BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1109 21. Wahlperiode 28.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 21.07.15 und Antwort des Senats Betr.: In welcher Höhe profitiert Hamburg von zusätzlichen Bundesmitteln? (2) Im Juni wurde das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern endgültig beschlossen. Auf Basis des Gesetzentwurfes hatte der Senat gemäß seiner Antwort in Drs. 21/235 zusätzliche Bundesmittel von 137 Millionen Euro in den Jahren 2015 bis 2018 erwartet. Davon entfallen rund 58 Millionen Euro auf den Kommunalinvestitionsförderungsfonds , rund 61 Millionen Euro auf einen höheren Länderanteil an der Umsatzsteuer mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes sowie rund 18 Millionen Euro auf die Beteiligung des Bundes an der Grundsicherung. Ich frage den Senat: 1. Kommunalinvestitionsförderungsfonds a. Welche Planungen gibt es derzeit im Einzelnen, wann und für welche konkreten Bereiche und Projekte die zusätzlichen Mittel verwendet werden sollen? b. Soll mit den zusätzlichen Mitteln das Investitionsvolumen gegenüber dem aktuellen Haushalt 2015/2016 und der aktuellen Finanzplanung erhöht werden? c. Für welche bereits geplanten, aber noch nicht begonnenen Investitionsmaßnahmen sollen die zusätzlichen Mittel eingesetzt werden? d. Aus welchen Einzelplänen des Haushalts soll jeweils die 10-prozentige Kofinanzierung Hamburgs bereitgestellt werden? Die konkreten Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. e. Gemäß Koalitionsvertrag wurde vereinbart, diese Mittel unter anderem für die energetische Sanierung von Hochschulgebäuden einzusetzen . Ist eine Verwendung der Mittel des Kommunalinvestitionsförderungsfonds für Hochschulbauinvestitionen nach den nun endgültig festgelegten Förderbereichen zulässig? Ja. 2. Änderung Finanzausgleichsgesetz a. Mit welchen Mehreinnahmen bei der Umsatzsteuer rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde in den einzelnen Jahren von 2015 bis 2017? Drucksache 21/1109 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Wofür sollen die Mehreinnahmen verwendet werden? c. Nach dem Finanzrahmengesetz (FRG) führen zusätzliche Steuereinnahmen in Hamburg nicht zu höheren Ausgabenobergrenzen. Gilt das auch für die zusätzlichen Umsatzsteuermittel aus der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes? d. Gibt es Planungen oder Überlegungen des Senats oder der zuständigen Behörde, das Finanzrahmengesetz zu ändern oder abzuschaffen ? Wenn ja, in welchen Punkten, aus welchen Gründen und mit welcher Zielsetzung? Die Mehreinnahmen betragen in den Jahren 2015 und 2016 jeweils 12,5 Millionen Euro und im Jahr 2017 36,0 Millionen Euro. Die Bundesregierung hat angekündigt, die für 2016 vorgesehenen Mittel bereits 2015 zur Verfügung zu stellen. Der Landesanteil an der Umsatzsteuer geht im Gesamtergebnisplan in die Steuererträge der Freien und Hansestadt Hamburg ein. Zusätzliche Umsatzsteuererträge verändern die durch das Finanzrahmengesetz (FRG) festgelegten Obergrenzen des bereinigten Finanzmittelbedarfs nicht. Diese beruhen auf einem geometrischen Trend der Hamburg verbleibenden Steuereinnahmen der Jahre 1990 bis 2010 (FRG-Steuertrend). Die Abweichung gegenüber dem Steuertrend, der den Regelungen der Landeshaushaltsordnung zur Ermittlung der Konjunkturkomponente zugrunde liegt (LHO-Steuertrend), beträgt mehrere Hundert Millionen Euro, weil dieser die zwischenzeitlich vorliegenden Steuererträge der Jahre 2011 bis 2014 berücksichtigt (siehe Drs. 20/8400). Der Senat hat bereits mit der Finanzplanung 2011 bis 2015 (Drs. 20/1678) darauf hingewiesen, dass die Projektion der Haushaltsentwicklung auf Grundlage des Steuertrends 1990 bis 2010 aufgrund verschiedener Faktoren konservativ ausgefallen und diese zu einem späteren Zeitpunkt gegebenenfalls zu überprüfen und anzupassen sei. Der Senat hat sich zuletzt im Zusammenhang mit der Einordnung der MaiSteuerschätzung 2015 mit der Abweichung des aktuellen Steuertrends vom FRGSteuertrend befasst (siehe Drs. 21/522) und wird sich mit Vorlage der Finanzplanung 2015 bis 2019 erneut mit der Projektion der Haushaltsentwicklung befassen.