BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11162 21. Wahlperiode 08.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 30.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Spielt der Senat „versteckte Kamera“ bei der Verkehrssicherheit? Mindestabstand zwischen Verkehrsschildern und stationären Blitzern in Hamburg Rücksichtslose Raser stellen eine erhebliche Gefährdung für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer dar. Für Hamburg als „Raserhauptstadt“ unter Deutschlands Großstädten gilt das in besonderem Maße. Stationäre und mobile Geschwindigkeitskontrollen sind daher sowohl für die präventive als auch für die repressive Verkehrssicherheitsarbeit äußerst wichtig. Ein Selbstzweck oder gar eine billige Einnahmequelle für den Stadtsäckel dürfen sie aber keinesfalls sein. Oberstes Ziel bei den verschiedenen Formen der Geschwindigkeitsüberwachung muss stets die Förderung der Verkehrssicherheit sein. Als Nebeneffekt sollen dadurch mittelbar auch der Verkehrsfluss verstetigt und die Staugefahr reduziert werden. Die CDU hat sich in der Vergangenheit und auch im laufenden Jahr mehrfach mit dem Themenkreis „Raser und Geschwindigkeitskontrollen“ beschäftigt. So sind beispielsweise der Drs. 21/8356 aus dem März 2017 sämtliche damals in Hamburg aufgestellten stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (GÜA) zu entnehmen. Zugleich kündigte der Senat die Errichtung von fünf weiteren stationären GÜA für das laufende Jahr an. Eine erste Zwischenbilanz bezüglich dieser neuen Standorte wurde mit Drs. 21/11014 gezogen. Auffällig ist, dass die neue stationäre GÜA am Standort Finkenwerder Straße/Vollhöfner Weiden mit bisher 49.881 Anzeigen selbst die bisherigen Spitzenreiter der beiden GÜA in der Stresemannstraße in den Schatten stellt. Es stellt sich daher die Frage, welche besonderen Gegebenheiten am Standort Finkenwerder Straße/Vollhöfner Weiden vorliegen und welche Vorschriften im Allgemeinen zu Standorten von GÜA und deren Abständen zu Verkehrsschildern in Hamburg gelten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie groß muss der Mindestabstand zwischen einer GÜA sowie dem der GÜA-Messung zugrunde liegenden Tempolimit-Verkehrsschild in Hamburg sein und welche Norm liegt diesem Mindestabstand zugrunde? Ein Mindestabstand ist in Hamburg weder durch Gesetz noch Verordnung vorgeschrieben . Zwischen den jeweiligen geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichen und den Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen liegt eine ausreichende Entfernung. Dessen ungeachtet hat ein Kraftfahrer seine Geschwindigkeit grundsätzlich so einzurichten , dass er bereits beim Passieren eines die Geschwindigkeit regelnden Verkehrszeichens die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten kann. Die stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (GÜA) muss indes so platziert werden, dass Drucksache 21/11162 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 der technische Erfassungsbereich der Anlage allein eine Strecke abdeckt, für die eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. 2. Wie groß muss der Mindestabstand zwischen einer GÜA sowie dem der GÜA-Messung zugrunde liegenden Tempolimit-Verkehrsschild in den übrigen Bundesländern sein? Bitte nach Bundesländern aufschlüsseln. Dem Senat sind Regelungen der einzelnen Länder nicht bekannt. 