BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11119 21. Wahlperiode 05.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 27.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Hamburg Tourismus – Neue Abteilung „Destination Management“ Nach aktuellen Medienberichten plant die Hamburg Tourismus GmbH, eine neue Abteilung „Destination Management“ im nächsten Jahr aufzubauen. Ziel soll es sein, in hafennahen Stadtteilen, wie St. Pauli, eine „harmonische Interaktion“ zwischen zunehmenden Kreuzfahrttouristen und Einwohnern herzustellen. Zur Akzeptanzsicherung sollen Besucher künftig auf verschiedene Stadtteile verteilt werden. Im nächsten Jahr werden voraussichtlich 880.000 Touristen durch Kreuzfahrten die Freie und Hansestadt Hamburg besuchen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage der Hamburg Tourismus GmbH (HHT) wie folgt: 1. Wann und wo plant die Hamburg Tourismus GmbH beziehungsweise eine andere zuständige Stelle der Freien und Hansestadt Hamburg, die Abteilung „Destination Management“ anzusiedeln? Der neue Bereich „Destination Management“ wird im Jahr 2018 in der Hamburg Tourismus GmbH (HHT) eingerichtet. 2. Warum genau soll diese Abteilung „Destination Management“ geschaffen werden und wer hat dies vorgeschlagen? Generell lässt sich insbesondere in den Städtereisezielen beobachten, dass das Destinationsmarketing um den Aufgabenbereich des Destination Managements ergänzt wird. Eine nachhaltige und qualitätsorientierte Betrachtung der Destination gewinnt an Bedeutung. Der Bereich „Destination Management“ soll zu einer Erhöhung der Gästezufriedenheit durch eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität der Gäste und dem Erlebnis vor Ort führen. Hierfür ist auch die Balance zwischen den Bedürfnissen von Gästen und Einwohnerinnen und Einwohnern entscheidend. Hieraus resultiert auch für die Hamburg Tourismus GmbH die Notwendigkeit und strategische Entscheidung, verschiedene Projekte umzusetzen, die die oben genannten Zielsetzungen verfolgen. 3. Wie viele Mitarbeiter/-innen sollen in der Abteilung „Destination Management“ ab wann und in welchen Gehaltsgruppen tätig sein? 4. Wann sind beziehungsweise werden für die Abteilung „Destination Management“ interne beziehungsweise externe Stellenausschreibungen geplant beziehungsweise umgesetzt? Die Position der Bereichsleitung Destination Management wurde intern und extern ausgeschrieben. Die weiteren Planungen zur Stellen- sowie zur Sachmittelausstattung sind noch nicht abgeschlossen. Drucksache 21/11119 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die interne Stellenausschreibung erfolgte auf der Grundlage der TV-AVH, EG 15. Die nachfolgende externe Ausschreibung weist daraufhin, dass die Vergütung auf der Grundlage der TV-AVH erfolgt. 5. Wie genau soll die Abteilung „Destination Management“ zur Akzeptanzsicherung und „harmonischen Interaktion“ zwischen Kreuzfahrttouristen und Einwohnern beitragen? a. Welche weiteren Ziele verbindet der Senat mit der neuen Abteilung und in welchem Zeitrahmen sollen diese umgesetzt werden beziehungsweise welche Überlegungen gibt es bisher dazu? Zur Förderung einer nachhaltigen Tourismusentwicklung stehen die Bearbeitung der Themen Qualitätssicherung und die Unterstützung der touristischen Leistungsträger im Fokus (zum Beispiel über Schulungen). Maßnahmen sollen ab dem Jahr 2018 umgesetzt werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. b. Welche weiteren zuständigen Stellen/öffentliche Unternehmen sollen in die Zielsetzungen und Planungen einbezogen werden? Projekte sollen überwiegend in engem Austausch und Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern der HHT umgesetzt werden, zu denen neben den Gesellschaftern der HHT insbesondere die privaten touristischen Leistungsträger gehören. 6. Welche finanziellen Mittel in welcher Höhe werden für die Abteilung „Destination Management“ bereitgestellt? Siehe Antwort zu 3. und 4. 7. Wann wird die Bürgerschaft über die Errichtung der Abteilung „Destination Management“, den Ausgang der Stellenbesetzungen und die damit verbundene Zielsetzungen des Senats informiert werden? Eine gesonderte Unterrichtung der Bürgerschaft über die Einrichtung einer Organisationseinheit innerhalb eines öffentlichen Unternehmens ist nicht üblich. Die Bürgerschaft wird regelhaft hinsichtlich aktueller Entwicklungen in dem zuständigen Fachausschuss oder im Ausschuss für öffentliche Unternehmen informiert.