BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11165 21. Wahlperiode 08.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 30.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Ausgestaltung der Gestapo-Dokumentations- und Gedenkstätte im Stadthaus Im Sommer 2018 soll nach den Plänen des Eigentümers an der Stadthausbrücke 8a ein „Ort der Erinnerung“ an den Sitz der Hamburger Gestapo eingerichtet werden, die von einer Buchhandlung betrieben werden soll (Drs. 21/10997). Ich frage den Senat: Die KZ-Gedenkstätte Neuengamme hat dem Eigentümer Unterlagen für die Ausstellungsproduktion zur Verfügung gestellt. Diese thematisieren neben dem Wirken der polizeilichen Verfolgungsinstanzen auch das Schicksal der unterschiedlichen Verfolgtengruppen und anhand biografischer Fallgeschichten auch zentrale Aspekte des in Hamburg gegen das NS-Regime geleisteten Widerstandes. Nach Angaben des Eigentümers ist dieser derzeit mit einer ausgewiesenen Ausstellungsagentur im Gespräch. In der zentral im Eingangsbereich des Gebäudes Stadthausbrücke 8 im Erdgeschoss platzierten Hauptfläche des „Ortes der Erinnerung“ (circa 330 m2 inklusive Nebenflächen ) wird neben einer Buchhandlung und einem Café für Ausstellungszwecke eine Nettofläche von circa 70 m2 zur Verfügung stehen. Aufgrund der vorgesehenen räumlichen Flexibilität wird für Veranstaltungen auch ein Teil der Buchhandlungsfläche genutzt werden können. Die als historisches Relikt weitgehend in originaler Bausubstanz erhaltene Fleetbrücke, über die Inhaftierte von den im Kellergeschoss gelegenen Arrestzellen zu den Verhörräumen der Gestapo im ehemaligen Görtz-Palais geführt wurden (sogenannte Seufzerbrücke) und die vor allem für die Darstellungen von Opferbiografien genutzt werden soll, bietet eine Ausstellungsfläche von circa 40 m2. Des Weiteren sind Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte des Gebäudekomplexes , einschließlich der Nutzung für die Polizeibehörde in der NS-Zeit, auf dem circa 7 Meter breiten Arkadengang geplant (insgesamt mit circa 75 m2 veranschlagt ). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In dem Gedenkstätten-Konzept der Hamburger Bürgerschaft (Drs. 19/4555 und 20/7833) wird eine Dokumentations- und Gedenkstätte mit einer „Gesamtschau des Widerstandes gegen den Nationalsozialismus“ im Stadthaus angeregt. „Informationsangebote könnten hier, neben solchen über die Polizeibehörde sowie die Gestapo und die Kriminalpolizei als zentrale Verfolgungsinstanzen, das gesamte Spektrum unterschiedlicher Widerstands- und Verfolgtengruppen, weltanschaulicher Milieus, Formen individueller Verweigerung ebenso wie Beispiele solidarischen Handelns thematisieren.“ (Drs. 20/12554.) Drucksache 21/11165 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a) In welcher Form will der Eigentümer diese Informationsangebote realisieren? b) Inwieweit wird sichergestellt, dass pädagogisch und historisch qualifiziertes Personal die Besucher des Erinnerungsortes betreut? 2. Die Ausstellungsfläche im Erdgeschoss unter Einschluss einer anteiligen Einbeziehung der Brückenarkade als zukünftige Wegeverbindung wird im Bauantrag auf circa 530 m2 beziffert (Drs. 20/12554). a) Wie soll diese Fläche nach derzeitigen Plänen des Eigentümers zwischen Buchhandlung, Café und Ausstellung aufgeteilt werden? b) Inwiefern und auf einer Fläche welcher Größe wird nach derzeitigem Planungsstand eine „Gesamtschau des Widerstandes gegen den Nationalsozialismus“ realisiert? 3. Im Kaufvertrag zwischen dem Eigentümer und der Freien und Hansestadt Hamburg wurde vereinbart, dass im Stadthaus ein „Lernort mit unterschiedlichen Inhalten“ geschaffen wird, an dem neben Ausstellungen und Dokumentationen auch „Seminare, Veranstaltungen und Inszenierungen “ angeboten werden. Wie gedenkt der Eigentümer diese Verpflichtung zu erfüllen? 4. In der Drs. 21/10997 gibt der Senat an: „Die Verfahren sowohl zur Auswahl des Betreibers als auch zur Errichtung und zum Betrieb der Gedenkstätte obliegen dem Eigentümer.“ Wie stellt der Senat sicher, dass a) die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen in Bezug auf die Gedenkstätte dauerhaft angemessen umgesetzt werden? b) dauerhaft den wissenschaftlich-fachlichen Anforderungen an einen Gedenkstättenbetrieb und die entsprechende Ausstellungsgestaltung entsprochen wird? 5. In der Drs. 21/10997 gibt der Senat an: „Zur Unterstützung der Ausstellung hat die KZ-Gedenkstätte Neuengamme dem Eigentümer konzeptionelle Unterlagen sowie historisches Material zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus bietet sie fachliche Beratung bei der Ausstellungsentwicklung an.“ Inwieweit ist vorgesehen, dass die KZ-Gedenkstätte Neuengamme im Zuge des Gedenkstättenbetriebes auch dauerhaft beratend tätig ist? Seiner vertraglichen Verpflichtung ist der Eigentümer bisher nachgekommen. Schon in den zurückliegenden Jahren hat der Eigentümer seine Planungen mit der zuständigen Behörde, dem Denkmalschutzamt und der KZ-Gedenkstätte Neuengamme abgestimmt . Daher besteht für die zuständige Behörde kein Anlass für Zweifel, dass der Eigentümer beziehungsweise die von ihm ausgewählte Betreiberin seinen beziehungsweise ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen und eine der historischen Bedeutung des Ortes angemessene Gedenkstätte in Abstimmung mit der zuständigen Behörde, insbesondere der KZ-Gedenkstätte Neuengamme, realisieren und dauerhaft den Betrieb und die öffentliche Zugänglichkeit sicherstellen wird. Das beinhaltet auch die dauerhafte beratende Tätigkeit durch die zuständige Behörde und die KZ-Gedenkstätte Neuengamme. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen, siehe Vorbemerkung.