BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11083 21. Wahlperiode 28.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten David Erkalp (CDU) vom 22.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Hakenkreuz auf dem Sportgelände der SPVGG Billstedt-Horn e.V. Bei laufenden Bauarbeiten auf dem Gelände der Sportvereinigung Billstedt- Horn von 1891 e.V. wurde am vergangenen Freitag ein auf dem Boden stehendes Hakenkreuz freigelegt. Dieses umfasst einen Durchmesser von mehreren Metern und befand sich jahrelang verborgen unter einem aufgeschütteten Hügel. Es lässt vermuten, dass es ein Überbleibsel aus der Nazi-Zeit ist. Das Hakenkreuz wirkt auf dem Boden sehr gewaltig und unheimlich. Womöglich diente es als Fundament für ein Denkmal, welches wohl kurz vor der Aufschüttung des Hakenkreuzes abgerissen wurde. Die Behörden sind informiert und werden das sichtbare und gut erhaltene Hakenkreuz untersuchen. Danach wird es schnell von der Sportstätte entfernt . Leider hört man nun zwischen vielen Gesprächen heraus, dass das Hakenkreuz zerschlagen werden soll. Sollte es unwiederbringlich zerschlagen werden, so wäre das ein Verlust für die Nachwelt. Auch wenn die Assoziation mit diesem gewaltigen Hakenkreuz nicht die schönste unserer Geschichte ist, so ist sie dennoch ein Stück hamburgische und deutsche Zeitgeschichte. Nach immer mehr Informationen von Bürgern stellt sich nun heraus, dass womöglich dieser Hügel erst in den 1970er-Jahren aufgeschüttet wurde, damit im wahrsten Sinne des Wortes „Gras drüber wachsen sollte“. Wenn es tatsächlich so war, stellt sich die Frage, ob nicht Verantwortliche aus der damaligen Zeit aus dem Bezirksamt oder den Behörden von dem Steingebilde in Form dieser verbotenen Symbolik gewusst haben und warum man offensichtlich versucht hat, dieses geheim zu halten, ob bewusst oder unbewusst . Denn irgendwer muss die Aufschüttung des Hakenkreuzes beauftragt haben. Sowohl der Abriss eines Denkmals als auch eine Aufschüttung muss in Auftrag gegeben worden sein. Nur mit viel Phantasie kann man glauben, dass ein so riesiges Hakenkreuz einfach vergessen wurde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Am 17. November 2017 wurde ein Fundament in Form eines Hakenkreuzes, das bis dahin unter einem Verkaufsstand der Sportvereinigung Billstedt-Horn von 1891 e.V. verborgen war, bei Abbrucharbeiten entdeckt und dem zuständigen Bezirksamt vom Sportplatzwart gemeldet. Das Fundament ist circa 4 x 4 m groß, besteht aus Beton und stammt aus der Zeit zwischen 1933 und 1945. Eine Dokumentation des Fundes ist abgeschlossen. Auf einer Photographie aus der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ist ein in verfugtem Bruchsteinmauerwerk errichteter hakenkreuzförmigen Sockel für eine in Backstein gemauerte Stele zu erkennen, die aufgrund der Symbolik wohl dem Reichsarbeitsdienst gewidmet war. Die Stele selbst hat ausweis- Drucksache 21/11083 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 lich einer weiteren Photographie noch bis in die achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts existiert. Darauf deutet auch, dass in manchen historischen Karten der Stadt Hamburg ein kartografisches Symbol für „Denkmal“ eingetragen ist. Darüber hinaus liegen den zuständigen Behörden keine Erkenntnisse vor. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann wurde das Hakenkreuz entdeckt und wann wurde es wem gemeldet ? 2. Wie groß ist das Hakenkreuz genau und aus welchem Material besteht es? 3. Konnte man feststellen, aus welcher Zeit das Hakenkreuz stammt? 4. War dem Bezirksamt, der zuständigen Behörde oder sonstigen Verantwortlichen die Existenz dieses Hakenkreuzes bekannt? Wenn ja, wer wusste davon und wurde die Information bewusst geheim gehalten? Wenn ja, warum? 5. Wann wurde der Hügel von wem und aus welchem Grund errichtet? 6. Nach Aussagen von Bürgern diente das Hakenkreuz als Fundament für ein Denkmal. Was befand sich vor der Aufschüttung des Hügels auf der Fläche? a. Wer gab die Genehmigung für den Abriss? b. Wann genau wurde die Abrissgenehmigung erteilt? c. Wer war verantwortlich für den Abriss? d. Welche Verantwortlichen haben den Abrissantrag gestellt? e. Da das Hakenkreuz unmittelbar mit der Rasenkante endet, war es wohl kaum möglich, das Hakenkreuz zu übersehen. Warum wurde hier nicht richtig gearbeitet und wie könnte sich aus Sicht der Behörde ein solches Missgeschick zugetragen haben, dass es vergessen wurde? 7. Liegen dem Senat, der zuständigen Behörde oder dem Bezirksamt Kenntnisse darüber vor, wer das Hakenkreuz wann anfertigen ließ und wieso es sich auf dem Gelände der Sportvereinigung Billstedt-Horn von 1891 e.V. befindet? 8. Wieso wurde nach dem Ende des Nationalsozialismus keine Vernichtung des Steingebildes veranlasst? Siehe Vorbemerkung. 9. Laut Bürgerberichten war der Verein „Billstedt-Horn“ sogar ein Gegner der Nazis, da er sich nicht an Nazi-Regeln halten wollte und daher auch für Jahre gesperrt wurde. Trifft dieses zu? In der Festschrift zum hundertjährigen Bestehen des Vereins findet sich ein Hinweis, dass der damalige Verein FTS Schiffbek-Horn unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft „gleichgeschaltet“ und damit verboten wurde, siehe dazu auch http://www.billstedt-horn.de/index.php?option=com_content&view=article& id=100&catid=73&Itemid=18. Darüber hinaus liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor. 10. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den Fund und was soll damit geschehen beziehungsweise gibt es Überlegungen , das Hakenkreuz in ein Museum zu stellen? Das Fundament wurde am 24. November 2017 nach Abschluss der Dokumentation abgerissen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11083 3 Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 11. Wurden nach dem Zweiten Weltkrieg, insbesondere nach den 1970er- Jahren, so große Hakenkreuze in Hamburg gefunden? Wenn ja, wo? Und wie wurde mit den Funden umgegangen? Den zuständigen Behörden sind solche Funde nicht bekannt.