BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11155 21. Wahlperiode 05.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 29.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Hat der Senat die Integration der bereits länger in Hamburg lebenden Migranten noch im Blick? Die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund steigt in Hamburg kontinuierlich . Bei den unter Sechsjährigen lag er beispielsweise in Billbrook bei 98,9 Prozent (Drs. 21/10535). Selbst in Blankenese beträgt er 29,4 Prozent in dieser Altersgruppe. Allerdings ist Migrationshintergrund nicht gleich Migrationshintergrund . So wie sich deren Herkunftsländer unterscheiden, so unterscheidet sich auch ihre soziale Situation, in der sie in Hamburg leben. Um diese verschiedenen Interessen und Bedürfnisse besser berücksichtigen zu können, gibt es seit dem Jahr 2002 den Integrationsbeirat, der aktuell 31 Mitglieder zählt. Allerdings heißt es in Drs. 20/14263 auch, dass Effizienz und Effektivität der Arbeit des Integrationsbeirates verbesserungsbedürftig seien. Dabei berät er die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und den Hamburger Senat zu den immer mehr an Bedeutung gewinnenden integrationspolitischen Fragen. Auch wirkt er an der Umsetzung und Weiterentwicklung des Integrationskonzeptes mit und soll als Multiplikator wirken, indem seine Mitglieder in „ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen aktiv zur Integrationsförderung beitragen“, wie die BASFI schreibt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Rot-Grün hat in den Koalitionsvertrag mit aufgenommen, dass die „bestehenden Fachsprecher des Integrationsbeirats ermutigt werden, ihre Möglichkeiten zur öffentlichen Äußerung stärker zu nutzen“. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um hier eine bessere Außenwahrnehmung zu erzielen? Die aktuelle Geschäftsordnung des Integrationsbeirats eröffnet dem Integrationsbeirat gegenüber der letzten Legislaturperiode erweiterte Möglichkeiten für öffentliche Äußerungen . Danach greift der Integrationsbeirat „aktuelle Themen aus dem Bereich der Integration auf und kann gegenüber der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), anderen Fachbehörden, Fachämtern sowie nach außen auf Grundlage der Beschlüsse und Empfehlungen des Integrationsbeirats zu integrationsbezogenen Themen und Vorhaben durch das gewählte Sprecherteam Stellungnahmen abgeben“: http://www.hamburg.de/contentblob/549044/0addba767b2bf95f1e320e894cfbaa83/ data/geschaeftsordnung.pdf. Hiervon macht der Integrationsbeirat auch Gebrauch. Z.um Beispiel wird der Integrationsbeirat im neuen Hamburger Integrationskonzept „Wir in Hamburg!“ (Drs. 21/10281) unter anderem mit einer Stellungnahme zum Thema „Normen und Werte“ zitiert. Drucksache 21/11155 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Derzeit werden im Integrationsbeirat weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit erörtert. 2. Welchen „Verantwortungsbereichen“, in denen sie als Multiplikator dienen sollen, entstammen die Mitglieder des Integrationsbeirates jeweils? Alle Mitglieder des Integrationsbeirats sind sehr gut mit ihren jeweiligen Communities vernetzt. Sie führen mit Unterstützung der fachlich zuständigen Behörde unter anderem sogenannte Regionsbezogene Sitzungen durch und informieren dort über ihre Arbeit im Beirat. Sie wirken als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in ihre Communities , darüber hinausgehenden fachlichen Verantwortungsbereichen sind sie nicht verpflichtend zugeordnet. Unter http://www.hamburg.de/basfi/arbeitsweise/ sind alle wichtigen Informationen einschließlich der Protokolle aller Beiratssitzungen veröffentlicht. 