BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11111 21. Wahlperiode 01.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 24.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Justiz – Welche Förderungen aus dem Bund und aus der Europäischen Union (EU) nimmt die Freie und Hansestadt Hamburg tatsächlich wahr? Der Bund und die Europäische Union bieten eine Vielzahl von Förderprogrammen . Neben den großen europäischen Strukturfonds ESF (Europäischer Sozialfonds) und EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung ) gibt es verschiedene weitere europäische Förderprogramme. Zu hinterfragen ist, wie die Freie und Hansestadt Hamburg diese Möglichkeiten der finanziellen Förderungen für die Justiz tatsächlich nutzt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die zuständige Behörde nimmt die bestehenden Förderprogramme des Bundes und der Europäischen Union kontinuierlich in den Blick und prüft diese auf fachliche Relevanz für die Justiz. Soweit die zuständige Behörde Förderungsmöglichkeiten identifiziert , werden diese genutzt. Fördermöglichkeiten für den Justizvollzug ergeben sich mit Blick auf die Resozialisierung von Straftäterinnen und Straftätern aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). In dem von der Europäischen Kommission am 16. Oktober 2014 genehmigten Operationellen Programm der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) zur Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2014 – 2020 (ESF-OP) sind in der Investitionspriorität „Aktive Eingliederung, B1“ unter anderem auch Vorhaben zu Qualifizierung und Coaching von Haftentlassenen und Strafgefangenen vorgesehen (ESF-OP, Seite 70 fortfolgende): http://www.esf-hamburg.de/contentblob/4647776/ 196f9ed5d074b87800e25c17e8ce42fc/data/operationelles-programm-fuer-hamburg- 2014-2020.pdf. Die Förderung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erfolgt auf Grundlage des ebenfalls von der Europäischen Kommission genehmigten Operationellen Programms für den EFRE-Hamburg 2014 – 2020. Dieses konzentriert die Förderung entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union (EU) sowohl auf die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation als auch auf die Förderung der Verringerung der CO2-Emissionen. Die EFRE-Mittel können an Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Vereine oder Verbände in Hamburg vergeben werden. Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte zur besseren Vernetzung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, der Ausbau von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen, die Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten junger innovativer Unternehmen im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) sowie die Reduzierung der CO2-Emissionen in Unternehmen durch Energieberatung und intelligente Einbindung in die Energieversorgung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/11111 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Welche Programme des Bundes zur Förderung der Justiz insbesondere zu Projekten im Justizvollzug und Bundeszuweisungen sind der zuständigen Behörde bekannt? 