BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11154 21. Wahlperiode 05.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 29.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit − Gilt das auch bei der Hochbahn- Wache? (IV) Aus der Drs. 21/10581 geht hervor, dass Hochbahn-Wache, die HOCHBAHN sowie die Securitas einen Gemeinschaftsbetrieb schließen. „Dabei bleiben die Arbeitsverträge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der HOCHBAHN oder der Securitas unverändert bestehen, das heißt, der jeweilige Arbeitgeber und die jeweiligen Arbeitsbedingungen bleiben gleich.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Bleibt auch der Stundenlohn unverändert? Wenn ja, wie hoch ist er jeweils bei der HOCHBAHN und wie hoch der bei der Securitas für die Ausübung der Tätigkeit für die Hochbahn- Wache? Nach welcher Grundlage bemessen sich die Löhne? Sollten genaue Beträge nicht genannt werden können: Liegt der Betrag bei den Mitarbeitern der HOCHBAHN höher? Wenn ja, um wie viel Prozent durchschnittlich und warum? Die HOCHBAHN hat mitgeteilt, dass sich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weder Arbeitsbedingungen, Arbeitsverträge noch Tarifverträge ändern. Die HOCH- BAHN zahlt ihren im Sicherheitsdienst tätigen Angestellten den in ihrem Unternehmen aufgrund eines Haustarifvertrags geltenden Lohn, der bei einem Stundenlohn zwischen 13,72 Euro und 16,03 Euro brutto liegt. Die Securitas GmbH ÖPV (Securitas) zahlt Löhne, die mindestens den im Tarifvertrag für das Sicherheitsgewerbe vorgesehenen Löhnen entsprechen. Die aus Betriebsvereinbarungen, betrieblicher Übung oder aus sonstiger Grundlage von Securitas gewährten etwaigen zusätzlichen Leistungen unterliegen als Geschäftsgeheimnis der Vertraulichkeit. Diese Informationen sind in wettbewerblicher Hinsicht marktrelevant und nicht offenkundig, insoweit schließt das berechtigte Interesse des Unternehmens deren Offenlegung aus. 2. Gibt es weitere Unterschiede bei den Arbeitsbedingungen? Wenn ja, welche? Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils bei ihrem bisherigen Arbeitgeber angestellt bleiben, wird es weiterhin teilweise unterschiedliche Arbeitsbedingungen geben. Dies betrifft unterschiedliche Bereiche. 3. Warum konnte keine Angleichung der Arbeitsbedingungen stattfinden? Ist eine solche geplant? Drucksache 21/11154 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, wie und wann? Wenn nein, warum nicht? Die HOCHBAHN und die Securitas planen derzeit keine Änderungen, da beide Unternehmen im Rahmen eines Gemeinschaftsbetriebs zusammenarbeiten werden und somit die Arbeitsbedingungen des jeweiligen Unternehmens weiterhin gelten.