3. „Die Vertragspartner sind sich einig, dass die Migrationsfachdienste, die durch den Bund und das Land finanziert werden, für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund wichtig sind“, heißt es im Koalitionsvertrag . Ihre Arbeit will der Senat sichern. Wie ist die aktuelle Zahl der Migrationsfachdienste in Hamburg aktuell, wie war die Zahl im Jahr 2011, wer sind die Träger, was sind die genauen Aufgaben und durch welche Maßnahmen sichert der Senat deren Arbeit? Migrationsfachdienste sind die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanzierte Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) sowie die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanzierten Jugendmigrationsdienste (JMD). Sie leisten Migrationsberatung zur Unterstützung von Zugewanderten bei Fragen des täglichen Lebens. Für seit mehr als drei Jahren hier lebende Zugewanderte wird die Migrationsberatung aus Landesmitteln in den Integrationszentren (IZ) angeboten (siehe auch Antwort zu 4.). Die Anzahl der Fachdienste hat sich in Hamburg seit 2011 nicht geändert: MBE: neun Träger an 17 Belegenheiten, JMD: fünf Träger an 13 Belegenheiten, IZ: sechs Träger an 16 Belegenheiten. Nähere Informationen zu den Aufgaben, Trägern und ihren Standorten siehe unter www.hamburg.de/migrationsberatung/. 4. Ende des Jahres 2015 gab es 16 regionale Integrationszentren (IZ), deren Arbeit der Senat auch stärken will. Die im Jahr 2008 eröffneten IZ richten sich an bleibeberechtigte Zugewanderte, die länger als drei Jahre mit Aufenthaltsstatus in Hamburg leben. a) Gab es bezüglich der Zahl, der Standorte, der Träger und der Finanzierung in den letzten Jahren Änderungen? Wenn ja, wie sahen diese aus? Ja. 2013 wurde ein Standort in Wilhelmsburg von der Thielenstraße 3a in das Bildungszentrum „Tor zur Welt“ (Krieterstraße 2d) verlegt. Ende 2016 wurde der Standort Barmbek vom Flachsland 23 in den Winterhuder Weg 31 verlegt. Die Finanzierung der IZ hat sich im Jahr 2016 um 57.000 Euro auf insgesamt 2.358.000 Euro und 2017 nochmals auf insgesamt 2.457.000 Euro erhöht. b) Wie hat sich die Inanspruchnahme des Beratungsangebots der IZ (Zahl, Ursachen, Zielgruppe) in den letzten fünf Jahren verändert? Die IZ sind nach wie vor ausgelastet, wobei die Nachfrage der qualifizierten Lotsenberatung und die Beratung zur Sprachförderung in den letzten Jahren zugenommen haben. Ursache für Veränderungen in der Zusammensetzung der Zielgruppe ist unter anderem die vermehrte Zuwanderung von Unionsbürgern. Insgesamt sind die Beratungszahlen in den vergangenen Jahren in etwa konstant geblieben: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11155 3 2013: 45.275 Beratungen, 2014: 45.921 Beratungen, 2015: 43.921 Beratungen, 2016: 45.168 Beratungen, 2017: 33.375 Beratungen (Stand 3. Quartal). 5. Genügend Integrationskurse für Flüchtlinge bereitzustellen, das ist ohne Zweifel eine Herausforderung. Doch geht dies auch nicht zulasten der Migranten? Wie hat sich die Zahl der I-Kurs-Teilnehmer mit Migrationshintergrund in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 entwickelt? Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Gesamtzahl der Integrationskursteilnehmerinnen und -teilnehmer. Neue Integrationskursteilnehmende in Hamburg Jahr 2014 2015 2016 2017 (1. Halbjahr) Summe 4.754 6.437 10.998 5.296 Auszug aus der Integrationskursgeschäftsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Weitere Informationen siehe unter: www.bamf.de. Differenzierte Angaben zu den verschiedenen Statusgruppen sind auf der Ebene der Länder nicht möglich, in den Zahlenangaben sind sowohl Geflüchtete als auch Menschen ohne Fluchterfahrung enthalten. Die Inanspruchnahme von Integrationskursen durch Geflüchtete geht nicht zulasten anderer Zielgruppen. Der Bund steuert seine Angebote bedarfsgerecht nach. Bestehende Lücken in den Sprachförderangeboten des Bundes werden durch landesfinanzierte Sprachfördermaßnahmen geschlossen, wie zum Beispiel in Drs. 21/4566 oder im neuen Integrationskonzept „Wir in Hamburg!“ (Drs. 21/10281) dargestellt.