BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1110 21. Wahlperiode 28.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 21.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Suche nach Flüchtlingsunterkünften Die Lenkungsgruppe „Integration öffentlich-rechtliche Unterbringung (örU) und Zentrale Erstaufnahme (ZEA)“ beschließt über die Umsetzung von Flächen und Gebäuden als Flüchtlingsunterkunft. Die derzeitige Lage beim Thema Flüchtlinge erfordert eine reibungslose Arbeitsweise und im Vorfeld die Identifikation möglichst vieler in Frage kommender Objekte. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie oft tagt die Lenkungsgruppe, wer ist Mitglied und wer hat die Leitung ? Die Lenkungsgruppe „Integration öffentlich-rechtliche Unterbringung (örU) und Zentrale Erstaufnahme (ZEA) in die gesamtstädtische Flächenverwertung“ tagt grundsätzlich monatlich. Die Leitung haben die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und die Behörde für Inneres und Sport (BIS) unter Federführung der BASFI. Darüber hinaus tagen die zuständigen Staatsräte und Bezirksamtsleiter aufgrund der aktuellen Lage bis auf weiteres wöchentlich. Im Übrigen siehe Drs. 20/12090. 2. Gibt es Überlegungen oder Pläne, die Suche nach Unterkünften für Flüchtlinge nur noch zentral von einer Behörde steuern zu lassen? Wenn ja, warum und von welcher Behörde? Nein. 3. Welche Leerstände bei Immobilien in städtischen Besitz sind bekannt? Bitte Adresse, städtischen Eigner und Fläche angeben. Wurden die Objekte bereits auf Nutzbarkeit für die Unterbringung von Flüchtlingen untersucht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/1067. 4. Welche Reserveflächen für Wohnungsbau werden in Hamburg zurzeit vorgehalten? Bitte Adresse und Fläche angeben. Wurden die Objekte bereits auf Nutzbarkeit für die Unterbringung von Flüchtlingen untersucht ? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/1110 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Stadt Hamburg hält keine Reserveflächen für den Wohnungsbau vor. Sogenannte Potenzialflächen für den Wohnungsbau werden jährlich in den Wohnungsbauprogrammen der Bezirke dokumentiert. Grundsätzlich werden diese Potenzialflächen auch auf ihre Eignung für die Unterbringung von Flüchtlingen überprüft. Im Übrigen siehe Drs. 21/1069. 5. Welche nicht genutzten Gewerbeflächen sind zurzeit bekannt? Bitte Adresse und Fläche angeben. Wurden die Objekte bereits auf Nutzbarkeit für die Unterbringung von Flüchtlingen untersucht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Aktuell nicht genutzte Gewerbeflächen im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg werden fortlaufend auf ihre Eignung als Flüchtlingsunterkunft geprüft. Im Hinblick auf § 3 Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) sieht der Senat davon ab, konkrete Angaben zu einzelnen vorübergehend nicht genutzten beziehungsweise leer stehenden Grundstücken oder Immobilien zu veröffentlichen . 6. Welche Grundstücke und Immobilien wurden der Stadt seit Jahresbeginn von Privaten zur Flüchtlingsunterbringung angeboten? Bitte Adresse und Fläche angeben. Wurden die Objekte bereits auf Nutzbarkeit für die Unterbringung von Flüchtlingen untersucht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/286, 21/759 und 21/1067.