BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11198 21. Wahlperiode 12.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 04.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Hat Rot-Grün die Teilhabe von Menschen mit Behinderung tatsächlich verbessert? Hamburg hat unter anderem mit dem Programm Hamburger „Budget für Arbeit“ neue Wege im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Behinderung beschritten − mit Stand 30. April 2017 wurde insgesamt für 177 Personen über das Hamburger „Budget für Arbeit“ eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt gefördert. Auch nimmt Hamburg an der Erprobung einzelner geeigneter Aspekte der neuen Eingliederungshilfe als Modellträger teil. Mit dem Hamburger Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat sich der Senat zudem selber einen Fahrplan gegeben. Und zur Erwerbssituation von Menschen mit Behinderungen in Hamburg hat er eine Studie in Auftrag gegeben. Deren seit einigen Monaten vorliegendes Ergebnis macht jedoch deutlich, dass trotz der zuvor angeführten Maßnahmen „Menschen mit Beeinträchtigungen auf dem Hamburger Arbeitsmarkt immer noch unterrepräsentiert und in der betrieblichen Ausbildung zahlenmäßig kaum vertreten und einem höheren Langzeitarbeitslosigkeitsrisiko ausgesetzt sind“ (Drs. 21/9692). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Maßnahmen zur Förderung der aktiven politischen Mitwirkung und Beteiligung von Menschen mit Behinderungen hat der Senat seit Beginn der Legislaturperiode ergriffen? Der Senat hat hierzu den Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unter Beteiligung von Organisationen für Menschen mit Behinderungen erarbeitet (siehe Drs. 20/6337). Diesen Ansatz der Mitwirkung und Beteiligung von Menschen mit Behinderungen hat der Senat fortgeführt und ausgebaut. Zur Umsetzung der UN-BRK und des Landesaktionsplans haben das Kollegium der Staatsräte und der Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen (LAG) am 5. Oktober 2015 eine Vereinbarung unterzeichnet. Die Vereinbarung enthält konkrete Verabredungen über die Zusammenarbeit und die Beteiligung der LAG. Einmal jährlich treffen sich Lenkungsgruppe und Vorstand der LAG zur Diskussion über die Erfahrungen mit der Umsetzung der Vereinbarung. Eine solche verbindliche Verabredung und Kooperation ist im Bundesgebiet einmalig. Weiterhin wird zur Einbeziehung der Interessen von Menschen mit Behinderung die LAG seit 2014 an der gemeinsamen Lenkungsgruppe zu den Rahmenvereinbarungen über das Trägerbudget mit den vier großen Trägern der Eingliederungshilfe beteiligt und wirkt aktiv mit. Gleiches gilt für die Umstellung der Leistungs- und Finanzierungsstrukturen in der Ambulanten Sozialpsychiatrie (ASP), bei der die LAG seit 2014 im Begleitgremium aktiv die Interessen der Menschen mit Behinderung vertritt. Aktuell ist beabsichtigt, mit der Neufassung des Landesrahmenvertrages zum Abschluss von Drucksache 21/11198 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Vereinbarungen nach § 75 SGB XII die LAG an allen Entscheidungsprozessen über die Gestaltung und Weiterentwicklung der Leistungs- und Finanzierungsstrukturen als Mitglied der Vertragskommission zu beteiligen. Die Landeszentrale für politische Bildung Hamburg (LZ) führt fortlaufend folgende Maßnahmen zur Förderung der aktiven politischen Mitwirkung und Beteiligung von Menschen mit Behinderungen, zum Beispiel durch zur Verfügungstellung von Publikationen , Gruppenführungen für Menschen mit Behinderungen oder Veranstaltungen über die Integration von Menschen mit Behinderungen, zum Beispiel am 21. April 2016 Barcamp „Vielfalt