BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1112 21. Wahlperiode 28.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 22.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Schließung des Bauprüfstandorts Alstertal/Walddörfer – Wurden die vom Bezirksamt versprochenen Verbesserungen für die Bürger erreicht? Ende 2013 hat das Bezirksamt Wandsbek den eigenständigen Standort der Bauprüfabteilung für den Bereich Alstertal/Walddörfer geschlossen. Durch die Zusammenlegung der Bauprüfabteilung für den gesamten Bezirk am Standort Wandsbek-Kern sollte für die Bürger die Erreichbarkeit und das Serviceangebot verbessert werden. Zudem hatte das Bezirksamt bei der Ankündigung der Maßnahme einen „strukturell gut ausgestatteten Personalkörper “ im Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt versprochen . Gemäß Antwort des Senats in der Drs. 20/8047 sollte explizit auch die Bearbeitung von Anträgen beschleunigt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wird die Servicequalität der Bauprüfabteilungen in Hamburg regelmäßig ermittelt? Wenn ja, nach welchen Kriterien und mit welchen Ergebnissen im Einzelnen ? Wenn nein, warum nicht? Ja. Auf der Grundlage der im IT-Verfahren BACom erfassten Daten wird die Dauer der Baugenehmigungsverfahren ermittelt. Im Übrigen siehe Antworten zu 13. und 14. 2. Wie bewerten die zuständigen Stellen derzeit die Servicequalität und die Erreichbarkeit der für Alstertal/Walddörfer zuständigen Bauprüfabteilung ? Als gut. 3. Wie hat sich die Erreichbarkeit der für Alstertal/Walddörfer zuständigen Bauprüfabteilung seit der Standortverlagerung im Einzelnen verändert? Die Erreichbarkeit hat sich nicht verändert. 4. Wie haben sich die Wartezeiten bei Terminvereinbarungen oder der Beantwortung von Fragen im Einzelnen seit der Standortverlagerung verändert? 5. Wie haben sich die Bearbeitungszeiten für von der Bauprüfabteilung zu bearbeitende Anträge aus dem Bereich Alstertal/Walddörfer seit der Standortverlagerung im Einzelnen verändert? Die erfragten Daten werden statistisch nicht erfasst und können nachträglich nicht beziehungsweise könnten nur durch die manuelle Auswertung von rund 2.800 Einzel- Drucksache 21/1112 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 vorgängen erhoben werden, was in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Im Übrigen siehe Antworten zu 13. und 14. 6. Wie ist derzeit die genaue Stellenausstattung der Wandsbeker Bauprüfabteilung ? Wie viele Stellen sind davon besetzt? (Jeweils in VZÄ.) 7. Wie war am 30.06.2013 die genaue Stellenausstattung der Wandsbeker Bauprüfabteilung? Wie viele Stellen waren davon besetzt? (Jeweils in VZÄ.) 8. Wie viele Mitarbeiter (Anzahl sowie VZÄ) waren am 30.06.2013 am Standort Alstertal/Walddörfer tätig? 9. Wie viele Mitarbeiter (Anzahl sowie VZÄ) sind derzeit innerhalb der Wandsbeker Bauprüfabteilung für die Region Alstertal/Walddörfer tätig? Stellen Bauprüfabteilung Davon besetzt Bauprüfabteilung Beschäftigte Alstertal/Walddörfer VZÄ Alstertal/Walddörfer 30. Juni 2013 38,15 36,51 16 14,78 30. Juni 2015 41,09 38,9 16 14,73 Quelle: Angaben des Bezirksamtes 10. Gibt es innerhalb der Wandsbeker Bauprüfabteilung feste regionale Teamleitungen? Wenn ja, für welche Regionen? Wenn nein, warum nicht? Ja, für die Regionen Wandsbek-Kern, Bramfeld/Farmsen-Berne/Steilshoop, Rahlstedt und Alstertal/Walddörfer. 11. Ist es zutreffend, dass die regionalen Ansprechpartner nicht regelmäßig an den jeweiligen Bauprüfausschüssen teilnehmen, sondern rotieren? Wenn ja, warum ist das so und sind diesbezüglich Änderungen geplant? Die Leitungskräfte der Abteilung Bauprüfung nehmen regelhaft an den Bauprüfausschüssen teil und stellen sicher, dass das Verwaltungshandeln des gesamten Bezirksamtes einheitlich erfolgt. Im Rahmen der mit allen Fraktionen der Bezirksversammlung abgestimmten Vereinbarung über die formalen Anforderungen an die Vorlagen in den Bauprüfausschüssen ist die persönliche Anwesenheit regionaler Ansprechpartner nicht zwingend erforderlich, weil die zur Entscheidung beziehungsweise Kenntnisnahme vorgelegten Vorgänge alle notwendigen Informationen enthalten. 12. Wie viele Baugenehmigungen und wie viele Vorbescheide wurden im Jahr 2014 sowie im ersten Halbjahr 2015 in den einzelnen Stadtteilen des Bezirks Wandsbek jeweils beantragt? Bei wie vielen dieser Anträge wurde mehr als eine Wohneinheit genehmigt? Im Jahr 2014 wurden rund 1.900 und im ersten Halbjahr 2015 rund 900 Anträge gestellt. Die Anzahl der Baugenehmigungen beziehungsweise genehmigten Wohneinheiten wird bezogen auf einzelne Stadtteile nicht gesondert erfasst. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. und 5. 13. Wie waren im Jahr 2014 und im ersten Halbjahr 2015 jeweils die durchschnittliche und die maximale Bearbeitungsdauer der Bauanträge nach § 61 sowie nach § 62 HBauO? Durchschnittliche Bearbeitungsdauer* im Bezirksamt Wandsbek in Tagen 2014 1. Halbjahr 2015 § 61 Hamburgische Bauordnung (HBauO) 64,4 45,8 § 62 HBauO 132,8 87,2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1112 3 Gesamtverfahrensdauer** im Bezirksamt Wandsbek in Tagen 2014 1. Halbjahr 2015 § 61 HBauO 95,8 79,2 § 62 HBauO 202,7 144,6 Quelle: Angaben der Bezirksämter * Zeit ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen bis zur Genehmigung ** Zeit ab Antragseingang bis zur Genehmigung Daten zur maximalen Bearbeitungsdauer liegen nicht vor. 14. Wie waren im Jahr 2014 und im ersten Halbjahr 2015 jeweils die durchschnittliche und die maximale Bearbeitungsdauer der Vorbescheidsanträge nach § 63 HBauO? Gesamtverfahrensdauer* im Bezirksamt Wandsbek in Tagen 2014 1. Halbjahr 2015 § 63 HBauO 143,5 162,7 Quelle: Angaben der Bezirksämter * Zeit ab Antragseingang bis zur Genehmigung Daten zur maximalen Bearbeitungsdauer liegen nicht vor. 15. Welche Zielsetzungen gibt es bezügliche der Bearbeitungsdauer von Vorbescheidsanträgen? Hinsichtlich der Vorbescheidsverfahren sieht die Hamburgische Bauordnung keine Fristen vor. Nach der Rechtsprechung sind bauordnungsrechtliche Verfahren aber grundsätzlich innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen zu bescheiden. Die Bezirksämter streben eine zügige Durchführung von Vorbescheidsverfahren an.