3. Wie viele stationäre GÜA gibt es zurzeit wo genau in Hamburg, wann wurden die Geräte jeweils errichtet und um welchen Gerätetyp handelt es sich jeweils? Bei der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage ist aufgefallen, dass die Anzahl der Fahrspuren für die stationäre GÜA Finkenwerder Straße irrtümlich in der Drs. 21/11014 mit zwei Fahrspuren angegeben wurde; es werden jedoch drei Fahrspuren überwacht. Im Übrigen siehe nachfolgende Tabelle sowie Drs. 18/2592 und Drs. 21/8356: Standort Fahrtrichtung Inbetriebnahme des Standortes Gerätetyp Amsinckstraße, Lichtmast 56 stadteinwärts 29.05.2017 Vitronic PoliScan Speed stadtauswärts Bergedorfer Straße/Heckkatenweg stadtauswärts 03.01.1995 Jenoptik Traffistar S350 Bergedorfer Straße gegenüber Lichtmast 107 stadtauswärts 21.01.2000 Jenoptik Traffistar S350 Bramfelder Chaussee / Maisredder stadteinwärts 21.03.1997 Jenoptik Traffistar S350 stadtauswärts 04.09.2017 Cranzer Hauptdeich, Lichtmast 104 Finkenwerder 10.09.2009 Vitronic PoliScan Speed Cuxhavener Straße 267 a stadteinwärts 21.03.1997 Vitronic PoliScan Speed Eiffestraße 585 stadteinwärts 03.01.2012 Vitronic PoliScan Speed Finkenwerder Straße/Völlhöfner Weiden Finkenwerder 29.05.2017 Vitronic PoliScan Speed Friedrich-Ebert-Damm, Höhe Ebeersreye stadteinwärts 07.06.2017 Vitronic PoliScan Speed stadtauswärts Kieler Straße 221 stadteinwärts 29.05.2017 Vitronic PoliScan Speed stadtauswärts Kollaustraße / Papenreye stadteinwärts 20.09.2001 Jenoptik Traffistar S350 Osdorfer Landstr. ggü 25 stadtauswärts 21.03.1997 Vitronic PoliScan Speed Osdorfer Landstr. ggü 351 stadtauswärts 04.01.1995 Jenoptik TRAFFIPHOT-S Osterfeldstraße 60 Stellingen 28.01.1998 Vitronic PoliScan Speed Rennbahnstraße gegenüber 101 Wandsbek 29.05.2017 Vitronic PoliScan Speed Robert-Schuman-Brücke, Lichtmast 11 Horn 28.01.1998 Vitronic PoliScan Speed Stader Straße 24 stadtauswärts 26.07.1999 Jenoptik Traffistar S350 4. Wie viele Meter liegen jeweils zwischen den GÜA sowie den der GÜA- Messungen zugrunde liegenden Tempolimit-Verkehrsschildern? Bitte für jede GÜA in Hamburg aufschlüsseln sowie gegebenenfalls für beide Richtungen separat angeben. Der Abstand in Metern zwischen dem Standort der jeweiligen GÜA und dem geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen : Standort GÜA Fahrtrichtung Entfernung zum geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichen in Metern Amsinckstraße, Lichtmast 56 stadteinwärts circa 73 stadtauswärts circa 230 Bergedorfer Straße / Heckkatenweg stadtauswärts circa 255 Bergedorfer Straße gegenüber Lichtmast 107 stadtauswärts circa 121 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11162 3 Standort GÜA Fahrtrichtung Entfernung zum geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichen in Metern Eiffestraße 585 stadteinwärts circa 115 Finkenwerder Straße / Vollhöfner Weiden Finkenwerder circa 68 Neue Elbbrücke, rechter Fahrbahnrand stadteinwärts circa 200 Neue Elbbrücke, linker Fahrbahnrand stadteinwärts circa 200 Stresemannstraße 70 stadteinwärts circa 140 Stresemannstraße 147 Eimsbüttel circa 114 In unmittelbarer Nähe der anderen stationären GÜA befindet sich kein geschwindigkeitsregelndes Verkehrszeichen. Daher gilt die grundsätzlich innerhalb geschlossener Ortschaften vorgeschriebene zulässige Höchstgeschwindigkeit. 5. Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen haben die GÜA bisher im laufenden Jahr dokumentiert? Bitte für jede GÜA aufschlüsseln. 6. Wie hoch sind die Einnahmen, die im laufenden Jahr bisher durch die stationären GÜA erzielt wurden? Bitte für jede GÜA separat sowie gesamt angeben. Die Anzahl der rechtssicher dokumentierten Geschwindigkeitsüberschreitungen, die zu einer Anzeigenfertigung führten sowie die Höhe der Einnahmen, die im Rahmen von Verwarnungs- und Bußgeldern beim Einwohner-Zentralamt für die einzelnen stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen bis zum 30. November 2017 ausgewiesen wurden, sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Nr. Standort Fahrtrichtung Anzeigenaufkommen Einnahmen im Rahmen von Verwarnungs- und Bußgeldern 1. Amsinckstraße, Lichtmast 56 stadteinwärts 10.937 184.107,27 € stadtauswärts 13.957 238.630,39 € 2. Bergedorfer Straße / Heckkatenweg stadtauswärts 2.960 62.104,14 € 3. Bergedorfer Straße gegenüber Lichtmast 107 stadtauswärts 3.371 86.525,78 € 