BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11199 21. Wahlperiode 12.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 04.12.17 und Antwort des Senats Betr.: AfD-Fraktionsvorsitzender Wolf und das Naziliederbuch In den vergangenen Tagen berichteten verschiedene Medien über die Herausgabe eines Liederbuchs unter dem Titel „Schlachtruf – Nationale Lieder“ durch den jetzigen AfD-Ko-Fraktionsvorsitzenden Dr. Alexander Wolf im Jahre 1994. Das Buch, welches bisher nur in Auszügen der Öffentlichkeit bekannt wurde, enthält verschiedene Lieder aus dem Nationalsozialismus, darunter mindestens drei der Hitlerjugend (HJ) und auch die inoffizielle Hymne der HJ „Vorwärts, Vorwärts, schmettern die hellen Fanfaren“. Gegenüber dem NDR (https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Der-AfD- Fraktionschef-und-die-Nazi-Lieder,afd1360.html) und der „Hamburger Morgenpost “ (https://www.mopo.de/hamburg/stress-bei-afd-nazischlammschlacht -bei-hamburgs-rechten--28937922) räumte die Fraktion beziehungsweise Rechtsanwalt Wolf zwar die Herausgabe ein, behauptete jedoch, dass die Veröffentlichung keine verbotenen Lieder enthalte. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Laut einer Broschüre des LfV Sachsen ist die Veröffentlichung des HJ- Liedes „Vorwärts, Vorwärts“ in Deutschland nach § 86 StGB verboten. Welche Konsequenzen ergeben sich darauf für das Handeln Hamburger Behörden? 2. Herr Wolf ersetzte für sein Liederbuch in dem betreffenden HJ-Lied das Wort „Hitler“ beziehungsweise „Führer“ durch das Wort „Deutschland“. In einem Beschluss des BVerfG von 2009, hier betreffs Veröffentlichung von Teilen des verbotenen Horst-Wessel-Liedes durch einen NPD- Funktionär, wurde festgestellt: „Der Schutzzweck des § 86a StGB besteht in der Abwehr der symbolhaft durch die Verwendung eines Kennzeichens ausgedrückten Wiederbelebung bestimmter Organisationen sowie der symbolhaft gekennzeichneten Wiederbelebung der von solchen Organisationen verfolgten Bestrebungen. Dabei wehrt § 86a StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt Gefahren ab, die schon allein mit dem äußeren Erscheinungsbild eines Kennzeichens verbunden sind ... An diesem Schutzzweck orientiert sich auch die Wortlautauslegung des Begriffes der Ähnlichkeit. Dabei ist ein Kennzeichen einem anderen ‚zum Verwechseln ähnlich’, wenn ein gesteigerter Grad sinnlich wahrnehmbarer Ähnlichkeit gegeben ist“ (http://www.bundesverfassungsgericht.de/ SharedDocs/Entscheidungen/DE/2009/05/ rk20090518_2bvr220208.html). Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Beschluss des BVerfG im Hinblick auf Veröffentlichung der geringfügig verfremdeten HJ-Hymne? Drucksache 21/11199 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Eine Strafbarkeit gemäß § 86 Strafgesetzbuch (StGB) „Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen“, ist, sofern sie denn vorläge, verjährt. 3. Herr Wolf war Gründungsmitglied und bis zum 17. Dezember 2016 Vorstandsmitglied des beim Hamburger Amtsgericht registrierten „Wohnheimverein von Fäustle e.V.“. Vorsitzender dieses Vereins ist bis heute ein S.H., „Alter Herr“, der vom Hamburger Verfassungsschutz unter „Sonstige rechtsextremistische Organisationen und Bestrebungen“ geführten „Hamburger Burschenschaft Germania“. Was ist dem Senat über den Wohnheimverein bekannt? 4. Unter einer Hamburger Adresse ist im Internet beziehungsweise per Post ein „Hilfskomitee Südliches Afrika“ kontaktierbar. Dieser Verein unterstützte früher die Apartheidspolitik des damaligen südafrikanischen Regimes: Heute unterstützt er im rechten Jargon „Volksdeutsche“ genannte Bürger/-innen in Südafrika, Namibia und anderen Ländern des südlichen Afrikas und geriet zuletzt durch Kontakte zum rechtsextremistischen „Thüringer Heimatschutz“ beziehungsweise einem Netzwerk internationaler Neonazis in die Schlagzeilen (https://www.welt.de/politik/deutschland/article131754852/Zahlte-der- Staat-fuer-Afrika-Trip-von-V-Mann-Brandt.html). Was ist dem Senat über das HSA bekannt? Die Vereine sind keine Beobachtungsobjekte des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg. 5. Sind dem Senat andere Kontakte von Herrn Wolf in die rechtsextremistische Szene in Hamburg oder an anderen Orten bekannt? Nach dem Grundsatz der Organtreue und dem daraus folgenden Gebot der Rücksichtnahme der Verfassungsorgane untereinander nimmt der Senat Abstand, Auskünfte und Bewertungen zur Tätigkeit einzelner Mitglieder anderer Verfassungsorgane vorzunehmen.