BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11173 21. Wahlperiode 08.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 30.11.2017 und Antwort des Senats Betr.: Sicherheitslage in den Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft (II) Im April 2017 hatte Senator Steffen ein neues Sicherheitskonzept für die Hamburger Gerichte vorgestellt. Die Aggressionen gegenüber Servicemitarbeitern , Wachtmeistern oder Richtern nehmen zu. Besonders auffällig ist der Anstieg der Überfälle und bedrohlichen Situationen bei den Familiengerichten . Dort haben sich die Vorfälle von sechs im Jahr 20151 auf 22 in den ersten drei Monaten 2017 potenziert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Für einen generellen Anstieg sicherheitsrelevanter Vorfälle an den Hamburger Gerichten seit März 2017 liegen der zuständigen Behörde keine Hinweise vor. Vielmehr berichten die Amtsgerichte, dass die seit dem Frühjahr 2017 verstärkt ergriffenen präventiven Maßnahmen insbesondere bei den Familiengerichten erste Wirkungen zeigen . Zu tätlichen Angriffen oder Überfällen ist es nicht mehr gekommen. Das Hanseatische Oberlandesgericht, die Arbeits- und Sozialgerichte, das Finanzgericht sowie die Verwaltungsgerichte haben keine Veränderung festgestellt, bemerken aber, dass es in den letzten Jahren mehr auffällige Personen gegeben hat, denen aggressives Verhalten zugetraut wird. Diesen Personen begegnen alle Gerichte durch einen verstärkten Einsatz von Wachtmeisterinnen und Wachtmeistern, sowohl beim Einlass als auch während der Verhandlungen, wenn es konkrete Hinweise gibt. Die Staatsanwaltschaft berichtet von einer vermehrten aggressiven Grundhaltung gegenüber Bediensteten, die sich allerdings auf verbale Ausfälle beschränkt. Mit Ausnahme der Sachbeschädigung am Gebäude Gorch-Fock-Wall 15 am 18. November 2017 hat sich die Lage nicht verändert. Zu den beabsichtigten Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in den Gerichten und Staatsanwaltschaften siehe Drs. 21/8696. Die dort benannten baulichen Veränderungen für das Amtsgericht Hamburg-Altona werden ab dem Frühjahr 2018 realisiert. Im Sommer 2018 soll das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf folgen. Für die Amtsgerichte Hamburg-Barmbek und Hamburg-Harburg sind die Erörterungen mit dem jeweiligen Eigentümer zur Erweiterung der Mietflächen aufgenommen worden. Darüber hinaus werden kleinere Maßnahmen in den Gerichten und Staatsanwaltschaften kontinuierlich umgesetzt. Im Übrigen sieht der Senat aufgrund der Ausführungen des Hamburgischen Verfassungsgerichts (Urteil vom 20.5.2003 – 9/02, HmbJVBI.2003, 49), die entsprechend für die Gerichte gelten, davon ab, detaillierter über einzelne bestehende und geplante Sicherheitsmaßnahmen zu berichten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/8358 vom 24.03.2017. Drucksache 21/11173 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitstechnik , zu den Einlasskontrollen und zum Personal sind gemäß der Drs. 21/8696 vom 11.04.20172 bisher umgesetzt worden (bitte anhand der Gerichte und der Staatsanwaltschaft anführen)? a. Was hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde seit 2017 konkret zur Verbesserung der Sicherheitslage an welchen Gerichten und der Staatsanwaltschaft unternommen? b. Wie viele Mittel in welcher Höhe sind dazu bisher zur Verfügung gestellt worden? Neben der von der Bürgerschaft im Rahmen des bürgerschaftlichen Ersuchens in der Drs. 21/6989 bewilligten Verpflichtungsermächtigung sind nachstehenden Mittel in 2017 zur Verfügung gestellt worden: Hanseatisches Oberlandesgericht 58.000 Euro Landgericht 375.000 Euro Amtsgerichte 156.000 Euro Sozialgerichte 8.500 Euro Staatsanwaltschaften 27.500 Euro Strafjustizgebäude 20.500 Euro Eine eindeutige Zuordnung pro Gericht ist nicht immer möglich, sodass auf das Gebäude abgestellt wurde. Darüber hinaus werden im laufenden Geschäftsbetrieb kleine Maßnahmen sofort umgesetzt, deren Kosten nicht gesondert erfasst werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Welche baulichen Veränderungen sind an welchem Gericht und bei der Staatsanwaltschaft bisher wie umgesetzt worden? 