inklusive“ zur Inklusion in der politischen Jugendbildung (in Kooperation mit der Evangelischen Akademie der Nordkirche und der KinderKulturKarawane ). Alle Behörden und Dienststellen achten darauf, bei öffentlichen Veranstaltungen möglichst einen barrierefreien Zugang zu den Örtlichkeiten zu garantieren. Darüber hinaus werden vermehrt Unterlagen barrierefrei aufbereitet und situationsbedingt Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher beauftragt. So wurden zum Beispiel beim Beteiligungsverfahren Borgweg (Sommer 2016 bis Frühjahr 2017) der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) alle Präsentationen und Protokolle barrierefrei aufbereitet, so dass diese mit einem speziellen Screenreader genutzt werden konnten (http://www.via-bus.de/beteiligungsprozess-borgweg/). Auf der bezirklichen Ebene wurde in dieser Legislatur im Bezirksamt Altona ein bezirklicher Beirat für Menschen mit Behinderung berufen. Über die dort behandelten Themen wird regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung und Senioren berichtet. 2. Wie werden seit Regierungsantritt von Rot-Grün die Belange von Menschen mit psychischen Behinderungen stärker berücksichtigt? Durch die Hilfe aus einer Hand in der Ambulanten Sozialpsychiatrie (ASP) und durch die Vereinbarung von Jahresbudgets mit den freigemeinnützigen und gewerblichen Dienstleistungsanbietern konnte das Angebot für Menschen mit seelischer Behinderung erweitert werden und die Qualität der Betreuung verbessert werden. Im Übrigen zur fachlichen Konzeptionierung der ASP siehe Drs. 20/11027, 20/10419 und 20/7179. Zur Förderung der Erwerbstätigkeit und der Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen (inklusive seelischer Behinderungen) siehe im Übrigen Drs. 21/9408, 21/9692 und 21/11010. 3. Durch welche Maßnahmen wurde die medizinisch-diagnostische Versorgung von Schwerst- und Mehrfachbehinderten über 18 Jahre verbessert ? In den zurückliegenden Jahren gab es einige Anstrengungen zur Verbesserung der Versorgungssituation von schwerst- und mehrfachbehinderten Menschen über 18 Jahre in Hamburg. Das Sengelmann Institut für Medizin und Inklusion (SIMI) am Evangelischen Krankenhaus Alsterdorf wurde in dieser Zeit aufgebaut. Das SIMI versteht sich als Ergänzung zum medizinischen Versorgungsangebot durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte für Patientinnen und Patienten, die aufgrund der Art, Schwere oder Komplexität ihrer Behinderung eine besondere Expertise brauchen. Darüber hinaus bieten die Ärztinnen und Ärzte des SIMI Fortbildungen an, beraten Mediziner in Praxis oder Krankenhaus und unterstützen den Aufbau eines Kompetenznetzes, um die wohnortnahe medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung zu stärken. Als weiteres Versorgungsangebot wurde die Interdisziplinäre Contergan- Sprechstunde an der Schön Klinik Hamburg Eilbek aufgebaut. Im Rahmen der Contergan -Sprechstunde erhalten Patientinnen und Patienten eine umfassende Untersuchung und Beratung durch Schmerztherapeutinnen/-therapeuten und Orthopädinnen/ Orthopäden. Darüber hinaus ist auch eine stationäre, fachübergreifende Beurteilung möglich. Hier arbeiten Schmerztherapeutinnen/-therapeuten, Orthopädinnen/Orthopäden , Physiotherapeutinnen/-therapeuten und Psychologinnen/Psychologen sehr eng zusammen. Um den individuellen Problemen besser gerecht zu werden, stehen bedarfsweise auch Fachärztinnen und -ärzte anderer Abteilungen zur Verfügung. Hör- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11198 3 schäden oder Taubheit sind häufig bei Menschen mit Conterganschädigung, bei Bedarf kann in diesen Fällen