BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11125 21. Wahlperiode 05.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 27.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Nachfragen zu Drs. 21/10803, 21/10895, 21/11039 Laut Drs. 21/10803 ist es „an einzelnen Standorten (...) zu Beanstandungen bei der Abrechnung von Gemeinkostenzuschlägen, der Beschaffung einzelner Ausstattungsgegenstände oder auch zu späteren Anpassungen von Cateringbestellungen gekommen.“ Deshalb sind Rückforderungen in Vorbereitung , deren abschließende Höhe noch nicht feststeht. Laut Drs. 21/11039 liegen bereits Rückmeldungen von Betreibern auf Rückfragen der Behörde vor. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Rahmen der Zuordnung der vorliegenden Rechnungen zu den jeweiligen Leistungsmonaten für die Erstaufnahmeeinrichtungen erfolgt eine nochmalige Prüfung dieser Belege. Hierbei wird für Dienstleistungen und Beschaffungen das Prüfungsverfahren in Hinsicht auf Erforderlichkeit, Wirtschaftlichkeit und angemessene Qualität und Menge durchgeführt. Soweit sich hierbei noch einmal Klärungsbedarfe ergeben, wird der jeweilige Betreiber um Stellungnahme, gegebenenfalls um Hergabe ergänzender Unterlagen gebeten. Soweit das Stellungnahmeverfahren nicht zur Klärung führt, wird eine entsprechende Rückforderung gestellt. Abrechnungen für das Jahr 2017 werden zeitnah überprüft. Unklare Abrechnungssachverhalte bleiben vorläufig unberücksichtigt und werden mit den zuständigen Betreibern kommuniziert. Diese haben jederzeit die Möglichkeit, Erläuterungen, die zu einer Neubewertung führen können, einzureichen, um Kosten gegebenenfalls nachträglich erstattet zu bekommen. Im Jahr 2017 wurden bis zum 28. November 2017 Kosten in Höhe von 105.612.000 Euro erstattet. Kosten in Höhe von 616.000.000 Euro wurden bisher in 2017 nicht erstattet, weil noch Klärungsbedarf bestand. Von mehreren Tausend Abrechnungen aus den Einrichtungen bezogen sich diese Erklärungsbedarfe auf 170 Monatsabrechnungen, die unter anderem auf folgende Gründe zurückzuführen sind: fehlerhafte Berechnung von Gemeinkostenzuschlägen beziehungsweise Einreichung von Einzelkosten, die durch den Gemeinkostenzuschlag bereits vergütet sind, fehlerhafte Belege, Einreichung von Kosten, die nicht der Leistungsbeschreibung entsprechen, Einreichung von Kosten, die festgelegte Pauschalen, zum Beispiel Kilometerpauschalen , übersteigen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/11125 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Ist die Auswertung der Rückmeldungen bereits abgeschlossen? Wenn ja, wie ist der aktuelle Sachstand? Wenn nein, warum nicht und mit welchem Zeitplan wird die Auswertung verfolgt? Die Auswertung ist noch nicht abgeschlossen. Sie läuft parallel zur Zuordnung der Kosten nach Leistungsmonaten und der Prüfung aktueller Abrechnungen. Aufgrund möglicher Nachfragen, die sich im Rahmen der Auswertung der Rückmeldungen ergeben können, ist ein verlässlicher Zeitplan nicht abschätzbar. Im Übrigen siehe Drs. 21/10895. 2. Welche Angaben kann der Senat bisher über die Höhe der Rückforderungen gegen welche Betreiber beziehungsweise für welche Standorte machen? Für folgende Standorte wurden mittlerweile Rückforderungen von Erstattungen des Jahres 2016 geltend gemacht: Blomkamp (Malteser Hilfsdienst): 3.196,59 Euro, Neuer Höltigbaum (Malteser Hilfsdienst): 2.790,85 Euro. 3. In wie vielen Fällen wurden Kosten, die von den Betreibern für das laufende Jahr für den Betrieb der Erstaufnahmen eingereicht wurden, nicht erstattet? Aus welchen Gründen? 4. Auf welche Summe beläuft sich die Gesamthöhe der Kosten für das laufende Jahr, die von den Betreibern eingereicht, aber bisher nicht erstattet wurden? 5. In welcher Höhe wurden zum aktuellen Stichtag Kosten an die Betreiber für den Betrieb der Erstaufnahmen erstattet? Siehe Vorbemerkung.