Körperverletzung mit Todesfolge, gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien, erpressersicher Menschenraub, Geiselnahme sowie der Angriff auf den Luft- und Seeverkehr.2 In St. Pauli wurden 2016 insgesamt 20.146 Straftaten registriert, von denen lediglich 7.871 aufgeklärt werden konnten, was einem Wert von 39,1 Prozent entspricht.3 Insgesamt lässt sich sagen, dass der Bezirk Hamburg-Mitte die höchste Kriminalitätsbelastung der Stadt aufweist, wobei St. Pauli hier als Stadtteil auf dem ersten Platz steht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Sowohl der Bezirk Hamburg-Mitte wie der darin enthaltene Stadtteil St. Pauli weisen eine besondere Situation auf, die die Kriminalitätslage beeinflusst. So weist der Bezirk Hamburg-Mitte eine hohe Zahl von Veranstaltungen und eine besondere Konzentration von Handel und Freizeitanlässen auf. Der Stadtteil St. Pauli wird vom „Vergnügungsviertel St. Pauli“ dominiert. Kennzeichnend für diesen Bereich sind diverse Theater , Diskotheken, Musikclubs, Kneipen, Restaurants et cetera. Entsprechend der hohen Anziehungskraft dieser Szene frequentiert – insbesondere an den Wochenenden – eine Vielzahl von Personen (aus ganz Deutschland, Europa und international) die Reeperbahn sowie deren nähere Umgebung. Eine Vergleichbarkeit des Stadtteils St. Pauli mit anderen Stadtteilen im Bezirk Hamburg-Mitte beziehungsweise in Hamburg hinsichtlich der Gewaltkriminalität ist aufgrund dieser Besonderheit als Vergnügungsviertel nicht möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele der folgenden Delikte sind 2017 im Stadtteil St. Pauli polizeilich registriert worden? a) Mord; b) Totschlag; c) Tötung auf Verlangen; 1 Confer Polizeiliche Kriminalstatistik 2016. Seite 1. 2 Confer ibidem Seite 24. 3 Confer ibidem. Drucksache 21/11079 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 d) Vergewaltigung; e) Sexuelle Nötigung; f) Raub; g) Räuberische Erpressung; h) Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; i) Körperverletzung mit Todesfolge; j) Gefährliche Körperverletzung; k) Schwere Körperverletzung; l) Verstümmelung weiblicher Genitalien; m) Erpresserischer Menschenraub; n) Geiselnahme; o) Angriff auf den Luft- und Seeverkehr. 2. Wie viele Tatverdächtige (TV) konnten dabei ermittelt werden? 3. Wie viele der TV waren männlich beziehungsweise weiblich? 4. Wie viele der TV waren unter 21 Jahre alt beziehungsweise minderjährig ? 5. Wie viele der TV verfügten über die deutsche Staatsangehörigkeit? 6. Wie viele der TV waren Ausländer beziehungsweise staatenlos? Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Zur begrenzten Aussagekraft unterjähriger Daten siehe Drs. 21/1121. Die in den Fragen 1. a) bis 1. o) aufgeführten Deliktsbezeichnungen entsprechen in einigen Fällen nicht der Struktur der Deliktsschlüssel in den standardisiert berechneten Ergebnistabellen der PKS. Die Fragen werden nach den einzelnen Straftatenschlüsseln/Deliktsbereichen des bundesweiten PKS-Summenschlüssels für Gewaltkriminalität (PKS- Summenschlüssel 892000) beantwortet: Mord (PKS-Schlüssel 010000), Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB (PKS-Schlüssel 020000), Vergewaltigung/sexuelle Nötigung (PKS-Schlüssel 111000), Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer gemäß §§ 249 bis 252, 255, 316a StGB (PKS-Schlüssel 210000), Körperverletzung mit Todesfolge gemäß §§ 227, 231 StGB (PKS-Schlüssel 221000), Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien gemäß §§ 224, 226, 226a, 231 StGB (PKS-Schlüssel 222000), Erpresserischer Menschenraub gemäß § 239a StGB (PKS-Schlüssel 233000), Geiselnahme gemäß § 239b StGB (PKS-Schlüssel 234000) und Angriff auf den Luft- und Seeverkehr gemäß § 316c StGB (PKS-Schlüssel 235000). Im Übrigen siehe Anlage. 7. In wie vielen Fällen ist es zur Verhängung von Haftstrafen gekommen? Die Zahlen zur Beantwortung der Fragen 1. bis 6. und 8. wurden den standardisiert berechneten PKS-Ergebnistabellen entnommen. Diese Tabellen enthalten nur anonymisierte Daten und somit keine Aktenzeichen. Das Ermitteln der polizeilichen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11079 3 Aktenzeichen zur Übermittlung an die Justizbehörde erfordert eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums bei der Polizei. Die Auswertung von circa zweihunderttausend Akten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Das Vorliegen der polizeilichen Aktenzeichen ist für die Beantwortung der Frage jedoch erforderlich, da im Vorgangsverwaltungs- und -bearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft Hamburg die Tatorte nicht verlässlich gespeichert werden und somit sämtliche Verfahren aus dem Aktenzeichenjahrgang 2017 mit den Vorwürfen aus der Frage 1. händisch auszuwerten wären. Dies ist aufgrund der hohen Anzahl der Verfahren in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 8. Wie viele der ermittelten TV waren bereits polizeibekannt? Siehe Antwort zu 1. bis 6. Im Übrigen siehe Anlage. St ad tte il H am bu rg -S t.P au li 01 .0 1. 20 17 b is 3 0. 09 .2 01 7 da vo n PK S- Sc hl üs se l D el ik t er fa ss te Fä lle in sg es am t m än nl ic h w ei bl ic h un te r 2 1 Ja hr e un te r 18 J ah re de ut sc h ni ch td eu ts ch / st aa te nl os po liz ei - be ka nn t 01 00 00 M or d 1 1 1 0 0 0 0 1 1 02 00 00 To ts ch la g 3 3 3 0 0 0 1 2 3 11 10 00 Ve rg ew al tig un g/ se xu el le N öt ig un g/ Ü be rg rif fe 15 12 12 0 3 0 4 8 7 21 00 00 R au b, rä ub er is ch e Er pr es su ng , rä ub er is ch er A ng rif f a uf K ra ftf ah re r 35 5 11 5 10 0 15 44 12 49 66 10 0 22 10 00 Kö rp er ve rle tz un g m it To de sf ol ge 0 0 0 0 0 0 0 0 0 22 20 00 G ef äh rli ch e un d sc hw er e Kö rp er ve rle tz un g, V er st üm m el un g w ei bl ic he r G en ita lie n 65 7 64 2 57 1 71 10 3 21 40 0 24 2 40 1 23 30 00 Er pr es se ris ch er M en sc he nr au b 0 0 0 0 0 0 0 0 0 23 40 00 G ei se ln ah m e 0 0 0 0 0 0 0 0 0 23 50 00 An gr iff a uf d en L uf tun d Se ev er ke hr 0 0 0 0 0 0 0 0 0 St aa ts an ge hö rig ke it da vo n Ta tv er dä ch tig e Drucksache 21/11079 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 11079ska_Text 11079ska_Anlage