kurzfristig ein externer Gebärdendolmetscher hinzugezogen werden. Die Untersuchungen sind in der Regel innerhalb von drei Tagen abgeschlossen und die Patientinnen und Patienten erhalten am Ende des Aufenthaltes eine umfassende Beratung mit konkreten Empfehlungen für die weitere Behandlung. Darüber hinaus wird die Möglichkeit zur ambulanten Schmerztherapie für Menschen mit Conterganschäden angeboten. Beispielhaft kann ergänzend das MVZ Dentologicum GbR Medizinisches Versorgungszentrum genannt werden, das für Zahn- und Kieferbehandlungen über eine besondere behindertengerechte Ausstattung verfügt und speziell geschultes Personal vorhält. 4. Werden Informationen und Bescheide der Verwaltung, besonders des Fachamtes für Eingliederungshilfe, vermehrt in leichter oder leichtverständlicher Sprache mit ausgestellt? Informationen wie zum Beispiel Flyer oder Broschüren der Verwaltung werden vermehrt in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt und in Auszügen auf der Internetseite http://www.hamburg.de/leichte-sprache/ veröffentlicht. Im Jahr 2016 wurde ein Konzept „Leichte Sprache in der hamburgischen Verwaltung“ sowie fachliche Grundsätze dazu entwickelt. In diesem Rahmen sind verschiedene Texte in Leichte Sprache übertragen worden, zum Beispiel der Flyer „Müll trennen lohnt sich“ mit Infos zu Recycling und Mülltrennung, der Flyer „Informationen zum Schwerbehindertenausweis und zu den Merkzeichen“, eine Informationsbroschüre für Menschen mit Lerneinschränkungen , die vom Arzt eine Krebsdiagnose erhalten haben, das Heft „Wir informieren – Tipps für Ihre Sicherheit“ der Polizei Hamburg, die Broschüre „Schule in Hamburg verstehen in Leichter Sprache – ein Heft mit Infos für Eltern“ oder Informationstexte für Zeugenaussagen und Zeugenbetreuung bei der Justiz. Des Weiteren hat die Steuerverwaltung ihren Internetauftritt in Leichte Sprache übersetzt. Auch das Personalamt hat eine Information in Leichte Sprache übersetzen lassen, die sich an mögliche schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber richtet und erläutert, wie dieser Personenkreis Zugang zu ausgeschriebenen FHH-Funktionen erhält. Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) unterstützt des Weiteren Kultureinrichtungen in der Publikation von Begleitinformationen zu Ausstellungen in Leichter Sprache. In der Engagementdatenbank der von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) geförderten Freiwilligenagenturen werden Erklärungen in Leichter Sprache angeboten. Ebenfalls in Leichter Sprache wird regelmäßig eine Broschüre mit Adressen der Freiwilligenagenturen und Wohlfahrtsverbände in Leichter Sprache veröffentlicht . In dem Konzept „Leichte Sprache in der hamburgischen Verwaltung“ ist zudem festgelegt , dass bei jeder Veröffentlichung geprüft wird, ob sie in Leichte Sprache zu übertragen ist oder eine Zusammenstellung in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt wird. Die Bescheide des Fachamts für Eingliederungshilfe werden unverändert durch die Anwendung PROSA erstellt. Im Hinblick auf deren Ablösung durch die Nachfolgeanwendung PROSOZ im Jahr 2019 finden in PROSA keine Veränderungen der Bescheide mehr statt, die nicht gesetzlich erforderlich sind. Inwieweit künftig Bescheide in Leichter oder leicht verständlicher Sprache erstellt werden können, wird im Rahmen des PROSOZ-Einführungsprojekts geprüft. Vereinzelt werden anlassbezogen Erläuterungen der Verwaltung in Leichter Sprache, wie zum Beispiel anlässlich einer gesetzlichen Änderung zur Anrechnung des Werkstatteinkommens und bei der Umstellung der Bedarfsgruppensystematik in der stationären Eingliederungshilfe, an die betroffenen Leistungsberechtigten adressiert. 