BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11115 21. Wahlperiode 05.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 27.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Heiraten ja, aber nicht in Hamburg? – Termine in den Hamburger Standesämtern Mit den Drs. 21/1164, 21/1342, 21/ 9165 und 21/9264 beantwortete der Senat bereits einige Fragen zur Wartezeit bei den Standesämtern in Hamburg . Laut dem offiziellen Internetportal www.hamburg.de „müssen verliebte Paare nicht auf dem Standesamt heiraten.“ Ob Hafenbarkasse, Restaurantbetrieb oder Rathaus – in Hamburg kann man inzwischen fast überall heiraten , soweit die Theorie. Denn oft scheitern Paare schon an der Terminvereinbarung . Das Standesamt Hamburg-Nord hat mit Stand 15. November 2017 keinen einzigen Termin mehr in diesem Jahr zur Verfügung. Dies zeigt, dass nicht nur eine Hochzeit in den beliebten Sommermonaten in der Hansestadt zur Herausforderung werden kann. Viele Paare sind dem Vernehmen nach gezwungen, außerhalb Hamburgs den Bund der Ehe zu schließen, da in Hamburg im gewünschten Zeitraum kein Termin zur Verfügung steht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Eine Eheschließung kann in jedem Standesamt der Bundesrepublik erfolgen, sofern die Ehefähigkeit festgestellt wurde. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Hamburgs Standesämtern setzen sich dafür ein, möglichst viele Terminwünsche der Heiratswilligen zu erfüllen und bieten zum Beispiel bei besonderen Daten zusätzliche Termine an. Da Anmeldungen zur Eheschließung grundsätzlich wegen der gesetzlichen Gültigkeitsdauer sechs Monate vorher vorgenommen werden können, ist es nicht immer möglich, allen kurzfristigen Terminwünschen zufriedenstellend gerecht zu werden. In Hamburg bietet das Bezirksamt Bergedorf noch für das Jahr 2017 freie Eheschließungstermine an. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Termine für Eheschließungen wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 angefragt? Bitte aufschlüsseln nach Bezirken und Monaten . Diese Daten werden statistisch nicht erfasst und können nachträglich nicht erhoben werden. 2. Wie viele Trauungen haben in den Jahren 2015, 2016 und 2017 tatsächlich stattgefunden? Bitte aufschlüsseln nach Bezirken. Siehe Anlage. 3. In wie vielen dieser Fälle (in den Jahren 2015, 2016 und 2017) wurde Kunden mitgeteilt, dass es in von den betroffenen Paaren gewünschten Zeiträumen keinen verfügbaren Termin mehr gibt? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Drucksache 21/11115 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. In wie vielen Fällen mussten Kunden ein Jahr und mehr in Kauf nehmen, um ihren Wunschtermin zu bekommen? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln . Siehe Antwort zu 1. 5. Wie lang ist die durchschnittliche Wartezeit zwischen Anfrage und Termin ? Siehe Drs. 21/1164. 6. In wie vielen Fällen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 sind Kunden in andere Bezirke verwiesen worden? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. 7. In wie vielen Fällen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 mussten Kunden aufgrund von Terminmangel auf Termine außerhalb Hamburgs ausweichen? Siehe Antwort zu 1. 8. Hat der Senat in Erwägung gezogen, die Standesämter in den Sommermonaten in deutlich erhöhter Personalanzahl zu besetzen, um den Anfragen gerecht zu werden? Wenn ja, warum hat sich nichts geändert und wenn nein, warum nicht? Es wird auf eine dem Gesamtaufwand entsprechende Stellenausstattung geachtet. Siehe Drs. 21/9165. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst. 9. Wie erklärt sich der Senat, dass die Quote der Ehefähigkeitszeugnisse so viel höher ist als die der Eheschließungen? Siehe Drs. 21/9264. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11115 3 Anlage Hamburg- Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg- Nord Wandsbek Bergedorf Harburg 2015 920 1015 1156 1346 837 476 592 2016 890 1091 1142 1369 808 507 599 2017 679 805 1058 1299 603 486 563 Quelle: Angaben der Bezirksämter