BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11097 21. Wahlperiode 01.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 23.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Zum Bunker an der Feldstraße Die Senatsantwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage zur Rolle des Investors Matzen (Drs. 21/10783 vom 3.11.2017) blieb nicht sonderlich zufriedenstellend . Insgesamt lässt sich aus den Teilantworten ablesen, dass der Senat über das aktuelle Gebaren des Investors Matzen und die Auswirkungen der Trennung vom Generalplaner „Interpol“ kaum oder – besser – nicht in Kenntnis war. Und nicht genug damit, der Senat macht auch nicht den Eindruck, als wenn das für ihn ein Problem sei. Daher müssen einige Aspekte noch einmal deutlicher beleuchtet werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wirft es für den Senat kein Problem auf, dass die Matzen KG sich nur wenige Tage nach der Beratung im Haushaltsausschuss von ihrem Generalplaner verabschiedet? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/10783. 2. Gibt es seit dieser Trennung beziehungsweise seit der oben angeführten Antwort vom 3. November 2017 etwaige Kontaktaufnahmen beziehungsweise Änderungswünsche seitens des Generalunternehmers in Richtung Bezirk Hamburg-Mitte oder Senat? Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt oder Ergebnis? Nein. 3. Seit wann hat der Senat Kenntnis davon, dass der FC St. Pauli keine Fläche im Feldbunker anmieten wird? Die zuständige Behörde hat über die Berichterstattung der Presse vom 25. Oktober 2017 hinaus keine Erkenntnisse. 4. Welche Auswirkungen hat der Rückzug des FC St. Pauli aus dem Projekt auf das prognostizierte Verkehrsaufkommen und andere Aspekte infolge der Bunkeraufstockung? Auf die Baugenehmigung und den Erbbaurechtsvertrag keine. Darüber hinaus hat sich der Senat hiermit nicht befasst. 5. Wann erfolgt die Ausschreibung des überfälligen Verkehrskonzepts für das umliegende Areal? Ein konkreter Zeitpunkt steht noch nicht fest. Drucksache 21/11097 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Wurden gegen die Baugenehmigung zur Aufstockung des Bunkers nach § 4 BauGB Widersprüche eingelegt? Wenn ja, wie viele , mit welcher Begründung und mit welchem jeweiligen Ergebnis? Nein. 7. Wie gedenkt die Verwaltung auf die gegebenenfalls eingegangenen Widersprüche überhaupt zu reagieren und bis wann? Entfällt.