5. In welcher Art und Weise werden Menschen mit Behinderung inzwischen besser bei der Qualitätssicherung der Einrichtungen der Behindertenhilfe beteiligt? Zur Überprüfung der Qualitätssicherung von Leistungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe sind die Träger verpflichtet, einmal jährlich einen Qualitätssicherungsbe- Drucksache 21/11198 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 richt zu erstellen und der zuständigen Behörde bis zum 31. März des Folgejahres vorzulegen (Mustervereinbarung (MVB) nach § 75. Absatz 3 SGB XII). Nach § 10 2.1.3 MVB sind die Anbieter „insbesondere verpflichtet, regelmäßig, mindestens jedoch alle 2 Jahre, Maßnahmen zur Messung der Lebensqualität der Leistungsberechtigten (gem. § 14 Abs. 1 Nr. 6 HmbWBG) sowie zur Feststellung der Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (gem. § 14 Abs. 2 HmbWBG) durchzuführen sowie ein ständiges Beschwerdemanagement vorzuhalten.“ Des Weiteren begleitet die BASFI seit 2015 das Projekt Nueva (= „Nutzer evaluieren Nutzer“) – ein Evaluationsmodell aus Österreich, bei dem Menschen mit Behinderungen selbst Nutzerbefragungen zu den Angeboten der Eingliederungshilfe durchführen. Durch diese Befragungen haben die Betroffenen die Möglichkeit, unabhängig und selbstbestimmt an einer Verbesserung der Leistung und des Lebensumfelds mitzuwirken . 6. Rot-Grün betonte zudem, wie wichtig die Beratung von ehrenamtlichen Betreuern sei. Von wem erhalten die Ehrenamtlichen welche Art der Beratung und wie erfahren sie, ob sie an diesen Stellen Beratung erhalten können? Verfügt der Senat über Hinweise, wie sich die Zahl der Ehrenamtlichen in diesem Bereich seit dem Jahr 2011 entwickelt hat? Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer aus dem familiären Umfeld der Betroffenen erhalten eine erste Information zur Tätigkeit als Betreuerin/Betreuer durch die Betreuungsstelle Hamburg (Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz, Bezirksamt Altona) im Rahmen der Sachverhaltsfeststellung für die Betreuungsgerichte. Dabei wird auch auf die Beratungsmöglichkeiten der Betreuungsstelle Hamburg durch die Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht, sowie auf die Beratungsangebote der Hamburger Betreuungsvereine hingewiesen. Die Betreuungsgerichte führen bei Übergabe des Betreuerausweises ein Verpflichtungsgespräch , bei dem die Betreuerinnen und Betreuer auch über die bestehenden Beratungsangebote seitens der Beratungsstelle und der Betreuungsvereine hingewiesen werden. Neu bestellte ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer erhalten innerhalb der ersten vier Wochen nach Bestellung ein Anschreiben der Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht, in dem sie erneut über das Beratungsangebot in Hamburg informiert werden. Dem Schreiben beigefügt ist der von der Betreuungsstelle Hamburg und den Hamburger Betreuungsvereinen gemeinsam herausgegebene Fortbildungskalender für ehrenamtliche Betreuerinnen/Betreuer und Bevollmächtigte. Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer erhalten das Angebot einer individualisierten persönlichen Beratung, sowie die Möglichkeit zur kostenfreien Teilnahme an speziell für ehrenamtliche Betreuerinnen/Betreuer konzipierten Fort- und Weiterbildungsangeboten . Die Anzahl der ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuungen wird statistisch nicht erfasst. Die folgende Aufstellung ist aufgrund einer Datenbankabfrage aus dem Vorgangs- und Geschäftsstellenprogramm des Betreuungsgerichts erstellt worden. Die Daten sind abhängig von