3. An welchen Gerichten wurden wie die Videoüberwachungsanlagen in welchem Umfang erweitert beziehungsweise ist eine Erweiterung geplant? a. Inwieweit kommt es in öffentlichen und nicht öffentlichen Bereichen zum zusätzlichen Einsatz von Videotechnik? b. In welchem Zeitraum sollen die Videoüberwachungsanlagen wo erweitert werden? c. Sollen beziehungsweise werden ausschließlich die Flächen um die Gerichtsgebäude verstärkt durch den Einsatz von Videotechnik gesichert? Wenn ja, in welchem Umfang erfolgt die Videoüberwachung im Vergleich zur bisherigen Videotechnik bei welchem Gericht? d. Welche Kosten sind dazu geplant? Derzeit liegen konkrete Planungen für die Erweiterung der Videotechnik mit Kosten von 78.000 Euro vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Wie genau wurden Videoüberwachungsanlagen in welchem Umfang bei der Staatsanwaltschaft erweitert beziehungsweise ist eine Erweiterung in welchem Zeitraum geplant? Siehe Vorbemerkung. 5. Wie weit fortgeschritten ist die Bildung einer mobilen Einsatzgruppe von Justizwachtmeistern? a. Wie viel neu ausgebildete Wachtmeister haben ihre Ausbildung begonnen und sind dann ab wann in der Einsatzgruppe tätig? 2 Vergleiche https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/57419/stellungnahme-dessenats -zu-dem-ersuchen-der-b%c3%bcrgerschaft-vom-14-dezember-2016- %e2%80%9esanierungsfonds-2020-intensivierung-der-sicherheitsma%c3%9fnahmen.pdf. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11173 3 b. Welche Voraussetzungen müssen dazu noch in welchem Zeitraum umgesetzt werden? Die Leitung der mobilen Eingreifgruppe hat am 1. Oktober 2017 ihre Tätigkeit aufgenommen . Aktuell läuft ein Personalauswahlverfahren aus dem Kreis der in der Justiz bereits tätigen Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister. Nach Abschluss dieses Verfahrens nicht besetzte Stellen werden nach Abschluss der Ausbildung zum 30. März 2018 besetzt. Am 1. Oktober 2017 haben 29 Justizwachtmeister die Ausbildung begonnen. Diese endet am 30. März 2018, sodass die Wachtmeister aus dieser Gruppe ab Sommer 2018 in der Mobilen Einsatzgruppe (MEG) eingesetzt werden könnten. 6. Welche Maßnahmen plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde in welchem Zeitraum, insbesondere der baulichen Änderungen, um die Sicherheitsstandards an welchen Gerichten und der Staatsanwaltschaft wie zu verbessern (bitte anhand der Gerichte und der Staatsanwaltschaft anführen)? a. Wie sehen dazu die Kostenplanungen aus? b. Gibt es Abweichungen von bisherigen Planungen? c. Wenn ja, welche und warum? Siehe Antwort zu 1. sowie Vorbemerkung. 7. Bei welchen Gerichten besteht seit wann und aus welchen Gründen weiter Bedarf zur Verbesserung der Sicherheitslage (bitte nach Gerichten darstellen)? 8. Besteht bei der Staatsanwaltschaft Bedarf zur Verbesserung der Sicherheitslage ? Wenn ja, warum? Siehe Drs. 21/8696. 9. Bei welchen Gerichten ist zu welchen Zeiten eine Besetzung durch Pförtner gewährleistet (bitte je nach Gericht darstellen)? Die Gerichte gewährleisten grundsätzlich eine Besetzung durch Pförtner in den Geschäftszeiten, teilweise werden diese durch Sicherheitsdienste ergänzt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 10. Inwieweit wurden Gefährdungsanalysen an welchen Gerichten und der Staatsanwaltschaft von 2016 bis 30. November 2017 durchgeführt (bitte je nach Gericht darstellen)? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Im Zusammenhang mit den Verhandlungen der G20-Prozesse im Strafsegment des Amtsgerichts Hamburg-Mitte und im Amtsgericht Altona haben im Vorfeld Sicherheitsberatungen durch das Landeskriminalamt (LKA) stattgefunden. Im Übrigen siehe Drs. 21/8358.