4. Braamkamp / Lattenkamp Groß Borstel 10.853 204.997,74 € 5. Bramfelder Chaussee / Maisredder stadteinwärts 6.632 98.862,01 € stadtauswärts 3.168 25.039,02 € 6. Cranzer Hauptdeich, Lichtmast 104 Finkenwerder 4.833 113.011,78 € 7. Cuxhavener Straße 267 a stadteinwärts 6.883 150.811,86 € 8. Eiffestraße 585 stadteinwärts 4.903 111.902,61 € 9. Finkenwerder Straße / Völlhöfner Weiden Finkenwerder 58.418 1.202.291,05 € 10. Friedrich-Ebert-Damm, Höhe Ebeers-reye stadteinwärts 8.854 147.422,21 € stadtauswärts 14.326 229.807,68 € 11. Jahnring gegenüber 21 Dulsberg 11.124 221.924,92 € 12. Jahnring, Lichtmast 49 Groß Borstel 6.672 127.868,23 € 13. Kieler Straße 221 stadteinwärts 21.533 361.314,62 € stadtauswärts 34.875 588.379,44 € 14. Kollaustraße / Papenreye stadteinwärts 9.892 140.930,59 € 15. Langenhorner Chaussee 411 stadteinwärts 2.294 39.087,99 € 16. Neue Elbbrücke rechter Fahrbahnrand stadteinwärts 15.996 79.099,07 € 17. Neue Elbbrücke linker Fahrbahnrand stadteinwärts 3.738 403.509,89 € 18. Osdorfer Landstr. ggü 25 stadtauswärts 4.890 101.934,73 € 19. Osdorfer Landstr. ggü 351 stadtauswärts 5.957 110.705,79 € 20. Osterfeldstraße 60 Stellingen 8.503 175.951,44 € 21. Rennbahnstraße gegenüber 101 Wandsbek 23.991 441.068,41 € 22. Robert-Schuman-Brücke, Lichtmast 11 Horn 6.305 127.373,17 € 23. Stader Straße 24 stadtauswärts 10.023 178.592,18 € 24. Stresemannstraße 70 stadteinwärts 25.249 639.896,70 € Drucksache 21/11162 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Nr. Standort Fahrtrichtung Anzeigenaufkommen Einnahmen im Rahmen von Verwarnungs- und Bußgeldern 25. Stresemannstraße 147 Eimsbüttel 40.066 1.112.513,84 € 26. Wandsbeker Chaussee 76/ Richardstraße stadteinwärts 7.714 161.408,98 € stadtauswärts 17.393 337.650,84 € 27. Wandsbeker Marktstraße / Robert- Schuman-Brücke stadtauswärts 8.249 147.079,52 € 28. Winsener Straße gegenüber 218 Harburg 5.290 109.337,14 € Summe: 419.849 8.461.141,03 € 7. Aus welchen Gründen waren welche stationären GÜA in Hamburg im laufenden Jahr wie lange jeweils nicht in Betrieb? Bitte für jede GÜA die Ausfallgründe und den Ausfallzeitraum separat angeben. Standort Fahrtrichtung Ausfallzeit Status Bergedorfer Straße / Heckkatenweg stadtauswärts 29.05 - 12.07. Austausch und Moderni-sierung Anlage Bergedorfer Straße gegenüber Lichtmast 107 stadtauswärts 26.05 - 12.07. Austausch und Modernisierung Anlage Bramfelder Chaussee / Maisredder stadteinwärts 04.07. – 04.09. Austausch und Moderni-sierung Anlage stadtauswärts 04.07. – 04.09. Austausch und Moderni-sierung Anlage Cuxhavener Straße 267 a stadteinwärts 05.03 - 12.03. Baumaßnahme 16.10. - 06.11. Defekt Eiffestraße 585 stadteinwärts 26.04 -27.04. Stromausfall Finkenwerder Straße / Völlhöfner Weiden Finkenwerder 19.06. Defekt 27.08-28.08. Sachbeschädigung Friedrich-Ebert-Damm, Höhe Ebeersreye stadteinwärts 31.10 - 01.11. Sachbeschädigung stadtauswärts 31.10 - 01.11. Sachbeschädigung Jahnring gegenüber 21 Dulsberg 17.10 - 23.11. Defekt Kieler Straße 221 stadteinwärts 18.06. - 19.06. Sachbeschädigung 19.10. - 23.10 Defekt stadtauswärts 18.06. - 19.06. Sachbeschädigung Kollaustraße / Papenreye stadteinwärts 01.01. - 13.07. Austausch und Moderni-sierung Anlage Langenhorner Chaussee 411 stadteinwärts 01.11 - 08.11. Stromausfall Osterfeldstraße 60 Stellingen 10.04 - 07.06. Defekt Stader Straße 24 stadtauswärts 06.06. - 12.07. Austausch und Modernisierung Anlage 04.09-08.09. Defekt Stresemannstraße 70 stadteinwärts 15.04. - 18.04. Sachbeschädigung 01.11 - 08.11. Stromausfall Stresemannstraße 147 Eimsbüttel 21.07 - 10.11. Schleifendefekt durch Baumaßnahme 8. Sind aktuell stationäre GÜA in Hamburg nicht in Betrieb? Wenn ja, welche, warum und wie lange noch? Nein. 9. Ist geplant, weitere stationäre GÜA in Hamburg aufzustellen? Wenn ja, wann, welchen Typs und wo? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/11014.