BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11110 21. Wahlperiode 01.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 24.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Abschiebeärztinnen und -ärzte in Hamburg (II) Ärztinnen und Ärzten kommt bei einer Abschiebung eine wichtige Funktion zu; sie prüfen die gesundheitliche Konstitution und (Flugreise-)Tauglichkeit der Betroffenen. Entgegen anders lautender Unterstellungen von zum Beispiel Bundesinnenminister de Maizière ist es keinesfalls so, dass die Gutachten in der Mehrheit zugunsten der Abzuschiebenden ausfallen. In den Jahren 2013 und 2014 war es vielmehr so, dass die Ärztinnen und Ärzte der Ausländerbehörde Hamburg in weniger als 11 Prozent ihrer Gutachten eine Reisefähigkeit verneint haben. Das geht aus der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/440 hervor. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele ärztliche Gutachten zur Abschiebetauglichkeit wurden jeweils in 2015 bis 2016 sowie im ersten Halbjahr 2017 in Hamburg erteilt? Bitte aufschlüsseln nach positiver und negativer Bescheinigung der Abschiebetauglichkeit . Die Angaben zu Entscheidungen über eine Reisefähigkeit sind der folgenden Übersicht zu entnehmen. Die Statistik wird nur jahresweise geführt, sodass Angaben zu Halbjahren nicht möglich sind: Jahr Entscheidungen gesamt positive Bescheinigung negative Bescheinigung 2015 511 474 37 2016 311 289 22 2017 (bis 27.11.) 272 254 18 2. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob ein Gutachten nötig ist? Grundsätzlich werden Schwangere und Konsumenten von Betäubungsmitteln auf ihre Flugreisetauglichkeit untersucht. Zusätzlich werden Personen untersucht, die eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, in der eine Reiseunfähigkeit bescheinigt wird oder auf deren Grundlage die Betroffenen eine Reiseunfähigkeit geltend machen. Darüber hinaus kommt eine Begutachtung im Falle von aus gesundheitlichen Gründen abgebrochenen Rückführungsmaßnahmen oder bei gesundheitlichen Problemen während der Abschiebungshaft in Betracht. Hier erfolgt die Entscheidung im Einzelfall. 3. Wie viele Ärztinnen und Ärzte haben diese Gutachten erstellt? Bitte angeben, wie lange diese jeweils für die Behörde arbeiten und wie viele positive und negative Gutachten jeweils erstellt wurden. Drucksache 21/11110 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Durch die Flugmedizinerin wurden 1.040 Untersuchungen durchgeführt, davon 68 mit negativer Entscheidung. Durch den Psychiater wurden 54 Untersuchungen durchgeführt , davon neun mit negativer Entscheidung. Im Übrigen siehe Drs. 21/440. 4. Unter welchen Voraussetzungen können Betroffene eigene Gutachterinnen und Gutachter bestellen, deren Gutachten maßgeblich für die Entscheidung der Ausländerbehörden (AB) über die Abschiebung sind? 5. Wie hoch ist das Honorar für ein ärztliches Gutachten zur Abschiebetauglichkeit (im Durchschnitt)? Bitte gegebenenfalls mit Angabe des höchsten und des niedrigsten Honorars der vergangenen 48 Monate. 6. Wie hoch ist das Honorar für eine ärztliche Begleitung während der Abschiebung (im Durchschnitt)? Bitte gegebenenfalls mit Angabe des höchsten und des niedrigsten Honorars der vergangenen 48 Monate. Siehe Antwort zu 2. und darüber hinaus Drs. 21/440.