2. Welche Summen stellt der Bund nach Kenntnis der zuständigen Behörde für die einzelnen Programme jeweils zur Verfügung? Bitte aufschlüsseln für die letzten drei Jahre sowie Angabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für 2017 und 2018. Die Beratungsstelle „Legato – Systemische Ausstiegsberatung – Fach- und Beratungsstelle für religiös begründete Radikalisierung“ (Träger: Vereinigung Pestalozzi gemeinnützige GmbH und Ambulante Maßnahmen Altona e.V.) führt im Justizvollzug seit dem 1. Juli 2017 das Projekt „Legato PräJus – Prävention im justiziellen Feld“ durch (Träger: Ambulante Maßnahmen Altona e.V.). Zur Zielgruppe gehören betroffene Gefangene aller Hamburger Vollzugsanstalten sowie Probanden der Bewährungsund Jugendgerichtshilfe. Die Angebote von Legato PräJus werden im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“, Maßnahmen der Prävention und Deradikalisierung in Strafvollzug und Bewährungshilfe, und einer Kofinanzierung der zuständigen Behörde gefördert (www.demokratie-leben.de). Im laufenden Jahr erhält der Ambulante Maßnahmen Altona e.V. (AMA)/Legato 150.000 Euro für Maßnahmen im Justizvollzug und in der Bewährungshilfe. Für das Jahr 2018 werden von „Demokratie Leben!“ nach derzeitigem Stand 300.000 Euro zur Verfügung gestellt, die von AMA/Legato auch bereits beantragt wurden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Aus welchen Programmen kann die Freie und Hansestadt Hamburg direkt beim Bund Mittel beantragen? Wie hoch waren jeweils die 2014, 2015, 2016 und 2017 von der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise der zuständigen Stelle aus diesen Programmen beantragten Mittel? Wie hoch waren die Bewilligungen für welche Projekte der Justiz in diesen Jahren? 4. Aus welchen Programmen kann die Stadt Hamburg Mittel zur Finanzierung von Projekten in der Justiz insbesondere für den Justizvollzug beim Bund beantragen? Wie hoch waren die 2014, 2015, 2016 und 2017 von der Freien und Hansestadt Hamburg beantragten Mittel? Wie hoch waren die Bewilligungen in diesen Jahren? Bitte nach Programmen des Bundes und Projekten der Justiz Hamburg aufschlüsseln. 5. In welcher Höhe gingen die in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 der Stadt Hamburg vom Bund zugeflossenen Mittel an die Hamburger Justiz insbesondere Projekte im Justizvollzug? Bitte nach einzelnen Jahren und Programmen aufschlüsseln. 6. Inwieweit wurden in den Jahren 2014 bis 2017 Bundesmittel gegebenenfalls nicht genutzt beziehungsweise mussten aus welchen Gründen zurückgezahlt werden? (Bitte darstellen in welcher Höhe gegebenenfalls Bundesmittel nicht genutzt wurden.) 7. Welche Projekte werden derzeit aus welchen Bundesmittel teilweise und ganz finanziert? Gibt es Abweichungen von den ursprünglichen Planungen ? Wenn ja, welche und warum? 8. Welche Programme der Europäischen Union (EU) zur Förderung der Justiz insbesondere zu Projekten im Justizvollzug und EU-Zuweisungen sind der zuständigen Behörde bekannt (beispielsweise Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), Europäischer Sozialfonds (ESF))? Siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11111 3 9. Welche Summen stellt die EU nach Kenntnis der zuständigen Behörde für die einzelnen Programme jeweils für die Justiz zur Verfügung? Bitte aufschlüsseln für die letzten drei Jahre sowie Angabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für 2017 und 2018. In der Investitionspriorität B1 stehen für die gesamte Förderperiode und für alle dort adressierten Zielgruppen 18.762.305 Euro aus dem ESF zur Verfügung. Da der ESF im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung ausgeführt wird (das heißt die Mitgliedstaaten beziehungsweise Regionen wählen die Empfänger aus und verwalten die Ausgaben ), erfolgen seitens der Europäischen Kommission keine Vorgaben, welcher Anteil dieser Mittel für welche Vorhaben und Zielgruppen eingesetzt wird. In Hamburg trifft diese Entscheidungen der ESF-Behördenausschuss. Das Verfahren zur Mittelvergabe ist im ESF-OP (Seite 49 folgende) und auf www.esf-hamburg.de ausführlich beschrieben : http://www.esf-hamburg.de/esf-mittel-vergabe/. Im Rahmen des 2013 durchgeführten 1. ESF-Wettbewerbsverfahrens in der Förderperiode 2014 – 2020, wurden