BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11109 21. Wahlperiode 01.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 24.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Kürzungen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) in Hamburg (II) Aus den Antworten auf meine Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 21/10924) ergeben sich Nachfragen. Ich frage den Senat: 1. Wie vielen Menschen sind derzeit von Anspruchseinschränkungen des AsylbLG betroffen? Ende Oktober 2017 unterlagen 618 Personen einer Anspruchseinschränkung nach § 1a AsylbLG. a. Wie viele davon sind Minderjährige, wie viele Kinder? Keine. b. Bei wie vielen von ihnen werden die Leistungen des persönlichen Bedarfs um monatlich 40,90 Euro gekürzt? Bei 176 Personen wurden die Leistungen um 40,90 Euro gekürzt. c. Wie vielen von ihnen werden nur noch Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft einschließlich Heizung sowie Körper- und Gesundheitspflege gewährt? Die einzelnen Abteilungen der noch gewährten Leistungen werden statistisch nicht erhoben. Eine Einzelauswertung aller unter Antwort zu 1. benannten betroffenen Fälle ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2. Inwiefern und auf welche Weise wird garantiert, dass besonders Schutzbedürftige (zum Beispiel Traumatisierte, unbegleitete Minderjährige, Schwangere, Alleinerziehende, Betroffene sexualisierter Gewalt) von möglichen Anspruchseinschränkungen nicht betroffen sind? Die Vorschrift des § 1a AsylbLG gibt den Behörden kein Ermessen zur Anspruchseinschränkung bei Vorliegen des sanktionierten Tatbestandes. 3. Inwiefern und mit welcher Begründung sind unter den Betroffenen von Leistungskürzungen nach § 1a Absatz 1 auch Personen, die in der Vergangenheit einen Asylantrag gestellt haben (auch wenn er abgelehnt wurde)? Ob im Einzelfall ein Asylantrag gestellt wurde, wird statistisch nicht erfasst. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.c.