der Qualität der Pflege der hierfür erforderlichen Merkmale im Datenbanksystem und stammen aus einer Jahresmeldung, die zu einem Stichtag im Januar aus dem lebenden Datenbestand erstellt wird. Deshalb ist eine nachträgliche Überprüfung und Reproduktion der Daten nicht möglich. Im Jahr 2013/ 2014 ist das System umgestellt worden von der Software „MEGA“ auf „forumSTAR“. In den Umstellungsjahren sind die Daten nur bedingt belastbar. Außerdem hat sich die Auswertung verändert, weil die Anzahl der Betreuerinnen und Betreuer und nicht die Anzahl der Betreuten ausgewertet wird. Bei den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern, insbesondere bei Betreuung durch Familienangehörige, ist der Unterschied nicht so gravierend, weil die meisten Betreuerinnen und Betreuer nur einen Betreuten haben. Dennoch ist der scheinbare Rückgang ab 2014 im Verhältnis zu den Jahren bis 2013 höchstwahrscheinlich auf diesen Umstand zurückzuführen. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 ehrenamtliche Betreuungen 10119 10187 9970 8514 9541 9617 9350 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11198 5 Darüber hinaus fördert der Senat – zusammen mit verschiedenen Netzwerken, Verbänden und Trägern sowie der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen – grundsätzlich das freiwillige Engagement von und für Menschen mit Behinderungen durch unterschiedliche Aktivitäten auf der Grundlage der Engagementstrategie 2020 (Drs. 20/12430). Hierzu gehört die Verbesserung von Rahmenbedingungen und Strukturen zur Information und Beratung, aber auch hinsichtlich der Entwicklung von Anerkennungsformen sowie der Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel der Sichtbarmachung und Würdigung des freiwilligen Engagements. 7. Wie viele Personen profitieren aktuell vom „Budget für Arbeit“? Mit Stand 6. Dezember 2017 erhalten derzeit 177 Menschen Unterstützung im Rahmen des Budgets für Arbeit. Gegenüber dem Stand vom 30. April 2017 (siehe Drs. 21/9329) gab es sowohl Zu- als auch Abgänge, sodass die Gesamtzahl gleich geblieben ist. 8. Der Senat betont, dass er die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfMB) als geschützten Arbeitsbereich anerkennt. Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten seit dem Jahr 2011 entwickelt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln? Durchschnittliche Fallzahlen von Werkstattbeschäftigten im Arbeitsbereich in Hamburger Leistungsträgerschaft (inklusive Menschen in auswärtigen WfbM; ohne Budget für Arbeit): 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 3.719 3.868 3.881 3.952 3.996 3.890 3.771 Quelle: Darstellung BASFI 9. Durch welche Maßnahmen wurde das Leistungsangebot der Werkstätten noch stärker auf die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausgerichtet? Zwischen der BASFI und den beiden Hamburger Werkstätten (Elbe-Werkstätten GmbH und alsterarbeit gGmbH) wurden Vereinbarungen getroffen, die einen deutlichen Ausbau der Platzierungen der WfbM-Beschäftigten in den Unternehmen der freien Wirtschaft in regulären arbeitsweltlichen Kontexten fördern und sicherstellen sollen. Darunter fallen Hospitationen, Praktika und Beschäftigungsplätze auf ausgelagerten Arbeitsplätzen sowie Übergänge in das Budget für Arbeit (siehe Drs. 21/9408). Außerdem werden auch die in der Werkstatt zur Verfügung gestellten Beschäftigungsmöglichkeiten so arbeitsmarktnah wie möglich gestaltet, um mehr Übergänge zu fördern. Dieses erfolgt in unmittelbarer Absprache zwischen den Geschäftsführungen der WfbM mit den Auftraggebern aus der freien Wirtschaft. 