BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11120 21. Wahlperiode 05.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 27.11.17 und Antwort des Senats Betr.: A26-West – Wie ist der Stand? Nach bisheriger Auskunft des Senats (Drs. 21/8269) sollte 2018 der Baubeginn für den Westabschnitt zwischen Landesgrenze zu Niedersachsen und A 7 erfolgen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde die Bürgerbeteiligung im Februar 2017 abgeschlossen und zwischenzeitlich müsste normalerweise der Planfeststellungsbeschluss ergangen sein, wenn ein Baubeginn 2018 noch eingehalten werden soll. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Die A 26 auf Hamburger Gebiet ist in zwei Teilprojekte aufgeteilt. Westlich der A 7 umfasst sie den rund 8 Kilometer langen Lückenschluss von der Anschlussstelle Neu Wulmstorf in Niedersachsen bis zum Anschluss an die A 7 (im Folgenden A26-West). In diesem Projekt enthalten ist auch die Anpassung der A 7 im Anschlussbereich des neuen Autobahnkreuzes sowie der achtstreifige Ausbau der A 7 auf rund 4 Kilometer Länge. Im weiteren Verlauf nach Osten wird die A 26 als Hafenpassage Hamburg fortgeführt und eine hafennahe Verbindung zwischen den Autobahnen A 7 bei Moorburg bis zum Anschluss an die A 1 mit einem Autobahndreieck bei Stillhorn dargestellt (im Folgenden als A26-Ost). Die A26-Ost ist in drei Abschnitte (Abschnitte 6a, 6b, 6c) unterteilt. Für die Abschnitte der A 26 auf Hamburger Gebiet liegen die Linienbestimmungen des Bundes vor sowie die positive Einordnung in den Bundesverkehrswegeplan als „laufend und fest disponiert“ (A26-West) beziehungsweise „vordringlicher Bedarf“ (A26- Ost). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann wird die Autobahn von Westen her auf dem Territorium des Landes Niedersachsen bis zur hamburgischen Landesgrenze voraussichtlich fertiggestellt sein? Dieser Abschnitt ist unterteilt in ein rund 800 m langes Teilstück auf niedersächsischem Gebiet und ein 7,9 km langes Teilstück auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Diese beiden Teilstücke werden in Abstimmung mit Niedersachsen gemeinsam durch Hamburg gebaut und voraussichtlich Ende des Jahres 2023 realisiert sein. 2. Wie ist aktuell der Planungsstand für die auf Hamburger Gebiet verlaufenden Streckenabschnitte der A 26 (Abschnitte 4 und Abschnitte 6a, 6b und 6c)? Für die Abschnitte 4 und 6a laufen zurzeit die Planfeststellungsverfahren. Im Abschnitt 4 wird zurzeit eine Neuauslegung fortgeschriebener Pläne für Januar des Jahres 2018 vorbereitet. Drucksache 21/11120 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Abschnitt 6a (Moorburg) wird nach der erfolgten Auslegung der Pläne der Erörterungstermin vorbereitet. Für die Abschnitte 6b (Hafen) und 6c (Wilhelmsburg) werden zurzeit die Entwurfsunterlagen aufgestellt und abgestimmt. 3. Wurde der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 4 schon erlassen ? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Bitte die Gründe detailliert erläutern und die Folgen für das Planfeststellungsverfahren und die geplanten Bauzeiten aufzeigen. Nein, im Zuge eines umfassenden Abstimmungs- und Beteiligungsprozesses wurden insbesondere zu naturschutz- sowie artenschutzrechtlichen Sachverhalten weitere Optimierungen und Ergänzungen der Planfeststellungsunterlagen eingebracht, die eine Neuauslegung erforderlich machen. Anschließend findet ein Erörterungstermin statt. 4. Für wann ist aktuell mit der Fertigstellung der Ausschreibungsunterlagen , dem Vergabeverfahren und dem Baubeginn zu rechnen und wann wird der Streckenabschnitt fertiggestellt sein und für den Verkehr freigegeben ? Aufgrund der schwierigen geologischen, wasserwirtschaftlichen sowie sonstigen technischen und vergaberechtlichen Randbedingungen wurde das Vorhaben in unterschiedliche Bau- und Fachlose unterteilt. Die Vorbereitung von insgesamt circa 30 Vergabeverfahren hat dabei bereits im laufenden Jahr begonnen. Der Baubeginn kann erfolgen, sobald ein vollziehbarer Planfeststellungsbeschluss vorliegt. 5. Welche Tierarten wurden in den betreffenden Bereichen angetroffen und inwiefern dient die Brücke diesen Arten? Handelt es sich dabei um besonders seltene Tierarten? Im Natur- und Vogelschutzgebiet „Moorgürtel“ sind neben verschiedenen Vogelarten diverse Fledermausarten artenschutzrechtlich von besonderer Relevanz. Bei den besonders geschützten Vogelarten handelt es sich beispielsweise um Wachtelkönig und Neuntöter, bei den Fledermäusen um die Zwergfledermaus, die Rauhautfledermaus oder auch Wasser- und Mückenfledermaus. Westlich der Waltershofer Hafenbahn wird im Zusammenhang mit der erforderlichen Untertunnelung der Hafenbahn im Zuge eines sogenannten Biotopkorridors eine Grünbrücke errichtet, die mit Fledermausleiteinrichtungen in Form von Hecken- und Gehölzstrukturen ausgestattet wird. Darüber hinaus soll der von Hamburg geplante Biotopkorridor die Vernetzung offenlandgeprägter Feuchtlebensräume vom Natur- und Vogelschutzgebiet über die Autobahn bis in den Bereich der Alten Süderelbe sicherstellen. 6. Wurden die Maßnahmen des Artenschutzes und die sonstigen umweltrelevanten Maßnahmen mit den Umweltverbänden abgestimmt und einvernehmlich getroffen? Wenn nein, gibt es abweichende Auffassungen der Umweltverbände und ist demzufolge mit Klageverfahren zu rechnen? Sind Klageverfahren von den Umweltverbänden im Rahmen der Beteiligung im Planfeststellungsverfahren angekündigt worden? Die Planungen zu den Maßnahmen des Artenschutzes und den sonstigen umweltrelevanten Maßnahmen erfolgten in enger Abstimmung mit den Naturschutzverbänden und werden durch ergänzende Maßnahmen mit der Realisierung und Sicherung eines Biotopkorridors sowie flankierenden wasserwirtschaftlichen Verfahren im Süderelberaum ergänzt. In Bezug auf Abschnitt 4 sind der zuständigen Behörde aktuell keine Ankündigungen von Klagen bekannt.