BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1113 21. Wahlperiode 28.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 22.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Beschulung von Flüchtlingskindern in den Ferien „Für alle Kinder im schulpflichtigen Alter gilt in Hamburg die Schulpflicht. In den Zentralen Erstaufnahmen unterrichten speziell geschulte Lehrkräfte und Sozialpädagogen die Kinder und Jugendlichen in jahrgangsübergreifenden Lerngruppen. (…) Inhaltlich steht der Spracherwerb im Vordergrund: In fünf bis sechs Schulstunden täglich werden den Kindern Grundkenntnisse vermittelt , und sie bekommen eine erste Orientierung für das Leben in Deutschland . Nach einem Aufenthalt von durchschnittlich drei Monaten in der ZEA wird den Familien in der Regel eine Wohnunterkunft zugewiesen. Für die Kinder und Jugendlichen erfolgt an dieser Stelle der Wechsel auf eine allgemeinbildende Schule.“1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In welchen Zentralen Erstaufnahmen (ZEA) gibt es die oben beschriebenen Lerngruppen, in welchen nicht? Wie groß waren die Lerngruppen zuletzt? Wie viele Lehrkräfte beziehungsweise Sozialpädagogen gibt es pro Lerngruppe? Lerngruppen gibt es in allen ZEA, siehe Drs. 21/1065. Die Gruppen im Jenfelder Moorpark und im Grellkamp befinden sich im Aufbau. Pro Gruppe werden 0,6 Lehrerstellen und 0,6 Stellen Sozialpädagoge angesetzt. Die Richtfrequenz beträgt 15 Schülerinnen und Schüler. Die genaue Zahl der Teilnehmer schwankt täglich und ist derzeit aufgrund der Ferien nicht zu ermitteln. 2. Sind mit „Lehrkräften“ Lehrer oder lehrende Personen gemeint? Welche Ausbildung haben sie jeweils? Haben alle eine Ausbildung im Fach Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache und wenn nein, wie viele und warum nicht? Wie viele von ihnen sind Honorarkräfte? Mit „Lehrkräfte“ sind immer Lehrerinnen und Lehrer gemeint. Alle Lehrkräfte haben das erste und zweite Staatsexamen oder haben eine von der Behörde geprüfte gleichgestellte Qualifikation und verfügen in der Regel über eine DaZ- oder DaF-Ausbildung. Bei fehlender DaZ-Ausbildung haben sich die entsprechenden Lehrkräfte zu einer Nachqualifikation verpflichtet. Es werden keine Honorarkräfte für die Lehrtätigkeit in den ZEA-Lerngruppen eingestellt . 1 http://www.hamburg.de/bsb/newsletter/4457674/ivk-zea/. Drucksache 21/1113 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Nach welchen Bildungsplänen werden die Kinder beschult? Die Beschulung der Kinder und Jugendlichen in den ZEA-Lerngruppen erfolgt entsprechend dem Bildungsplan „Deutsch als Zweitsprache in Vorbereitungsklassen“ (siehe zum Beispiel den Bildungsplan Grundschule http://www.hamburg.de/ contentblob/2965708/data/deutsch-zweitsprache-gs.pdf). Darüber hinaus hat die zuständige Behörde curriculare Hinweise in Form von zehn Unterrichtseinheiten für die Beschulung von Kindern und Jugendlichen in den ZEA zum Aufbau von Alltagskommunikation erarbeitet, die allen Lehrkräften der ZEA-Lerngruppen im Schuljahr 2015/2016 zur Verfügung gestellt werden. Zur Gestaltung des Unterrichts steht den Lehrkräften auch der vom Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) im Mai 2015 fertiggestellte Materialordner „Das Konzept des „Grammatischen Geländers “ für die Unterrichtspraxis“ zur Verfügung, siehe http://li.hamburg.de/ publikationen-2015/4510780/grammatisches-gelaender-ordner/. 4. Die Kinder verbleiben im Durchschnitt für drei Monate in den ZEA. Wird der Unterricht in den Sommerferien fortgesetzt? Wenn ja, mit welchen Lehrkräften? Wenn nein, warum nicht? Den Flüchtlingen im Schulalter steht für die Zeit der Ferien ein täglich wechselndes Angebot des Betreibers der ZEA (f & w fördern und wohnen AöR) zur Verfügung, das perspektivisch durch ein schulisches Ferienangebot ergänzt werden soll. 5. Gilt für die Kinder, die nach der ZEA eine allgemeinbildende Schule besuchen, der normale Ferienplan? Wenn nein, warum nicht? Ja.