BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11159 21. Wahlperiode 05.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jens Wolf und Philipp Heißner (CDU) vom 29.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Finanzierung der Jugend- und Familienhilfe in den Bezirken „Die offene Kinder- und Jugendarbeit leistet mit ihren vielfältigen und niedrigschwelligen Angeboten einen wichtigen Beitrag zur individuellen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Wir wollen diese Arbeit stärken.“ So steht es im Koalitionsvertrag in der Hamburgischen Bürgerschaft zwischen SPD und GRÜNEN. Tatsächlich stehen aber bei verschiedenen Trägern Mittelkürzungen bevor, wodurch bereits 2018 viele wichtige Angebote gefährdet sind. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche finanziellen Mittel stehen der Jugend- und Familienhilfe in den Jahren 2017 und 2018 jeweils zur Verfügung? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln . Siehe Haushaltsplan 2017/2018 – Vorbericht zu den Einzelplänen der Bezirksämter, Punkt 4.3.1.2 „Zuweisungen von Kosten des Aufgabenbereichs nach Bezirksämtern“ (Drs. 21/5000). Zudem stehen den Bezirksämtern im Jahr 2017 Mittel für die Integration junger Geflüchteter durch Kinder- und Jugendarbeit (Drs. 21/8969) zur Verfügung. Darüber hinaus können alle Bezirksämter für die Angebote in bezirklicher Trägerschaft zusätzliche Mittel aus dem Quartiersfonds (Drs. 21/6976) einsetzen. 2. Für welche Träger werden Kürzungen in den Jahren 2018 und 2019 bevorstehen? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Der Senat plant, die Finanzierung der Träger der freien Jugendhilfe in den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit sowie Familienförderung in unveränderter Höhe fortzusetzen . In Einzelfällen können die Förderbeträge aufgrund einer geänderten Jugendhilfeplanung der Bezirksämter aber vom Vorjahr abweichen. Für das Jahr 2018 plant das Bezirksamt Bergedorf deshalb, folgenden Trägern verringerte Zuwendungen zu gewähren: Träger Reduzierung Arbeiterwohlfahrt Landesverband Hamburg e.V. 7.508 Euro Ev. Luth. Kirchengemeinde Bergedorfer Marschen 6.800 Euro Unser Haus, Verein für selbstverwaltete Jugend-, Freizeit- und Kulturarbeit in Bergedorf e.V. 2.000 Euro Der Senat hat sich mit der Aufstellung des Haushaltsplans 2019/2020 inhaltlich noch nicht befasst und kann daher keine Aussagen über Zuwendungen an die Träger der freien Jugendhilfe für das Planjahr 2019 treffen. Drucksache 21/11159 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Welche Tarif- und Kostensteigerungen stehen an, die für die einzelnen Träger relevant sind? Den Anträgen auf Zuwendungen können die für die Träger der freien Jugendhilfe jeweils bedeutsamem Kostensteigerungen, für die eine Refinanzierung beantragt wird, nicht unmittelbar zuverlässig entnommen werden. Deshalb müsste ein Vergleich der Bewilligungen in 2017 zu den Anträgen beziehungsweise der geplanten Bewilligung in 2018 hergestellt werden. Die händische Auswertung der rund 220 Vorgänge ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Wird der Senat auch 2018 wieder Mittel zum Ausbau von Integrationsfördermaßnahmen bereitstellen? Wenn ja, wie hoch sind diese? Wenn nein, warum nicht? Es ist geplant, die in der Drs. 21/8969 aufgeführten Maßnahmen und Projekte im bisherigen Umfang in 2018 fortzuführen, wobei die aufgrund der Drs. 21/3692 in 2017 begonnen Maßnahmen künftig aus Mitteln des Quartiersfonds finanziert werden können . Für die Verstärkungsmittel gilt der Grundsatz, dass die Bezirksämter zunächst ihre verfügbaren Mittel einsetzen müssen und bei danach gegebenenfalls noch bestehender Unterfinanzierung zentrale Verstärkungsmittel bei der Finanzbehörde beantragen können. Die Höhe der bereitzustellenden Mittel kann deshalb noch nicht angegeben werden.