BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11145 21. Wahlperiode 05.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 28.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Kindergeld für Insassen der JVA Hahnöfersand? Das im Einkommenssteuergesetz sowie im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) geregelte Kindergeld dient als Sozialleistung der verfassungsrechtlich garantierten Freistellung des Existenzminimums des Kindes und ist damit Teil des Familienleistungsausgleichs. Anspruchsberechtigte sind grundsätzlich die Eltern, Adoptiveltern oder Pflegeeltern des Kindes. Daneben können Kinder nach dem BKGG sogenanntes Kindergeld für sich selbst beanspruchen, wenn sie Vollwaisen sind oder der Aufenthaltsort der Eltern nicht bekannt ist, sofern das Kind bei keiner anderen Person zu berücksichtigen ist und das Kind einen Wohnsitz in Deutschland hat, § 1 Absatz 2 BKGG. Für ein über 18 Jahre altes Kind kann das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weitergezahlt werden, solange es für einen Beruf ausgebildet wird. Auch Insassen der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand sollen Kindergeld beziehen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Bezug von Kindergeld setzt gemäß § 67 des Einkommensteuergesetzes (EStG) beziehungsweise § 9 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) einen entsprechenden Antrag der zum Bezug berechtigten Person oder der Person, die ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergelds hat, voraus. Der Antrag soll bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden. Zuständig für die Erhebung von Daten zu Kindergeldbeziehern ist die Familienkasse Direktion in Nürnberg, die um Auskunft zu Insassen von Justizvollzugsanstalten, die Kindergeld beziehen, gebeten wurde und ausschließlich Angaben zur Anzahl der Kindergeldberechtigten übermittelt hat. Die Angabe der Erkenntnisse zu den betreffenden Fragestellungen erfolgt daher, soweit der zuständigen Behörde keine eigenen Erkenntnisse vorliegen, auf Grundlage dieser Auskünfte. Dementsprechend kann bis auf die der zuständigen Behörde bekannten Fälle in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hahnöfersand mit Kindergeldbezug auf das Anstaltskonto keine Aussage darüber getroffen werden, welche Ausbildungen Insassen der Hamburger Justizvollzugsanstalten , die Kindergeld beziehen, absolvieren. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist es richtig, dass es Insassen der JVA Hahnöfersand gibt, die Kindergeld beziehen? Falls ja, a. wie viele Insassen sind dies aktuell? b. auf welcher Rechtsgrundlage beziehen sie das Kindergeld? Drucksache 21/11145 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c. welche Ausbildungen absolvieren sie jeweils? d. wie wirkt sich dies im Hinblick auf den Verdienst, den Insassen ebenfalls erzielen können, aus? In der JVA Hahnöfersand wird für drei Insassen das Kindergeld der Familienkasse auf das Anstaltskonto eingezahlt und für einen Insassen an einen Sozialleistungsträger weitergeleitet. Die Rechtsgrundlage für den Bezug von Kindergeld durch Inhaftierte Hamburger Justizvollzugsanstalten ist abhängig vom Einzelfall § 62 EStG, § 74 EStG, § 1 Absatz 2 oder § 1 Absatz 3 BKGG. Auf welcher Rechtsgrundlage der Bezug von Kindergeld in den drei genannten Fällen im Einzelnen beruht, ist dem Senat nicht bekannt. Zwei der genannten Insassen mit Kindergeldbezug auf das Anstaltskonto werden beschult (Ziel: erster allgemeinbildender Schulabschluss; praktischer Unterricht in der EDV beziehungsweise der Tischlerei), der dritte Insasse mit Kindergeldbezug auf das Anstaltskonto befindet sich in der Vollausbildung zum Fachlageristen. Der Bezug von Kindergeld wirkt sich ebenso wenig wie im außervollzuglichen Bereich auf die Ausbildungsvergütung aus. