BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11126 21. Wahlperiode 05.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 27.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Betreiberverträge (IV) Laut Drs.21/10993 wurde die Laufzeit der Betreiberverträge für folgende Einrichtungen über die Mindestlaufzeit hinaus verlängert: Flagentwiet 513, Papenreye 182, Neuland I 289, Vogt-Kölln-Straße. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wo ist die Verlängerung über die Betriebslaufzeit einsehbar? 2. Wann hat wer entschieden, dass die Laufzeit für diese Objekte verlängert wird? 3. Welche Konditionen gelten für die verlängerte Laufzeit? 4. Wie verfährt der Senat bei der Erstattung der Kosten für diese Standorte in Zukunft? Gibt es mittlerweile Vorgaben im Umgang mit Ausgaben? Wenn ja welche? Wenn nein, warum nicht? 5. Hat der Senat den Betrieb der aufgeführten Unterkünfte für den Zeitraum der Verlängerung ausgeschrieben? a. Wenn ja, wann und wo? Wie viele Bieter haben am Verfahren teilgenommen ? Wann erfolgte durch wen die Vergabeentscheidung? b. Wenn nein, aus welchen Gründen und auf Basis welcher Rechtsnorm hat der Senat auf eine Ausschreibung verzichtet? Für die genannten Unterkünfte war zum Zeitpunkt der Weiterführung des Betriebs bereits der Zeitpunkt der vorgesehenen Außerbetriebnahme benannt. Dieser überschritt zeitlich zum Teil nur kurze Zeit den festgelegten Termin der Mindestvertragsdauer für die derzeitigen Betreiber. Die Betreiber reduzieren in Hinsicht auf die absehbare Schließung der vorhandenen Erstaufnahmeeinrichtungen fortlaufend ihre Personalausstattung . Aus den Vertragsverhandlungen war ersichtlich, dass die Übernahme von Erstaufnahmeeinrichtungen mit einer kürzeren Laufzeit ab zwei Jahren für die Betreiber logistisch wie wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Die vertraglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeiten mit den Betreibern lassen zeitlich befristete Fortführungen zu, soweit besondere Umstände dies erfordern. Die mit einem Betreiberwechsel einhergehenden Anforderungen an die Übergabe der Betriebseinrichtungen, die Betreuung der dort lebenden Bewohner unter Aufrechterhaltung der gewachsenen Betreuungsverhältnisse mit erforderlichen Übergangszeiten für die Unterkunftsleitung, die Sozialbetreuung, die Wachdienste, die Caterer für die Versorgung vor Ort, einschließlich der Zusammenarbeit mit den Ehrenamtlichen vor Ort, haben in Abwägung zu dem Ergebnis geführt, dass die zuständigen Behörden hier die Fortführung des Betriebes Drucksache 21/11126 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 für den begrenzten Zeitraum entschieden haben. Die Bedingungen ergeben sich aus den bestehenden Verträgen, die für alle Betreiber oder Hilfsorganisationen gleich sind.