10. Was hat die angekündigte Überprüfung der Werkstätten- Mitwirkungsordnung vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben? Ergebnis der Überprüfung und daraus folgendes weiteres Ziel war es, dass die Mitbestimmungsrechte der Werkstattbeschäftigten gestärkt werden sollen. Hierfür hat sich der Senat im Gesetzgebungsprozess um das Bundesteilhabegesetz (BTHG) erfolgreich eingesetzt. Mit Artikel 22 des BTHG wurde die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) reformiert und insbesondere das Amt einer Frauenbeauftragten sowie eine verbesserte Zahl der Werkstattratsmitglieder, abhängig von der Zahl der Gesamtbeschäftigten einer WfbM, wurden eingeführt. Aufgrund der Größe der Elbe- Werkstätten GmbH (Beschäftigtenzahl und Betriebsteile) geht dort die Zahl der Werkstattratsmitglieder und der Frauenbeauftragten über das in der WMVO vorgeschriebene Maß hinaus. In beiden Hamburger Werkstätten fanden die Wahlen zur Neubesetzung der Werkstatträte und der Frauenbeauftragten in der 45. und 46. Kalenderwoche dieses Jahres statt. Alle Ämter wurden erfolgreich besetzt. 11. Im Bereich der Sozialpsychiatrie sollte die Verankerung im Sozialraum weiter ausgebaut und die quartiersnahe Arbeit gestärkt werden, um die Teilhabe von Menschen mit seelischen Behinderungen weiter zu ver- Drucksache 21/11198 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 bessern. Durch welche Maßnahmen ist dieses Versprechen realisiert worden? Durch Umsetzung des neuen Systems Ambulante Sozialpsychiatrie (ASP) sind, verteilt über das Hamburger Stadtgebiet, 120 Begegnungsstätten für Menschen mit seelischer Behinderung entstanden. Der Zugang zu den Begegnungsstätten ist sowohl für Menschen mit Leistungsbescheid als auch für Menschen ohne jegliche Voraussetzungen möglich. So können die Betroffenen die Leistungen wie Beratung, offene und themenzentrierte Gruppenangebote wohnortnah wahrnehmen und die Teilhabe an der Gemeinschaft verbessern. 12. Damit alle individuellen Bedarfe gedeckt werden und alle Menschen die Unterstützung und Leistung erhalten, die sie benötigen, sollte die Einführung von Trägerbudgets sichergestellt werden. Was ist hier der aktuelle Stand? Die Rahmenvereinbarungen zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Hamburg mit vier großen Leistungsanbietern, die mit einem sogenannten Trägerbudget verbunden sind, haben eine Laufzeit vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2018 (siehe Drs. 21/2415). Derzeit werden erste Gespräche zur Perspektive der Vereinbarungen über den 31. Dezember 2018 hinaus geführt. Zur Auswertung der Erfahrungen aus diesen Rahmenvereinbarungen und der zahlreichen Maßnahmen und Projekte, die mit diesen Vereinbarungen ermöglicht wurden, wird am 22. und 23. Februar 2018 ein bundesweit beworbener Fachkongress durchgeführt . Informationen zu diesem Kongress, der durch die vier Leistungsanbieter mit Unterstützung der BASFI durchgeführt wird, können der Internetseite www.fachkongress-eingliederungshilfe-hamburg.de entnommen werden. Im Bereich der Ambulanten Sozialpsychiatrie (ASP) wurden aus den Erfahrungen der Jahre 2014 bis 2016 Änderungen bei der Berechnung der Trägerbudgets und der entsprechenden Berichterstattung vorgenommen. Die neuen Leistungs- und Finanzierungsstrukturen werden seit 1. Januar 2017 in einem mehrjährigen Anpassungsprozess umgesetzt. Mit den beiden Hamburger Werkstätten sind ebenfalls Budgets vereinbart. Die Laufzeit der derzeitigen Budgetvereinbarung mit Elbe-Werkstätten GmbH geht bis zum 31. Dezember 2019. Die Vereinbarung mit alsterarbeit gGmbH wird unter dem Dach der Rahmenvereinbarung mit der Evangelischen Stiftung Alsterdorf durchgeführt.