für die Jahre 2014 – 2016 insgesamt 9 Millionen Euro auf Grundlage entsprechender Entscheidungen des ESF-Behördenausschusses für Coaching und Qualifizierung Strafgefangener sowie für das Übergangsmanagement bewilligt: Jahr 2014 2015 2016 ESF 1.255.894 1.379.768 1.494.741 Kofinanzierungsmittel der FHH 1.558.635 1.710.017 1.604.446 Im Rahmen des 2016 durchgeführten, 2. ESF-Wettbewerbsverfahrens wurden für die Jahre 2017 und 2018 insgesamt 4,5 Millionen Euro auf Grundlage entsprechender Entscheidungen des ESF-Behördenausschusses für Coaching und Qualifizierung Strafgefangener sowie für das Übergangsmanagement bewilligt: Jahr 2017 2018 ESF 1.149.500 1.152.000 Kofinanzierungsmittel der FHH 1.092.500 1.092.500 10. Aus welchen Programmen kann die Freie und Hansestadt Hamburg direkt bei der EU Mittel beantragen? Wie hoch waren jeweils die 2014, 2015, 2016 und 2017 von der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise der zuständigen Stelle aus diesen Programmen beantragten Mittel für die Justiz? Wie hoch waren die Bewilligungen für welche Projekte der Justiz in diesen Jahren? Siehe Vorbemerkung. 11. Aus welchen Programmen kann die Stadt Hamburg Mittel zur Finanzierung von Projekten in der Justiz insbesondere für den Justizvollzug bei der EU beantragen? Wie hoch waren die 2014, 2015, 2016 und 2017 von der Freien und Hansestadt Hamburg beantragten Mittel? Wie hoch waren die Bewilligungen in diesen Jahren? Bitte nach Programmen der EU und Projekten der Justiz Hamburg aufschlüsseln. 12. In welcher Höhe gingen die in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 der Stadt Hamburg von der EU zugeflossenen Mittel an die Hamburger Justiz insbesondere Projekte im Justizvollzug? Bitte nach einzelnen Jahren und Programmen aufschlüsseln. Folgende Projekte der Justiz wurden auf Grundlage des ESF-OP bewilligt: Jahr 2014 2015 2016 Projekt/Mittelherkunft ESF- Mittel FHH- Kofinanzierung ESF- Mittel FHH- Kofinanzierung ESF- Mittel FHH- Kofinanzierung Begleitung Übergang in Freiheit 95.818 148.211 189.046 273.820 195.431 292.607 Drucksache 21/11111 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 http://www.esfhamburg .de/projekteneu /4325352/fallmanagementresozialisierung / Berufliche Eingliederung Strafgefangener (BEST BW/FB) http://www.esfhamburg .de/projekteneu /4635562/beruflicheeingliederung / 545.681 644.872 534.802 601.855 605.409 605.409 DaDurch- Starke Frauen – Mut zum Neustart http://www.esfhamburg .de/projekteneu /4635588/dadurch-starkefrauen / 301.261 346.138 323.921 395.316 361.901 355.433 JaK Jugend auf Kurs http://www.esfhamburg .de/projekteneu /4635644/jak/ 313.135 419.414 332.000 439.027 332.000 350.996 Jahr 2017 Projekt/Mittelherkunft ESF- Mittel FHH- Kofinanzierung „Durch Das – Aktive Eingliederung von Frauen“ http://www.esf-hamburg.de/projekte-neu/8559788/durchdas-aktiveeingliederung -von-frauen/ 350.000 350.000 „RAN-Resozialisierung, Arbeit, Nachsorge“ http://www.esf-hamburg.de/projekte-neu/8560372/ran-resozialisierung-arbeitund -nachsorge/ 467.000 410.000 „Leinen los“ http://www.esf-hamburg.de/projekte-neu/8560060/leinen-los/ 332.500 332.500 Im Übrigen siehe Antwort zu 9. und Vorbemerkung. 13. Inwieweit wurden in den Jahren 2014 bis 2017 EU-Mittel beziehungsweise EU-Zuweisungen gegebenenfalls nicht genutzt beziehungsweise mussten aus welchen Gründen zurückgezahlt werden? Die ESF-Mittel werden vollständig genutzt und mussten nicht zurückgezahlt werden. 14. Welche Programme der EU sind bereits ausgelaufen, ohne dass die Freie und Hansestadt Hamburg Projekte benannt und Fördermittel beantragt hat? Auch in den vergangenen Förderperioden wurden die ESF-Mittel vollständig genutzt; Rückzahlungen gab es keine.