BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1115 21. Wahlperiode 28.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 22.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Stromausfall in der JVA Billwerder Am vergangenen Samstagmorgen soll gegen 4.30 Uhr ein Blitz in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder eingeschlagen sein, der zu einem kompletten Stromausfall und einem vollständigen Ausfall der Sicherheitstechnik sowie der Tür- beziehungsweise Toranlage der Einrichtung geführt haben soll. Das Notstromaggregat scheint nicht angesprungen zu sein. Dieser Vorfall dürfte ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist es richtig, dass a. es am frühen Morgen des 18. Juli 2015 zu einem Blitzeinschlag in der JVA Billwerder kam? Ja. b. es zu einem Stromausfall kam? Falls ja, in welchem Ausmaß und wie lange dauerte dieser an? Durch den Blitzeinschlag kam es zu einem Stromausfall in der gesamten JVA Billwerder von circa zwei Sekunden Dauer. c. es zu einem Ausfall der Sicherheitstechnik kam? Falls ja, in welchem Ausmaß und wie lange dauerte dieser an? d. auch die Tür- beziehungsweise Toranlage der JVA betroffen war? Falls ja, in welchem Ausmaß und für wie lange? Durch den Blitzeinschlag wurden in einem Schaltschrank Platinen beschädigt, die für die zentrale Steuerung von Toren und Türen benötigt werden. Dadurch war vom Zeitpunkt des Blitzeinschlages um 4.35 Uhr bis circa11.30 Uhr keine zentrale Steuerung des Haupttores, der Hauptfußgängertür, sämtlicher Nebentore und Nebenfußgängertüren sowie der Besucher- und Personalschleuse möglich. Zu einem Ausfall weiterer Sicherheitstechnik kam es nicht. 2. Wann wurde dies festgestellt und welche Maßnahmen wurden daraufhin von wem eingeleitet? Die Feststellungen erfolgten unmittelbar nach dem Blitzeinschlag. Daraufhin wurden die Türen der Personal- und Besucherschleuse manuell geschlossen und die Bedienung der betroffenen Tore und Türen wurde im Bedarfsfall manuell vorgenommen. Der Betriebsleiter wurde informiert und leitete umgehend Maßnahmen zur Behebung der Schäden ein. Drucksache 21/1115 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Ist es richtig, dass das Notstromaggregat nicht angesprungen ist? Falls ja, a. aus welchem Grund funktionierte dies nicht? Entsprechend der technischen Konzeption der Anlage springt das Notstromaggregat circa 15 Sekunden nach Eintritt des Stromausfalls an. In allen sicherheitsrelevanten Einrichtungen wird dieser Zeitraum durch Batterieanlagen überbrückt. Im Übrigen: entfällt. b. wie häufig wird dieses von welcher Stelle auf seine Funktionsfähigkeit überprüft? Die monatliche Überprüfung erfolgt durch die für die Haustechnik zuständigen Bediensteten der Anstalt. c. wie soll künftig gewährleistet sein, dass solche Ausfälle nicht mehr auftreten? Entfällt. 4. Welches Sicherheitsrisiko bestand während des Vorfalls? Ein Sicherheitsrisiko bestand zu keinem Zeitpunkt. 5. Wie ist die Versorgung über Notstromaggregate im Falle eines Stromausfalls in den anderen Justizvollzugsanstalten jeweils ausgestaltet und gewährleistet? Bitte pro JVA darstellen. Die Anstalten des geschlossenen Vollzuges verfügen über Notstromanlagen, mit denen die Stromversorgung diverser Einrichtungen der Anstalten sichergestellt wird. Aus Sicherheitsgründen können keine weiteren Angaben gemacht werden.