BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11158 21. Wahlperiode 05.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 29.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Langes Warten auf die Sterbeurkunde Ob es um die Beisetzung, den Nachlass, die Rentenversicherung oder die Wohnungsauflösung geht, in vielen Fällen wird die Sterbeurkunde des Verstorbenen benötigt. Mit ihr wird der Tod eines Menschen amtlich bescheinigt. Aus dem Inhalt dieses Dokuments ergeben sich der Ort, an dem die Person verstorben ist, ihr letzter Wohnsitz, das Geburtsdatum und ein Hinweis darauf, ob beziehungsweise mit wem sie verheiratet war. Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Betroffene verstorben ist. Von Bürgern mehren sich die Beschwerden, dass die Bearbeitungsdauer zu viel Zeit in Anspruch nimmt und teilweise telefonisch kein Ansprechpartner in den Standesämtern erreichbar ist. Gerade beim Verlust eines geliebten Menschen ist es für die Angehörigen untragbar, wegen personeller Unterbesetzung die Bestattung nicht zeitnah durchführen zu können oder finanzielle Verluste zu erleiden, weil Verträge nicht gekündigt werden können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hat sich die Anzahl der verstorbenen Einwohner Hamburgs seit dem Jahre 2014 entwickelt? Bitte pro Jahr und Bezirk angeben. Im Jahr 2014 sind 16.780 und im Jahr 2015 17.565 Personen verstorben. Aufgrund des Bevölkerungsstatistikgesetzes und der IT-technischen Bedingungen ist eine kleinräumige Darstellung der Bevölkerungsbewegung auf Bezirksebene nicht möglich. Für das Jahr 2016 liegen noch keine Daten aus der laufenden Bevölkerungsstatistik vor (siehe Drs. 21/9491). 2. Wie hat sich die Anzahl der in den einzelnen Standesämtern für das Ausstellen von Sterbeurkunden zuständigen Mitarbeiter/-innen seit dem Jahre 2014 entwickelt? Bitte pro Bezirk jeweils zum Stichtag 31.12. und 30.06. sowie aktuell das Stellensoll und Besetzungsumfang in VZÄ angeben. Siehe Anlage 1. 3. Wie hoch ist aktuell die Anzahl der Anträge auf Erteilung von Sterbeurkunden in den einzelnen Bezirksämtern? Zum Stichtag 29. November 2017 in Hamburg-Mitte zehn, in Altona 80, in Eimsbüttel 20, in Hamburg-Nord 184, in Wandsbek 120, in Bergedorf zwei und in Harburg 70. 4. Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Erteilung von Sterbeurkunden seit dem Jahre 2014 entwickelt? Bitte für Drucksache 21/11158 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 die Jahre 2014 bis 2016 durchschnittlich pro Jahr und Bezirksamt sowie für das Jahr 2017 monatlich pro Bezirksamt angeben. Siehe Anlage 2. In den Bezirksämtern Eimsbüttel, Wandsbek und Harburg werden die Daten nicht gesondert erfasst. 5. Wie lang dauerte es im Jahre 2017 maximal bis eine Sterbeurkunde ausgestellt wurde? Bitte pro Bezirksamt angeben. In Hamburg-Mitte durchschnittlich eineinhalb, maximal zwei, in Altona durchschnittlich sechseinhalb, maximal 14, in Hamburg-Nord durchschnittlich zwei, maximal sechs, in Bergedorf durchschnittlich eineinhalb, maximal drei sowie in Eimsbüttel schätzungsweise maximal rund zwei, in Wandsbek schätzungsweise maximal rund sieben und in Harburg schätzungsweise maximal rund elf Tage. 6. Wie beurteilt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Bearbeitungsdauer von Sterbeurkunden und welche Maßnahmen will sie gegebenenfalls ergreifen, um diese zu verkürzen? Dem Standesbeamten obliegt nach § 5 der Personenstandsverordnung (PStV) eine Prüfungspflicht. Danach dürfen Eintragungen im Personenstandsregister und sonstige Beurkundungen erst vorgenommen werden, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt ermittelt und abschließend geprüft worden ist. Unabhängig von der Personalsituation ist es möglich, dass eine Beurkundung aufgrund von fehlenden Angaben oder Nachweisen nicht erfolgen kann. In diesen Fällen kann das Standesamt die Beurkundung zurückstellen und dem Anzeigenden auf Antrag eine Bescheinigung darüber ausstellen , dass der Personenstandsfall angezeigt wurde, aber noch nicht beurkundet werden konnte (§ 7 Absätze 1 und 2 PStV). Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst. B ez irk sa m t St el le n VZ Ä St el le n VZ Ä St el le n VZ Ä St el le n VZ Ä St el le n VZ Ä St el le n VZ Ä St el le n VZ Ä St el le n VZ Ä H am bu rg -M itt e 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Al to na 1, 77 1, 77 1, 77 1, 77 1, 77 1, 77 1, 77 1, 77 1, 77 1, 77 1, 77 1, 77 1, 77 1, 77 1, 77 1, 77 Ei m sb üt te l 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 H am bu rg -N or d 6 5, 8 6 5, 8 6 5, 8 6 5, 8 6 5, 8 6 5, 8 6 5, 8 6 3, 8 W an ds be k 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 B er ge do rf 1, 3 1, 3 1, 3 1, 3 1, 3 1, 3 1, 3 1, 3 1, 3 1, 3 1, 3 1, 3 1, 3 1, 3 1, 3 1, 3 H ar bu rg 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 VZ Ä: V ol lz ei tä qu iv al en te Q ue lle : A ng ab en d er B ez irk sä m te r 29 .1 1. 20 17 30 .0 6. 20 14 30 .0 6. 20 15 30 .0 6. 20 16 30 .0 6. 20 17 31 .1 2. 20 14 31 .1 2. 20 15 31 .1 2. 20 16 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11158 3 Anlage 1 20 14 20 15 20 16 20 17 (D ur ch sc hn itt in T ag en ) Ja hr es du rc hs ch ni tt in T ag en Ja n Fe b M är z A pr il M ai Ju ni Ju li A ug S ep O kt N ov H am bu rg - M itt e 1, 5 1, 5 1, 5 1, 5 1, 5 1, 5 1, 5 1, 5 1, 5 1, 5 1, 5 1, 5 1, 5 1, 5 A lto na 3 3 4 4 4 4 4 4 9 9 9 9 9 11 H am bu rg - N or d * 1, 5 1, 5 1, 5 1, 5 1, 5 1, 5 2, 5 2, 5 2, 5 2, 5 1, 5 3, 5 5, 5 B er ge do rf 1, 5 1, 5 1, 5 1, 5 1, 5 1, 5 1, 5 1, 5 1, 5 1, 5 1, 5 1, 5 1, 5 1, 5 * D at en w ur de n ni ch t e rfa ss t. Drucksache 21/11158 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 2 11158ska_Text 11158ska_Anlagen 11158ska_Antwort_Anlage1 11158ska_Antwort_Anlage2