BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1118 21. Wahlperiode 28.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 22.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Verschleppung der Hafen-Westerweiterung durch einen Mitarbeiter der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (II) Die unzureichende Senatsantwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/933 macht Nachfragen erforderlich. Die Umstände, die zu einer möglichen Verschleppung der Hafen-Westerweiterung und Erweiterung des Wendekreises durch einen befangenen Mitarbeiter der ehemaligen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt geführt haben, gilt es umfassend aufzuklären. Der Senat missachtet durch die zum Teil unzureichende Beantwortung von Schriftlichen Kleinen Anfragen das Auskunftsrecht der Bürgerschaft. Auch die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien am 7. Juli 2015 hat nicht zu einer ausreichenden Klärung des Sachverhalts geführt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In Drs. 21/1031 bestätigt der Senat, dass es in einem Fall mehrere Einwendungen gegen die Hafen-Westerweiterung und die Erweiterung des Wendekreises durch Behördenmitarbeiter gab oder gibt. Wann und wo wurden diese eingereicht und was war konkreter Bestandteil der jeweiligen Beschwerden? Eine Einwendung ist datiert vom 14. Oktober 2009 und ging im Rahmen des Anhörungsverfahrens bei der Planfeststellungsbehörde ein. Eine weitere Einwendung ist datiert vom 17. Februar 2015 und ging im Rahmen des ergänzenden Anhörungsverfahrens bei der Planfeststellungsbehörde ein. Gegenstand der Einwendungen waren in beiden Fällen die vorhabensbedingten Lärmauswirkungen auf ein privates Wohngebäude . 2. Für welche Tätigkeitsfelder war der möglicherweise befangene Mitarbeiter der ehemaligen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt seit 2009 zuständig? 3. Seit wann war der Mitarbeiter im Behördendienst der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt oder anderer Behörden tätig? Siehe Drs. 21/933. 4. Wie lange wird das personalrechtliche Verfahren des Behördenmitarbeiters dauern und wann ist mir einem Abschluss zu rechnen? Seitens der zuständigen Behörde wurde eine personalrechtliche Entscheidung getroffen . Weitere Angaben können nicht gemacht werden, da diese als personenbezogene Angaben und Wertungen den Schutzbestimmungen des Personalaktenrechts und damit dem Grundsatz unterliegen, dass Personalaktendaten nur für Zwecke der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft verwendet werden dürfen, es sei denn, der Drucksache 21/1118 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Betroffene willigt in die anderweitige Verwendung ein (§ 50 Satz 4 Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern i.V.m. § 89 Absatz 3 Hamburgisches Beamtengesetz). Die insoweit datenschutzrechtlich erforderliche Einwilligung hat der Betroffene nicht erteilt. 5. In Drs. 21/1031 führt der Senat in seiner Antwort aus, dass das Planfeststellungsverfahren zwei öffentliche Anhörungstermine umfasst habe, die der Erörterung der Einwendungen dienten. Wann, durch wen und wo wurden diese zwei öffentlichen Anhörungstermine durchgeführt? Die zuständige Planfeststellungsbehörde führte im Rahmen des Anhörungsverfahrens einen Erörterungstermin am 20./21. Juni 2011 in der Alten Kaffeebörse, Pickhuben, Hamburg durch. Im Rahmen des ergänzenden Anhörungsverfahrens führte die Planfeststellungsbehörde einen weiteren Anhörungstermin am 22. Juni 2015 in der Katholischen Akademie, Herrengraben, Hamburg, durch.