BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1119 21. Wahlperiode 28.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 22.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Personalausstattung des HVV Die folgenden Fragen beziehen sich nur auf die Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) als solche, also nicht auf die Mitgliedsunternehmen wie Hochbahn et cetera. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der HVV Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) wie folgt: 1. Wie viele Stellen hatte der HVV jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember der Jahre 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 (nur 30. Juni)? Vollzeitäquivalente (VZÄ) Krankenstand 30.06.2011 68,3 -- 31.12.2011 66,9 5,7% 30.06.2012 62,8 -- 31.12.2012 62,0 3,1% 30.06.2013 64,4 -- 31.12.2013 64,7 3,0% 30.06.2014 60,3 -- 31.12.2014 63,3 3,2% 30.06.2015 61,5 -- 2. Welcher Tarifgruppe waren diese Stellen jeweils zugeordnet? Die HVV GmbH hat keinen Tarifvertrag abgeschlossen. Eine Eingruppierung der Mitarbeiter /-innen in Tarifgruppen erfolgt darum nicht. Die Gehälter werden einzelvertraglich auf der Grundlage der Betriebsvereinbarung ausgehandelt. 3. Sofern sich die Stellenzahl im abgefragten Zeitraum verändert hat: Woran lag das? Der aufgabenbezogene Personalbedarf wird im Aufsichtsrat der HVV GmbH abgestimmt und genehmigt. Eine wesentliche Personalveränderung verursachte die Auflösung des fremdfinanzierten Bereiches Arbeitsgelegenheiten Ende 2011. 4. Wie viele VZÄ hatte der HVV zu den abgefragten Zeitpunkten? 5. Wie war der Krankenstand beim HVV in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015? Siehe Antwort zu 1. Drucksache 21/1119 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Wie wird der HVV finanziert? Welche Zahlungen erhielt der HVV in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 von wem? Die verantwortlichen Gebietskörperschaften (Aufgabenträger) finanzieren als Gesellschafter der HVV GmbH den entstehenden Aufwand der HVV GmbH in Form eines Fehlbetragsausgleichs gemäß Gesellschaftsvertrag. Der zweite wesentliche Finanzierungsblock besteht aus Beiträgen der Verkehrsunternehmen, die dauerhafte zentrale Verbundtätigkeiten beauftragen. Die Zahlungen betrugen in Tausend Euro netto: Gesamt Fehlbetragsausgleich Gesellschafter VerbundVerkehrsunternehmen und Sonstige 2011 10.076 4.669 5.407 2012 10.011 4.544 5.467 2013 9.460 4.779 4.681 2014 9.650 4.959 4.691 2015 5.193 2.794 (Abschlagszahlungen) 2.399 (Abschlagszahlungen)