BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11168 21. Wahlperiode 08.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 30.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Sachstand zum geplanten Gewerbegebiet Viktoriapark/Minervapark Gegen den Willen vieler Bürger ist mittlerweile beschlossene Sache, dass in Rahlstedt und Stapelfeld mitten in der Natur die Gewerbegebiete „Viktoriapark “ und „Minervapark“ entstehen sollen und gleichzeitig viele Grünflächen, Pflanzen und Tiere weichen müssen. Bis zuletzt konnten Senatsvertreter jedoch keine Auskünfte dazu geben, inwieweit die Verhandlungen mit privaten Gewerbetreibenden um die Gewerbeflächen vorangeschritten sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bei der Ländergrenzen übergreifenden Gewerbegebietsentwicklung Stormarn Wandsbek handelt es sich um ein herausragendes Beispiel innovativer und landschaftsintegrierter Gewerbeplanung im Hamburger Nordosten. Diese hat – unter Wahrung des Landschaftscharakters – zum Ziel, gewerbliche Ansiedlungsangebote im Bezirk Wandsbek vorzuhalten und in diesem dynamischen Raum an der Entwicklung teilzuhaben . Das Gewerbegebiet knüpft dabei in Lage und Charakter an die bestehenden Gewerbeparks an, was es gegenüber anderen Standorten auszeichnet. Die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege werden nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften berücksichtigt. Die hohen naturschutzrechtlichen Standards werden frühzeitig beachtet, in die Gestaltung einbezogen und in den weiteren Landschaftsraum („Große Heide“) hinein fortgesetzt. Es handelt sich bei den in Aussicht stehenden Gewerbeflächen nicht um Grundstücke der Freien und Hansestadt Hamburg. Daher erfolgt die Grundstücksvergabe nicht durch Hamburg. Entsprechend laufen derzeit keine Verhandlungen. Der Planungsbegünstige hat erklärt, derzeit für acht Firmen aus unterschiedlichen Branchen insgesamt etwa 16 ha der zukünftig angestrebten Gewerbegrundstücke reserviert zu haben. Diese würden insgesamt etwa 1.650 Arbeitsplätze umfassen. Zu den Grundstücksgeschäften nicht hamburgischer Körperschaften ist dem Senat im Übrigen keine Aussage möglich. Gleiches gilt für etwaige außerhamburgische Vorgänge. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Auf welchem Stand befinden sich die Bebauungsplan- beziehungsweise Planfeststellungsverfahren zu den Gewerbegebieten Viktoriapark und Minervapark gegenwärtig? Im Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 131 einschließlich der darauf bezogenen Änderungen des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsprogramms erfolgt derzeit die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch . Drucksache 21/11168 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Für das vom Amt Siek betriebene Bebauungsplanverfahren Stapelfeld 16 erfolgt derzeit ebenfalls die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. 2. Welche Flächenanteile der Gewerbegebiete Viktoriapark und Minervapark auf Hamburger und Schleswig-Holsteiner Seite sind jeweils bereits an Gewerbetreibende vergeben? 3. Um wie viele Flächenanteile der Gewerbegebiete Viktoriapark und Minervapark auf Hamburger und Schleswig-Holsteiner Seite laufen jeweils zurzeit Verhandlungen zum Verkauf? 4. Welche Unternehmen oder zumindest Branchen betreffen die in den Fragen 1. und 2. abgefragten Gewerbeflächen? 5. Wie viele Arbeitsplätze sollen nach gegenwärtiger Planung planmäßig und aufgrund der derzeitigen Verkaufsverhandlungen und -abschlüsse tatsächlich in den Gewerbegebieten Viktoriapark und Minervapark jeweils in Hamburg und in Schleswig-Holstein entstehen? Siehe Vorbemerkung. 6. Wann beginnen auf welchen (Gewerbe-)Flächen sowie für welche Straßen - und Wegeverbindungen welche Bauarbeiten und wann sollen diese planmäßig abgeschlossen sein? Dies steht noch nicht fest. 7. Wie viele und welche Bäume welchen Durchmessers müssen nunmehr für die Realisierung der Gewerbegebiete und Bauarbeiten gefällt werden ? 8. Wie viele Knickwälle müssen auf welche Weise nunmehr für die Realisierung der Gewerbegebiete und Bauarbeiten entfernt werden? Nach dem derzeitigen Entwurfsstand des Plankonzepts zum Bebauungsplan Rahlstedt 131 bleibt mit circa 1.800 laufenden Metern Knick der größte Teil der vorhandenen Knickstrukturen mit ihrem Strauch- und Baumbestand erhalten und wird in das Plankonzept integriert. Etwa 1.370 laufende Meter Knick müssen für die Planung entfernt werden, werden aber innerhalb des Plangebietes durch neue Knicks ersetzt. Eine Einzelerhebung des Vegetationsbestandes innerhalb der Knicks ist daher nicht erfolgt. 9. Inwieweit sind bislang Belange des Naturschutzes bei der Planung und Realisierung der Gewerbegebiete berücksichtigt und welche Ersatzflächen und -pflanzungen sollen wann erfolgen? Siehe Vorbemerkung. 10. Wie haben die zuständige Behörde und der Senat bislang (Stand 30.11.2017) auf die Bürgerproteste gegen die geplanten Gewerbegebiete reagiert und auf welchem Stand sind gegebenenfalls behördliche oder gerichtliche Verfahren? Die Freie und Hansestadt Hamburg gestaltet die im Zuge der Planung erforderlichen Bauleitplanverfahren auch weiterhin transparent und nach Maßgabe der Vorschriften des Baugesetzbuches. Über die dortigen Vorgaben hinaus erfolgte eine Bürgerbeteiligung zum Aufbau des umgebenden Landschaftsraumes und eine Information der Öffentlichkeit über die verkehrsplanerische Untersuchung. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 131 hat der Senat das zuständige Bezirksamt angewiesen, das Bebauungsplanverfahren zügig durchzuführen und den Bebauungsplan unter Beachtung des Abwägungsgebots festzustellen. In der Folge wurde ein gegen die Planung gerichtetes Bürgerbegehren als unzulässig erkannt, ebenso ein nachfolgender Widerspruch. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat außerdem im Juli 2017 einen gegen die Planung gerichteten Antrag einer Privatperson abgewiesen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und die Vorbemerkung.