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Gibt es auch in anderen Justizvollzugsanstalten Hamburgs Insassen, die Kindergeld beziehen? Falls ja, a. wie viele jeweils in welcher JVA? b. welche Ausbildungen absolvieren sie jeweils? Nach Mitteilung der Familienkasse Direktion in Nürnberg vom 30. November 2017 konnten insgesamt sechs Kindergeldberechtigte in den übrigen Hamburger Justizvollzugsanstalten ermittelt werden. Bei diesen Kindergeldberechtigten wird das Kindergeld jedoch an einen Sozialleistungsträger weitergeleitet. Die Kindergeldberechtigten verteilen sich wie folgt: Anstalt Anzahl der Kindergeldberechtigten JVA Billwerder 1 JVA Fuhlsbüttel und Sozialtherapeutische Anstalt 3* JVA Glasmoor 1 Untersuchungshaftanstalt 1 * Eine Unterscheidung zwischen der JVA Fuhlsbüttel und der Sozialtherapeutischen Anstalt ist in dem Datensystem der Familienkasse Direktion nicht möglich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Welche einzelnen Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen mit jeweils wie vielen Plätzen werden aktuell in der JVA Hahnöfersand angeboten und welchen zeitlichen Umfang (Tag/Woche) umfassen diese jeweils? Welche Ausbildungsinhalte werden hierbei jeweils konkret vermittelt ? Gewerk Plätze Stunden/Woche Maler und Lackierer Vollausbildung 6 34 Std./Wo Tischler Vollausbildung 6 34 Std./Wo Metallbauer Konstruktionstechnik Vollausbildung 2 34 Std./Wo Fachkraft für Metalltechnik Vollausbildung 4 34 Std./Wo Fachlagerist Vollausbildung 4 34 Std./Wo Garten-und Landschaftsbau Qualifizierung 6 34 Std./Wo Gebäudereinigung Qualifizierung 6 34 Std./Wo Küchenhelfer Qualifizierung 10 34 Std./Wo Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11145 3 Gewerk Plätze Stunden/Woche EDV Hardware Zertifikate 3 28 Std./Wo? EDV Software Zertifikate 2 34 Std./Wo Die Vollausbildungen richten sich nach den Ausbildungsrahmenplänen der Innung beziehungsweise der Kammern. Die Zertifikate richten sich nach den Vorgaben der Volkshochschule und die Qualifizierungsmaßnahmen nach den eigens erstellten Vorgaben der Betriebe. 4. Wie viele Insassen der JVA Hahnöfersand nehmen aktuell jeweils an welcher Ausbildungs- beziehungsweise Qualifizierungsmaßnahme teil? Gewerk Belegte Plätze Maler und Lackierer Vollausbildung 2 Tischler Vollausbildung 2 Metallbauer Konstruktionstechnik Vollausbildung 2 Fachkraft für Metalltechnik Vollausbildung 4 Fachlagerist Vollausbildung 4 Garten- und Landschaftsbau Qualifizierung 5 Gebäudereinigung Qualifizierung 4 Küchenhelfer Qualifizierung 10 EDV Hardware Zertifikate 1 EDV Software Zertifikate 2 5. In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/10983 heißt es zur JVA Hahnöfersand für den Zeitraum von elf Tagen: „Im Bereich Untersuchungshaft konnten nur diejenigen Gefangenen, die beschult werden, in einer Vollausbildung sind oder in der Küche arbeiten, ihrer Tätigkeit nachgehen.“ a. Wie viele Gefangene waren demzufolge von den Einschränkungen betroffen beziehungsweise in welchen Bereichen der Arbeit, Ausbildung und Qualifizierung kam es konkret zu temporären Ausfällen? Siehe Anlage. b. Inwiefern wirkt sich dies gegebenenfalls auf den Bezug von Kindergeld und/oder den Verdienst der Gefangenen aus? Auswirkungen auf den Bezug von Kindergeld gibt es nicht. Für die Zeit der Nichtbeschäftigung wird kein Arbeitsentgelt gezahlt. A nz ah l d er v on d en L ei st un gs ei ns ch rä nk un ge n be tr of fe ne n G ef an ge ne n in d en B er ei ch d er A rb ei t, A us bi ld un g un d Q ua lif iz ie ru ng B er ei ch * 04 .0 9. 20 17 08 .0 9. 20 17 19 .0 9. 20 17 22 .0 9. 20 17 27 .0 9. 20 17 28 .0 9. 20 17 29 .0 9. 20 17 06 .1 0. 20 17 11 .1 0. 20 17 20 .1 0. 20 17 30 .1 0. 20 17 Q ua lik üc he - - - - - - - - - - - VA L aL o - - - - - - - - - - - BO E D V 5 4 3 3 2 2 2 1 1 2 5 VA S ch lo ss er - - - - 2 - - 2 - 2 - Ti s c hl er ei - - - 1 - - 1 - 3 3 1 G eb äu de re in ig un g - - - - - - - - - - - G aL a BO 2 2 2 2 2 2 2 2 2 - 1 VA M al er 1 - - 1 1 1 1 - 1 - - Fi r s t W ee ks - - - - - - - - - - - BO T is ch le r 1 1 1 1 3 4 3 4 1 - 4 BO M a l er 1 1 1 3 4 3 4 3 3 4 3 BO G aL a Te ch ni k 3 - - 1 1 1 1 - - 1 1 ED V H ar dw ar e 2 2 2 3 3 2 2 3 3 2 2 ED V S of tw ar e - - - 1 2 1 1 1 1 2 2 G aL a VK /E SA 1 - - - - - - - - 2 2 BO G eb r. - - - - - - - - - - 2 Al ph a 5 - 3 1 - 5 1 1 - 1 5 D aZ 18 2 20 2 6 20 2 2 5 2 19 *Q ua liK üc he = Q ua lif iz ie ru ng z um K üc he nh el fe r, G aL a = G ar te n- u nd L an ds ch af ts ba u, B O = B er uf so rie nt ie ru ng , V K/ E S A = Vo rk ur s fü r de n er st en a llg em ei nb ild en de n Sc hu la bs ch lu ss , G eb r. = G eb äu de re in ig un g, A lp ha = A lp ha be tis ie ru ng , D aZ = D eu ts ch a ls Z w ei ts pr ac he Drucksache 21/11145 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 11145ska_text 11145ska_Anlage