BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11197 21. Wahlperiode 12.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 04.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Wie werden Hamburgs Bedienstete vor Paketbomben geschützt? Hinter der am 1. Dezember 2017 in Potsdam gefundenen Paketbombe steckt eine Erpressung in Millionenhöhe gegen den Paketdienstleister DHL; eine ähnliche Lieferung soll bereits vor einigen Wochen in Frankfurt aufgetaucht sein. Die Sicherheitsbehörden gehen davon aus, dass der oder die Täter weitere Sprengstoffbomben in Umlauf bringen werden, falls DHL nicht zahlt. Die Polizei rät, verdächtige Pakete mit unbekanntem Absender nicht zu öffnen . Heute, am 4. Dezember 2017, wurde bekannt gegeben, dass ein DHL-Paket mit möglicherweise explosivem Inhalt in der Thüringer Staatskanzlei in Erfurt eingegangen ist. Mitarbeiter seien auf das Paket, das bereits am Freitag angeliefert wurde, aufmerksam geworden, es sei von der Polizei sichergestellt worden. Es stellt sich die Frage, inwiefern in Hamburgs besonders sensiblen Bereichen , wie beispielsweise bei der Behörde für Inneres und Sport, eine Postkontrolle vor Öffnung der Sendung erfolgt. Dort gibt es im Eingangsbereich aus Sicherheitsaspekten eine Zugangskontrolle. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie häufig sind seit dem Jahre 2016 Briefe beziehungsweise Pakete mit verdächtigem Inhalt bei Hamburgs Behörden eingegangen? Bitte pro Jahr unter jeweiliger Angabe der Behörde darstellen. 2016 gab es im Bezirksamt (BA) Eimsbüttel eine, in der Justizbehörde (JB) und der Behörde für Inneres und Sport (BIS) jeweils zwei und in der Finanzbehörde (FB) drei verdächtige Sendungen. 2017 gingen im BA Eimsbüttel und BA Hamburg-Nord bisher jeweils eine, in der JB elf, in der BIS sieben und in der FB zehn verdächtige Sendungen ein. Alle Sendungen erwiesen sich als ungefährlich. 2. Inwiefern erfolgen in den einzelnen Behörden Postkontrollen vor Öffnung der Sendungen? Wie stellt sich dies insbesondere in den Behörden/ öffentlichen Gebäuden, die über Sicherheitsbereiche verfügen (zum Beispiel Behörde für Inneres und Sport, Polizeipräsidium, Strafjustizgebäude ), dar? In den Sicherheitsbereichen der BIS wird in der Poststelle jede Sendung vor Öffnung einer Sichtkontrolle unterzogen. Im Geschäftsbereich der JB werden abhängig vom abstrakten Gefährdungsgrad der jeweiligen Einrichtung sowie von lagebezogenen Gefährdungsbeurteilungen die erforderlichen Maßnahmen zur Kontrolle von Postsendungen getroffen. Allen Dienststellen der Justiz werden Informationsveranstaltungen angeboten. Die für die Postkontrolle zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Drucksache 21/11197 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 werden in Sicherheitsfragen geschult und erhalten anlassbezogene Hinweise. In Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt und der Deutschen Post AG hat die FB im Mai 2017 aktuelle Empfehlungen für Leitungen der Post- und Geschäftsstellen mit sensiblen Bereichen beziehungsweise sehr hohen Eingangszahlen zum Umgang mit potenziell gefährlichen Sendungen aufgestellt. Die Senatskanzlei hat in einem internen Handbuch geregelt, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Arbeit in der Poststelle des Rathauses zu beachten haben. Von weitergehenden detaillierteren Ausführungen wird aus Sicherheitsgründen abgesehen. 3. Wie beurteilt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die vorhandenen Möglichkeiten zur Postkontrolle? Sind hier Ausweitungen geplant? Die zuständige Behörde beobachtet die Entwicklung aufmerksam. Sofern erforderlich, werden zusätzliche Maßnahmen veranlasst. Im Übrigen siehe Antwort zu 2.